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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion - 0972/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Am 10./11. Dezember 2018 wird der sogenannte UN-Migrationspakt von der Bundesrepublik Deutschland und weiteren UNO-Mitgliedsstaaten in Marokko formell unterzeichnet. Das Abkommen zur Legalisierung und Verteilung von Migration aller Kategorien nach Europa birgt die Gefahr, die massenhafte, ungesteuerte und illegale Einwanderung speziell nach Deutschland weiter zu fördern.

Von Verteidigern dieses Paktes wird gerne darauf hingewiesen, dass dieser als sog. „Soft Law“ rechtlich nicht unmittelbar bindend sei. Dennoch ist festzustellen: Soft Law vermag mittelbare Bindungswirkung zu entfalten, indem es durch Gerichte zur Auslegung des Hard Law herangezogen wird bzw. schließlich als Gewohnheitsrecht Anwendung findet. Dieses Rechtsinstrument wird offenkundig immer dann gerne genutzt, wenn unpopuläre Maßnahmen an den nationalen Parlamenten und der öffentlichen Debatte vorbei – gleichsam durch die Hintertür – gegen den mutmaßlichen Mehrheitswillen des Volkes durchgesetzt werden sollen.

Länder wie die USA, Ungarn, Australien und nun auch Österreich ziehen sich aus dem Pakt zurück, weitere werden wohl folgen. Diese Länder befürchten den Verlust ihrer nationalen Souveränität über ihre staatlichen Grenzen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um folgende Auskunft:

 

Anfrage:

1. Mit welchen Maßnahmen bereitet sich die Landeshauptstadt Kiel auf die zu erwartende Sogwirkung des Abkommens und möglicherweise stark zunehmende Migration – auch nach Kiel – vor?

2. Von welcher Anzahl an Migranten, die durch den Pakt kurzfristig, mittelfristig und langfristig nach Kiel kommen könnten, geht die Verwaltung aus?

3. Gibt es Informationen, Schätzungen und Studien zur Umsetzung und zu möglichen Auswirkungen des UN-Migrationspaktes, die seitens der ausarbeitenden Beteiligten  (Auswärtiges Amt, Bundeskanzleramt, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) den Kommunen bzw. der Stadt Kiel zur Verfügung gestellt wurden?

 

gez.Ratsfrau Julia Brüggenf. d. R.

     AfD-Ratsfraktion

 

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Sachverhalt/Begründung

Am 10./11. Dezember 2018 wird der sogenannte UN-Migrationspakt von der Bundesrepublik Deutschland und weiteren UNO-Mitgliedsstaaten in Marokko formell unterzeichnet. Das Abkommen zur Legalisierung und Verteilung von Migration aller Kategorien nach Europa birgt die Gefahr, die massenhafte, ungesteuerte und illegale Einwanderung speziell nach Deutschland weiter zu fördern.

Von Verteidigern dieses Paktes wird gerne darauf hingewiesen, dass dieser als sog. „Soft Law“ rechtlich nicht unmittelbar bindend sei. Dennoch ist festzustellen: Soft Law vermag mittelbare Bindungswirkung zu entfalten, indem es durch Gerichte zur Auslegung des Hard Law herangezogen wird bzw. schließlich als Gewohnheitsrecht Anwendung findet. Dieses Rechtsinstrument wird offenkundig immer dann gerne genutzt, wenn unpopuläre Maßnahmen an den nationalen Parlamenten und der öffentlichen Debatte vorbei – gleichsam durch die Hintertür – gegen den mutmaßlichen Mehrheitswillen des Volkes durchgesetzt werden sollen.

Länder wie die USA, Ungarn, Australien und nun auch Österreich ziehen sich aus dem Pakt zurück, weitere werden wohl folgen. Diese Länder befürchten den Verlust ihrer nationalen Souveränität über ihre staatlichen Grenzen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um folgende Auskunft:

 

Anfrage:

1. Mit welchen Maßnahmen bereitet sich die Landeshauptstadt Kiel auf die zu erwartende Sogwirkung des Abkommens und auf die möglicherweise stark zunehmende Migration – auch nach Kiel – vor?

2. Von welcher Anzahl an Migranten, die durch den Pakt kurzfristig, mittelfristig und langfristig nach Kiel kommen könnten, geht die Verwaltung aus?

3. Gibt es Informationen, Schätzungen und Studien zur Umsetzung und zu möglichen Auswirkungen des UN-Migrationspaktes, die seitens der ausarbeitenden Beteiligten  (Auswärtiges Amt, Bundeskanzleramt, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) den Kommunen bzw. der Stadt Kiel zur Verfügung gestellt wurden?

 

gez.Ratsfrau Julia Brüggenf. d. R.

     AfD-Ratsfraktion

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 15, 2018 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen