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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0979/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Anlass

 

Auf Drucksache 0602/2018 hat die Ratsversammlung den Oberbürgermeister am 05.07.2018 beauftragt:

 

  1. mit den Eigentümern über den Ankauf der Liegenschaft zu verhandeln,

 

  1. mit der Kiel Concerts GmbH über eine Fortsetzung des Veranstaltungsbetriebs über den 30.06.2019 hinaus und bis zum Beginn der Sanierung des Konzertsaals zu verhandeln,

 

  1. die Verhandlungen mit dem Land Schleswig-Holstein abzuschließen, um kurzfristig einen Letter of Intent (LOI) über die Kostenteilung der Sanierung des Konzertsaales abzuschließen,

 

  1. kurzfristig erforderliche Maßnahmen zur Sicherung des Betriebes, wie Brandschut-zerfordernisse inklusive Kostenannahmen aufzuzeigen,

 

  1. ein Nutzungskonzept für die Weiterentwicklung des Gesamtareals mit Schloss und Konzertsaal zu entwickeln und dazu insbesondere die Machbarkeit eines Kultur- und Kongresszentrums ist zu prüfen und

 

  1. mit dem Land Schleswig-Holstein die Möglichkeiten einer Förderung aus Mitteln der Städtebau- / Wirtschaftsförderung zur Entwicklung des Areals für mögliche Nut-zungsoptionen auszuloten.

 

Die Klärung dieser Aspekte soll die Grundlage für die Vorlage einer Beschlussvorlage zum Ankauf des Schlosses im zweiten Halbjahr 2018 werden.

 

 

Sachstand

 

  1. Ankauf der Liegenschaft

 

Mit der Eigentümerin und dem Eigentümer wurden die Verhandlungen über den Erwerb des Schlosses fortgesetzt. Angestrebt wird ein Eigentumsübergang zum 01.01.2019. Der Kaufvertragsentwurf wurde weitestgehend geeint. Eine Einbringung in die Ratsversammlung im Dezember erscheint nach dem derzeitigen Verhandlungsstand als möglich.

 

Der Entwurf bezieht sich auf das gesamte Schlossareal mit Ausnahme einer südlich vom Konzertsaal gelegenen Fläche, die an den NDR vermietet ist und für die Nutzung des Konzertsaals und des übrigen Gebäudeensembles nicht benötigt wird.

 

Vorbereitend auf die weiteren Schritte wurde am 10.10.2018 ein Letter of Intent (Anlage 1) geschlossen, mit dem u.a. vereinbart wurde, dass der Landeshauptstadt Kiel sämtliche Unterlagen und Vereinbarungen zur Verfügung gestellt und Zugang zum Objekt gewährt werden.

 

Schließlich wird durch die Immobilienwirtschaft aktuell geprüft, ob Mitarbeiter, die derzeit für die Eigentümer im Schloss tätig sind, von der Landeshauptstadt Kiel übernommen werden (können).

 

 

  1. Fortsetzung des Veranstaltungsbetriebs

 

Mit der jetzigen Betreibergesellschaft der Konzerthalle wird aktuell verhandelt, unter welchen Voraussetzungen der Betrieb nach einem Eigentumsübergang und bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten fortgeführt werden kann. Grundlage für die Verhandlungen ist der Entwurf für einen Geschäftsbesorgungsvertrag.

 

Angestrebt wird, zeitgleich mit einer Einigung über den Kauf des Schlosses auch eine verbindliche Vereinbarung über die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes, insbesondere des Konzertsaals, zu schließen.

 

  1. Abschluss Letter of Intent mit dem Land

 

Die schleswig-holsteinische Landesregierung und die Landeshauptstadt Kiel haben sich auf ein gemeinsames Verständnis hinsichtlich einer Beteiligung des Landes an den Kosten der Sanierung des Konzertsaals verständigt (Anlage 2).

 

Demnach steht die Landesregierung zu ihrer Zusage, sich an den Kosten der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Konzertsaalgebäudes des Kieler Schlosses mit bis zu 8 Mio. Euro zu beteiligen. Hierzu hat sie alle notwendigen haushaltsrechtlichen und finan-ziellen Voraussetzungen geschaffen. Im Sondervermögen IMPULS stehen entsprechende Mittel zur Verfügung.

 

Darüber hinaus ist das Land bereit, im Falle sich abzeichnender Kostensteigerungen, die den Betrag von rd. 24 Mio. Euro übersteigen, weitere Mittel einzusetzen, um sich an der Finanzierung notwendiger Sanierungsmaßnahmen zu beteiligen. Diese weiteren Kosten sollen zu gleichen Teilen von der Landeshauptstadt Kiel und dem Land Schleswig-Holstein getragen werden. Sollten sich  nach Abschluss der Sanierungsplanung wesentlich höhere Kostenbeiträge abzeichnen, werden Land und Landeshauptstadt über das weitere Vorgehen beraten.

 

Ein  nennenswerter Teil der Sanierungskosten für den Konzertsaal soll über Spenden gedeckt werden, für deren Akquise ein Förderverein gegründet wurde. Eine erste Großspende der Fördersparkasse in Höhe von 1. Mio. Euro konnte eingeworben werden, ferner fand organisiert durch den Verein Musikfreunde Kiel ein Konzert des philharmonischen Orchesters in der Elbphilharmonie statt, dessen Erlöse der Sanierung zugutekommen. Gemeinsam mit dem Förderverein wurde Kontakt zur Finanzverwaltung aufgenommen, um eine möglichst umfangreiche Steuerbegünstigung entsprechender Zuwendungen zu klären.

 

  1. Kurzfristig notwendige Sanierungsmaßnahmen

 

Bezüglich der möglichen Kosten für eine Sanierung des Schlosses (ohne Konzertsaal und Fördefoyer) wurde im April 2018 eine zweistufige „Konzeptionelle Kostenbewertung“ an bbp : architekten bda in Auftrag gegeben (Anlage 3). Diese umfasst eine Einsctzung zu Sanierungskosten für eine Aufrechterhaltung der Nutzung für einen Zeitraum von ca. 5 Jahren sowie für eine Komplettsanierung des gesamten Areals unter Beibehaltung der aktuellen Nutzung. Fachplaner oder Gutachter wurden nicht einbezogen.

 

r eine Komplettsanierung wurden Kosten in Höhe von rund 40 Mio. € brutto angegeben. Die Aufstellung dient lediglich als grobe Einschätzung der zu erwartenden Kosten. Für eine genaue Kostenermittlung bedarf es einer umfassenden  Untersuchung der Substanz sowie einer Definition der zukünftigen Nutzung.

 

Die Kostenbewertung für erforderliche Brandschutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Nutzung des Schlossareals r einen Zeitraum von ca. 5 Jahren liegt bei rund 630.000 € brutto. Eine Betrachtung der Standsicherheit der Tiefgarage erfolgte dabei noch nicht. 

 

Zwischenzeitlich hat zum Thema Brandschutz ein Ortstermin zwischen dem aktuellen Eigentümer und dem von dort beauftragten Ingenieurbüro stattgefunden, an dem informativ auch die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel teilnehmen konnte. In dem Termin wurden aus dem vorliegenden Gutachten die konkret vorzunehmenden baulichen Maßnahmen abgeleitet. Es wurde vereinbart, dass der Eigentümer bzw. das Ingenieurbüro die Ergebnisse des Termins und die geplanten Schritte dokumentiert und der Stadt übermittelt. Neben der bauordnungsrechtlichen Bewertung geht es mit Blick auf die zeitliche Perspektive dabei auch um die Abstimmung, welche Maßnahmen noch durch den aktuellen Eigentümer umgesetzt werden können und/oder nach Eigentumsübergang durch die Stadt fortzusetzen bzw. zu veranlassen sind. Abschließende Aussagen über die Kosten können daher noch nicht getroffen werden. Sofern geboten, kann eine Schließung mindestens von Objektteilen des Schlosses zum gegenwärtigen Zeitpunkt zumindest nicht ausgeschlossen werden.

 

  1. Zukünftige Nutzung

 

Gemäß Ratsauftrag ist im ersten Schritt die Machbarkeit eines Kultur- und Kongresszentrums im Schlossareal zu prüfen.

 

Eine erste Einschätzung dazu liegt vor. Die Ratsversammlung hat im Juni 2017 den Auftrag erteilt, ein „Konzept zur Förderung der Wirtschaft und des Tourismus in Kiel durch eine Kongresshalle“ vorzulegen (Drs. Nr. 0578/2017). Dazu hat Kiel Marketing eine „Untersuchung zu potenziellen Standorten für den Ausbau der Tagungs- und Veranstaltungskapazitäten in Kiel“ beauftragt. Die Ergebnisse werden zur selben Sitzung der Ratsversammlung vorgelegt (Drs. Nr.0978/2018). Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass Kiel durchaus über geeignete Standorte für ein Tagungs- und Veranstaltungszentrum verfügt. Als Favorit wurde der Standort Kieler Schloss identifiziert. Voraussetzung wäre ein Neubau um zusätzlich Raumkapazitäten zu schaffen. Dies muss unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erfolgen. Bezüglich der sonstigen Ergebnisse bezüglich Marktpotentials wird auf die Studie verwiesen.

 

Es ist geplant, parallel zur Sanierungsplanung nach Maßgabe der Ziffer 5. des Antrages ein Nutzungskonzept für die Weiterentwicklung des Gesamtareals mit Schloss und Konzertsaal zu entwickeln. Aufgrund der Größe und Komplexität des Projektes ist es aus Sicht der Immobilienwirtschaft erforderlich, einen Projektsteuerer hinzuzuziehen, der sowohl die Sanierung des Konzertsaals als auch die Nutzungskonzeption und Entwicklung des übrigen Schlossareals steuert. Aufgrund des Auftragsvolumens ist eine europaweite Ausschreibung Voraussetzung. Während dieser Phase sollen bezogen auf das Nutzungskonzept vorbereitende Arbeiten durchgeführt werden. Die genauen Schritte sind auch in Abhängigkeit der möglichen Förderwege zu entscheiden. Insofern sind die weitere Abstimmung der Fördermöglichkeiten sowie eine Abstimmung mit der Oberen Denkmalschutzbehörde die nächsten wesentlichen Schritte.

 

Mit dem NDR sind bezüglich des Sanierungsvorhabens umfängliche Abstimmungen und Vereinbarungen zu treffen. Der NDR hat sich seinerzeit in erheblichem Umfang an den Baukosten des Konzertsaalgebäudes und des südlichen Erweiterungsbaus beteiligt und dafür ein uneingeschränktes Nutzungsrecht von 99 Jahren erhalten. Dieses Recht umfasst die Nutzung von Räumen sowie des Konzertsaals für Rundfunk- und Fernsehzwecke. In diesem Zusammenhang ist der NDR vertraglich verpflichtet, sich finanziell an bestimmten Bauunterhaltungsmaßnahmen von Konzertsaalgebäude und Erweiterungsbau zu beteiligen. Erste informelle Gespräche haben im Vorfeld des Erwerbs durch die Landeshauptstadt Kiel stattgefunden. Es ist zu gewährleisten, dass der NDR seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag jederzeit ohne Einschränkungen erfüllen kann. Dies betrifft auch die Bauphase.

 

  1. Fördermöglichkeiten

 

Nach derzeitigem Stand gibt es potenzielle (ergänzende) Fördermöglichkeiten zur Sanierung des Konzertsaals sowie zur Entwicklung des Gesamtareals, die auch in Abhängigkeit zum Nutzungskonzept weiter zu konkretisieren sind. Zu konkreten Zusagen über eine Förderung der Sanierung des übrigen Schlossareales und ggf. einer Nutzung als Kongresszentrum sieht sich die Landesregierung gegenwärtig nicht in der Lage. Die Stadt wurde darauf verwiesen, ggf. Förderanträge im Rahmen bestehender Förderprogramme zu stellen.

 

  1. Denkmalförderung

 

Seitens der Staatskanzlei wurden Fördermöglichkeiten für die Sanierung des Konzertsaals bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eruiert.

 

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Förderung im Rahmen des Denkmalpflegeprogramms „National wertvolle Kulturdenkmäler“ zu erhalten. Allerdings muss das Objekt vorher als national wertvolles Denkmal anerkannt worden sein. Aus Sicht der Fachabteilung im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erscheint ein entsprechender Antrag für den Konzertsaal des Kieler Schlosses in Kenntnis des bestehenden Verzeichnisses der national wertvollen Kulturdenkmale eher wenig aussichtsreich (Beispiele: Schloss Sanssouci oder die Wartburg).

 

Als aussichtsreicher wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes bewertet, deren Haushaltsvolumen jährlich durch den Haushaltsausschuss des Bundestages bestimmt wird. Grundsätzlich sind Mittel beider Denkmalförderprogramme auf solche Maßnahmen beschränkt, die der Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Voraussetzung für die Antragsstellung ist, dass die Landeshauptstadt Kiel Eigentümerin wird, die dann Zuwendungsempfängerin wäre. Für beide Programme ist eine Bewertung der Denkmalwürdigkeit durch den Landeskonservator erforderlich, die bereits initiiert wurde. Zu klären ist auch, ob die Förderung auf das Gesamtareal ausgedehnt werden könnte.

 

  1. Wirtschaftsförderung

 

Eine weitere Möglichkeit ist eine Förderung aus dem Landesprogramm Wirtschaft (ohne Bundesmittel). Für Kongresszentren und somit zur Entwicklung des gesamten Schlossareals besteht keine Regelförderung, sondern lediglich eine einzelfallbezogene Förderung. Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass das Projekt im Landesinteresse ist. Eine erste Abstimmung mit dem Fördergeber über die grundsätzliche Fördermöglichkeit eines Kultur- und Kongresszentrums hat stattgefunden.

 

Zudem ist mittels einer Marktpotenzialanalyse die Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit etc. eines Kultur- und Kongresszentrums an dem Standort darzulegen. Ein erster Schritt liegt mit der o.g. Studie vor.  Auf Basis dieser Ergebnisse werden Gespräche mit dem zuständigen Ministerium geführt werden.

 

Die Machbarkeitsstudie sollte folgende Bausteine enthalten:

-          Potenzialanalyse für die Nutzung als Kongresszentrum bezogen auf den Standort Schloss

-          Nutzungskonzept für das Gesamtareal ggf. in Alternativen (Kongress, Kultur, Hotel, etc.)

-          Betreiberkonzept

-          Grobes Raumprogramm/-konzept

-          Kostenvermutung

 

  1. Städtebauförderung

 

Aktuell liegen die Voraussetzungen für den Einsatz der Städtebauförderung nicht vor. In einem Abstimmungsgespräch Ende Juli 2018 mit dem zuständigen Ministerium wurde auch keine Fördermöglichkeit in Aussicht gestellt.

 

Die Städtebauförderung in der weiteren Innenstadt Kiels stammt heute aus dem Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO). Das Schlossareal ist nicht Bestandteil des Fördergebietes aus dem Jahr 2013. Der damalige Gutachter der Vorbereitenden Untersuchungen hat für den Bereich Schlossstraße städtebauliche Missstände festgestellt. Aufgrund der Tatsache, dass private Investoren (Schlossquartier) bereits die Sanierung durchführten, wurde keine Legitimation für den Einsatz des besonderen Städtebaurechts gesehen. Für das Schlossareal wäre folglich eine neue Gebietskulisse zu definieren.

 

Gleichzeitig liegt selbst bei einer Ausweitung der bestehenden Gebietskulisse im Programm ASO kein konkreter Fördertatbestand für den im besonderen Fokus stehenden und in Nutzung befindlichen Konzertsaal vor. Nur im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ oder bei einem Leerstand könnte die Städtebauförderung unmittelbar greifen. Eine Förderung kann also aktuell nicht in Aussicht gestellt werden. Trotzdem ist die Verwaltung bestrebt, gemeinsam mit dem Ministerium unter Betrachtung des Gesamtareals und der Bestimmung der Städtebauförderungsrichtlinien nochmals Fördermöglichkeiten zu erörtern.

 

  1. Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus

 

Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gerdert. Abgabe für den aktuellen Projektaufruf ist der 30.11.2018. Diesbezüglich steht zur Beschlussfassung in Ratsversammlung am 15.11.2018  ein Antrag für ein „Gründer- und Gewerbezentrum der Kreativwirtschaft auf dem Anschargelände“ (Drs. Nr. 0913/2018). Ob das Programm in den Folgejahren fortgesetzt wird und ob die Entwicklung des Schlossareals unter die sehr anspruchsvollen Fördervoraussetzungen fallen würde, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 15, 2018 - Ratsversammlung - vertagt

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Jan 17, 2019 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen