Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 1037/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Dec 6, 2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Jan 17, 2019
|
Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, städtische Grundstücke auf denen zehn oder mehr Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) errichtet werden können, grundsätzlich nach Konzeptqualität zu vergeben. Die Stadt Kiel möchte hierdurch einen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem, zielgruppengerechtem, energieeffizientem, ökologischem und auch städtebaulich attraktivem Wohnungsbau leisten. Zu Gunsten dieser Qualität der Bebauung verzichtet die Stadt Kiel auf die Erzielung eines maximalen Grundstückserlöses.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Neben der mit Priorität verfolgten Identifizierung von neuen Wohnbauflächenpotenzialen im gesamten Stadtgebiet hält die Verwaltung die Einführung einer Konzeptvergabe für ratsam. Sie eröffnet den Weg für ein bislang nicht genutztes Vergabeverfahren, durch das wohnungspolitische, quartiersbezogene und ökologische Kriterien angemessen zum Tragen kommen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Konzeptvergabe geeignet ist, insbesondere auch den Haushalten, die am Markt nur schwer eine Wohnung finden, bezahlbaren Wohnraum in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung zu stellen.
Zudem ist die Verwaltung bestrebt die verwaltungsinternen Entscheidungsprozesse bei der Vergabe von Grundstücken transparenter und auch für die kaufinteressierten Personen nachvollziehbar zu gestalten.
Varianten der Grundstücksvergabe
Bei der Veräußerung eines städtischen Grundstückes hat sich bundesweit ein Modell mit drei unterschiedlichen Vergabeverfahren etabliert: Konzeptvergabe, Direktvergabe und Bieterverfahren.
Bei der Konzeptvergabe steht die Qualität des einzureichenden Konzeptes im Vordergrund der Vergabeentscheidung. Hierbei wird zwischen zwei Varianten unterschieden. Die Vergabe kann zu einem im Vorwege festgelegten Festpreis an das geeignetste Konzept vergeben werden. Alternativ dazu hat sich das Bestgebotsverfahren als Variante der Konzeptvergabe etabliert. In diesem Fall wird neben der Qualität des Konzeptes auch der Preis berücksichtigt. Gewichtung von Konzeptqualität und Kaufpreisangebot werden im Vorfeld bekanntgegeben. Eine Gewichtung von 70% Konzept zu 30% Kaufpreis hat sich bundesweit bewährt. Beide Varianten sollen zur Anwendung kommen. Eine Entscheidung erfolgt jeweils im Einzelfall.
Die Konzeptvergabe führt in den meisten Fällen zu einer Kaufpreisdämpfung (Grundstück) und Kostenminderung, die letztendlich der Projektqualität zugutekommt. Im Gegenzug sind Kriterien zu erfüllen, die den Verzicht auf den Höchstpreis rechtfertigen. Die Bewertungskriterien werden von den entsprechenden Fachämtern jeweils grundstücksbezogen entwickelt und über die Ausschreibung kommuniziert.
Bei der Direktvergabe erfolgt der Verkauf zum Verkehrswert (Festpreis) direkt an einen Interessenten. Diese Form der Vergabe erfolgt häufig, wenn eine Konzeptvergabe oder einen Veräußerung zum Höchstgebot keine Aussicht auf Erfolg hat. Ebenfalls kann eine Direktvergabe erfolgen wenn konkrete politische, wirtschaftliche oder stadtplanerische Gesichtspunkte vorliegen.
Im Bieterverfahren wird der Zuschlag auf das höchste Gebot erteilt. In beiden Verfahren können Vorgaben und Bedingungen (Energiestandard, Anteil an gefördertem Wohnraum, etc.) festgeschrieben werden.
Weitere Vorgehensweise:
Die Verwaltung wird in zwei Jahren die gemachten Erfahrungen auswerten, der Politik berichten und ggf. Anpassungsbedarf vorschlagen.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt