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Antrag der Verwaltung - 0936/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührensatzung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel; Satzung über die Haus- und Badeordnung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Entscheidung
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Nov 8, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 15, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Gebührensatzung Teil A und B:
Aufgrund der in 2018 erfolgten Schließung der Schwimmhalle Gaarden und der Umbenennung des Sport- und Freizeitbades in Hörnbad, ist es notwendig, die durch die Ratsversammlung am 14.12.2017 (Drs.: 1182/2017) beschlossene Gebührensatzung mit Wirkung ab 01.12.2018 redaktionell zu ändern. Ergänzend ist im Gebührenteil B die Zuordnung des Freizeittarifs zu verdeutlichen. Die Preisgestaltung bleibt unverändert, siehe Anlage 1. Zur Verdeutlichung der Anpassungen ist eine Version der derzeit gültigen Fassung der Satzung mit den eingefügten Änderungen beigefügt, s. Anlage 1a.
Satzung über die Haus- und Badeordnung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel:
Die Sauna sowie der Freizeitbereich mit Rutsche im Hörnbad werden im Dezember dieses Jahres in Betrieb genommen. Das genaue Datum steht derzeit noch nicht fest. Da jedoch bereits jetzt im Sportbereich die Badegäste über ein in den übrigen Bädereinrichtungen nicht vorhandenes Zugangskontrollsystem gesteuert werden, ist die Anpassung der Haus- und Badeordnung zum 01.12.2018 erforderlich.
Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:
- Zugangskontrollsystem
- Sauna
- Reifenrutsche
Die durch die Ratsversammlung am 19.02.2015 (Drs.: 0100/2015) beschlossene Satzung über die Haus- und Badeordnung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel ist entsprechend anzupassen, siehe Anlage 2.
Zur Verdeutlichung der Anpassungen ist auch für diese Satzung eine Version der derzeit gültigen Fassung mit den eingefügten Änderungen beigefügt, s. Anlage 2a.
Beide Satzungen gelten nach wie vor für alle Bädereinrichtungen der Landeshauptstadt Kiel.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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224,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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225,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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157,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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162,9 kB
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