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Antrag der Verwaltung - 0930/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Um- und Ausbau der Uferstraße zwischen Mecklenburger Straße und Zufahrt Gewerbefläche
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Dec 6, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Veranlassung und Beschreibung
Die Uferstraße ist gekennzeichnet durch einen mangelhaften Zustand der Oberflächen. Des Weiteren gilt es, die Erschließung des Gewerbegrundstückes östlich des Schleusenparks attraktiver zu gestalten.
Die geplante Fahrbahn soll eine Breite von 6,50 m und einen einseitigen Gehweg mit einer Breite von 3,0 m erhalten. Durch diese Dimensionierung wird sichergestellt, dass sich LKW bzw. Busse auf der Fahrbahn begegnen können.
Die vorgelegte Planung sieht zunächst den Um- und Ausbau von rd. 175 m zwischen der Mecklenburger Straße und der Zufahrt zum o. g. Gewerbegrundstück vor. Perspektivische Um- und Ausbauten der Uferstraße bis zur Schleusenstraße können an dieses Teilstück angeschlossen werden.
Im Zuge der Baumaßnahme wird die Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamtes den Regenwasserkanal erneuern und den Schmutzwasserkanal neu bauen, um die Erschließung des Gewerbegrundstücks auch in dieser Hinsicht zu sichern.
Beteiligung
Der Ortsbeirat Wik wurde in seiner Sitzung am 10.10.2018 beteiligt. Unter der Maßgabe, dass sichergestellt werde, dass das Gebiet von Süden (Zeyestraße) mit dem Fahrrad erreichbar sei, hat der Ortsbeirat der Planung einstimmig zugestimmt.
Die Maßgabe des Ortsbeirates wurde zur weiteren Verwendung und Prüfung an die KiWi, als Treuhänder für die Vermarktung des Grundstückes zuständig, weitergeleitet. Der Ortsbeirat wurde über die Weiterleitung an die KiWi informiert.
Zeit- und Kostenplanung
Die Ausführung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2019.
Die Kosten belaufen sich auf brutto rd. 600.000 Euro für den Straßenbau der hier vorgelegten Planung.
Die Kosten für die Erneuerung bzw. den Neubau der Kanäle belaufen sich ebenfalls auf brutto rd. 600.000 Euro.
Zusätzlich werden Kosten für die Entsorgung des Aushubmaterials anfallen. Die Höhe der Entsorgungskosten ist erst nach Vorlage des bereits beauftragten Bodengutachtens abschätzbar.
Der Ortsbeirat Wik erhält eine Kopie dieser Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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