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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0982/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Veranlassung

 

Mit dem o.g. Antrag wird der Oberbürgermeister aufgefordert, noch in diesem Jahr ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftqualität auf dem Kieler Ostufer mit dem Schwerpunkt Schulen und Kitas zu prüfen. Folgende Einzelmaßnahmen sollen darin untergebracht werden:

 

1.   engere Taktung des Busverkehrs auf dem Ostufer,

2.   vermehrter Einsatz von Hybridbussen an den kritischen Punkten,

3.   verkehrslenkende Maßnahmen möglichst abseits von Fahrverboten,

4.   bauliche Maßnahmen.

 

Das Maßnahmenpaket soll der Ratsversammlung so bald wie möglich zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Der Antrag wird begründet durch die veröffentlichten Ergebnisse von Stickoxidmessungen, die der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) kürzlich auf dem Kieler Ostufer insbesondere in der Nähe von Schulen und Kindergärten durchgeführt hatten. Hierbei war seitens VCD und BUND auch von Überschreitungen der gesetzlichen Immissionsgrenzwerte die Rede.

 

In der Sitzung der Ratsversammlung am 20.09.2018 wurde der Antrag zur endgültigen Beschlussfassung in den Innen- und Umweltausschuss überwiesen. Frau Stadträtin Grondke kündigte parallel eine erläuternde Geschäftliche Mitteilung an, die hiermit vorgelegt wird.

 

Anmerkungen zur Thematik "Überschreitung von Grenzwerten"

 

Bereits in der Drs. 1154/2017 hatte die Verwaltung, zusammen mit dem fachlich zuständigen Landesumweltministerium, ausführlich die Problematik "nicht-offizieller" Immissionsmessungen dargelegt. Sollen Schadstoff-Messwerte als Grundlage für eine aussagekräftige Bewertung der Belastungssituation oder sogar für eine Herleitung behördlicher Maßnahmen herangezogen werden, sind sehr hohe Anforderungen an die technischen Messeinrichtungen, an die Messkonzeption (u.a. Lage und Repräsentativität der Probenahmestellen, Messzeitraum) sowie an die Sicherung der Datenqualität zu stellen. Diese strikten Vorgaben sind in der 39. BImSchV Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführt.

 

Ebenfalls in der genannten Drs. 1154/2017 hatte die Verwaltung ausführlich erläutert, welche gestufte Methodik Screening, orientierende Untersuchung, messtechnische Erfassung seitens der Landesbehörden zur Anwendung kommt, um sicherzustellen, dass die tatsächlichen Belastungsschwerpunkte ermittelt werden und kein sogenannter "Hot Spot" übersehen wird.

 

Zu dem aktuell zu beratenden Antrag (Drs. 0751/2018) nimmt das zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wie folgt Stellung:

 

Die Schadstoffbelastung im Straßenraum schwankt sehr stark von Stunde zu Stunde und damit auch von Monat zu Monat. Eine Messung, die über den Zeitraum von einem Monat durchgeführt wird, ist daher grundsätzlich nicht geeignet, die Überschreitung eines Jahresmittelwertes nachzuweisen bzw. zu postulieren.

 

Hinzu ist bei einer Bewertung zu berücksichtigen, dass sich innerhalb des Straßenraums deutliche Gradienten in den Konzentrationen ergeben, sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung. Messungen am Straßenrand sind daher nur bedingt aussagekräftig in Bezug auf Grundstücke, die in einiger Entfernung zum Straßenrand beginnen.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wird im kommenden Jahr Messungen am Ostring durchführen, um den aufgrund der Messungen des BUND aufgekommenen Befürchtungen Rechnung zu tragen.

 

Immissionsschutzbehördliches Handeln vs. kommunale Umweltvorsorge

 

Aufgrund der oben erwähnten, gestuften Vorgehensweise des Landesumweltamtes ist davon auszugehen, dass an den von VCD und BUND angegebenen Standorten keine Grenzwertüberschreitung im Sinne des Immissionsschutzrechts vorliegt. Gleichwohl ist deutlich herauszustellen, dass die Senkung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen auch unterhalb der Schwelle gesetzlicher Grenzwerte ein maßgebliches Ziel und eine besondere Verpflichtung des städtischen Handelns im Sinne der Umweltvorsorge darstellt.

 

Eine deutliche Verbesserung der derzeitigen Immissionssituation gleichermaßen bezogen auf Lärm- wie auf Luftschadstoffbelastungen wird nur durch grundsätzliche strukturelle Veränderungen bei der Organisation der gesellschaftlichen Mobilität zu erreichen sein, die in den kommenden Jahren umfassende verkehrspolitische und verkehrsplanerische Anstrengungen sowie eine breite gesellschaftliche Akzeptanz erfordern werden.

 

Stellungnahme zum Antrag auf Prüfung eines Maßnahmenpakets

 

Gegenwärtig schafft die Landeshauptstadt Kiel im Rahmen einer verkehrsbezogenen Gesamtstrategie wichtige planerische und technische Voraussetzungen für eine Stärkung des sogenannten Umweltverbundes aus Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV. Nachhaltige und (lokal) emissionsfreie Mobilität wird sich künftig zu einem bestimmenden Faktor für die Lebensqualität in der wachsenden Stadt Kiel entwickeln.

 

Beispielhaft seien hier genannt

  • die Beschlussfassung "Masterplan Mobilität in der KielRegion",
  • die Beschlussfassung "Masterplan 100% Klimaschutz",
  • die laufende Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans Kiel (Entwicklung eines Mobilitätskonzepts für nachhaltigen Nah-und Regionalverkehr in Kiel),
  • die Beschlussfassung "Klimaschutzstadt Kiel Modellstadt für die Elektromobilität",
  • der Green-City-Plan, der der Präzisierung kurzfristiger Maßnahmen dient,
  • der fortschreitende Bau und Ausbau von Velorouten und Premiumradrouten.

 

Die Verwaltung hält es grundsätzlich für problematisch, wenn zusätzlich zu den Gesamtstrategien und übergreifenden Konzeptionen weitere stadtteil- und/oder einzelprojektbezogene Vorschläge und Maßnahmen in die Diskussion eingebracht werden, solange nicht tatsächlich eine Notsituation entstanden ist. Die Prüfung bzw. Umsetzung von Einzelmaßnahmen bindet beträchtliche Arbeitskapazitäten, die an anderer Stelle fehlen. Stattdessen erscheint es angesichts inhaltlicher Überschneidungen generell erfolgversprechender, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Pläne und Maßnahmen aus zurückliegenden Beschlussfassungen sukzessive und in nachhaltiger Form umzusetzen. So wird auch dem Umweltvorsorgegedanken übergreifend entsprochen.

 

Aus den vorstehend genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, anstelle der Einzelmaßnahmen aus dem vorliegenden Antrag (Drs. 0751/2018), die Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen weiter zu begleiten.

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 6, 2018 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Dec 6, 2018 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen