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Antrag der Verwaltung - 0913/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/19“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 1, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 15, 2018
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der potenziellen Vorhabenträgerin Anschar GmbH eine Projektskizze „Gründer- und Gewerbezentrum der Kreativwirtschaft auf dem Anschargelände“ mit Fokus auf das dringend zu sanierende Gebäudes 3 zu erarbeiten. Dabei sind die in der Begründung benannten Eckpunkte zu berücksichtigen.
Die Projektskizze ist als Antrag zur Aufnahme in das Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 2018/19“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu stellen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat im Rahmen des Förderprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ am 03. September einen Projektaufruf gestartet (Weitere Informationen zum Projektaufruf: www.nationale-staedtebauprojekte.de).
Nationale Projekte des Städtebaus zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus und verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotential auf. Die einzureichenden Projekte sollten die großen Herausforderungen deutlich machen, vor denen Städte und Gemeinden in Deutschland derzeit stehen (z.B. Bestandserhalt, Konversion, nachhaltige Quartiersentwicklung). Förderfähig sind laut Projektaufruf investive, investionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichem Bezug.
Antragsberechtigt für das Programm sind Kommunen. Die Projekte können von privaten Trägern durchgeführt werden. Die Finanzierung ist vom Vorhabenträger auf der einen und Förderung durch Bund und Kommune auf der anderen Seite zu tragen. Die Verwaltung nimmt Bezug auf den interfraktionellen Antrag vom 21.11.2016 (Drs.-Nr. 0944/2016). Die Verwaltung wurde gebeten einen Förderantrag im Programm Nationale Projekte des Städtebaus (2017) für die Sanierung und kreativwirtschaftliche Nutzung der Gebäude 1, 3 und 15 auf dem Anschargelände zu stellen. Dieser konnte sich gegenüber anderen Projekten leider nicht durchsetzen. Nunmehr soll erneut der Versuch gestartet werden dieses historische Ensemble im Anscharcampus weiterzuentwickeln.
Hervorzuheben ist hierfür: Die Verbindung eines Konversionsprojekt mit den Inhalten der kreativwirtschaftlichen Nutzung und der Inklusion, getragen von einem breiten Kreis gemeinwohlorientierter Träger, erfüllt den Anspruch an die besondere Qualität und überregionale Bedeutsamkeit des Projekts. Hinzu kommt eine Impulsfunktion des Projekts für die geplante inklusive Konzeptentwicklung des übergeordneten Marinequartiers, bei der eine bundesweite Vorreiterfunktion für Konversionsprojekte dieser Art angenommen wird.
Eckpunkte der Projektskizze:
- Fortsetzung der integrierten Entwicklung des Kreativquartiers im Anscharcampus
- Aufbau eines Gewerbe-/Gründerzentrums für kreativwirtschaftliche Startups und Freelancer sowie nachhaltiges Unternehmertum.
- Schwerpunktmäßige Verortung des Moduls im sanierungsbedürftigen, denkmalgeschützten Haus 3
- Dialogische Erstellung eines Nutzungskonzeptes durch potenzielle Nutzerinnen und Nutzer in Kooperation mit den Akteuren vor Ort
- Ausbildung eines Alleinstellungsmerkmals: Die Umnutzung eines historischen denkmalgeschützten Gebäudes ist bereits ressourcenschonend. Ziel ist es, das baufällige, teilweise entkernte Haus durch ein maßgeschneidertes Recycling-Konzept zukunftsfest zu machen. Es soll ein inspiriertes Gebäude geschaffen werden, in dem Materialien werthaltig wiederverwendet werden und durch eine ausgeklügelte organische und technische Kreislaufwirtschaft (Cradle-to-Cradle) den Abfallbegriff überflüssig macht (Zero Waste). Es wird ein Gebäude entstehen, das als Rohstoffdepot für zukünftige Generationen zur Verfügung steht. Das Beispiel der inhaltlichen und baulichen Verwandlung wird Modellcharakter für dynamische Stadtentwicklung auf dem Fundament einer lebendigen Erinnerungskultur haben.
Der Projektaufruf des Bundes sieht ein zweistufiges Verfahren vor. In der ersten Phase ist eine Projektskizze bis zum 30. November 2018 einzureichen. Auf Basis der eingereichten Projektskizzen erfolgt die Auswahl der Städte und Gemeinden, die im März 2019 aufgefordert werden, bis Juni 2019 einen Antrag auf Förderung zu stellen (Phase 2). Im Rahmen dieser Phase 2 ist auch der kommunale Eigenanteil zu bestimmen (min. 10% der förderfähigen Kosten, Gesamtinvestitionskosten werden derzeit auf ca. 6 Mio. € geschätzt). Der Antrag einschließlich der Sicherstellung der Komplementärfinanzierung (außerplanmäßige Ausgabe) ist dann der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird die eingereichte Projektskizze den politischen Gremien in Form einer Geschäftlichen Mitteilung vorlegen und über den weiteren Verlauf des Verfahrens berichten.
Der Ortsbeirat Wik erhält die Vorlage zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin