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Beschlussvorlage d. Stadtpräs. - 1048/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages - Benennung von Delegierten und Gastdelegierten -
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Beschlussvorlage d. Stadtpräs.
- Federführend:
- Der Stadtpräsident
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 17, 2019
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Antrag
Antrag:
Für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom
4. bis 6. Juni 2019 in Dortmund werden benannt:
a) als stimmberechtigte Delegierte
1. Ratsfrau Gesa Langfeldt, SPD-Ratsfraktion
2. Ratsfrau Elisabeth Pier, CDU Ratsfraktion
b) als Vertreter/innen der stimmberichtigten Delegierten
1. Ratsherr Dr. Hans-Friedrich Traulsen, SPD-Ratsfraktion
2. Ratsherr Michael Frey, CDU Ratsfraktion
c) als Gäste
- ……
….
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I.
Die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom
4. bis 6. Juni 2019 in Dortmund statt.
II.
Nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages und unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl können von der Landeshauptstadt Kiel zwei Delegierte mit Stimmrecht entsandt werden. Unter den Delegierten sollte ein Mitglied der Ratsversammlung sein.
Der Hauptausschuss des Städtetages bittet, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in der Ratsversammlung zu berücksichtigen.
Neben den stimmberechtigten Delegierten sind die Mitglieder des Hauptausschusses
und des Präsidiums des Deutschen Städtetages kraft Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt. Oberbürgermeister Dr. Kämpfer gehört derzeit dem Präsidium an.
Der Deutsche Städtetag weist darauf hin, dass das Stimmrecht von Delegierten, die nicht spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung der Hauptgeschäftsstelle bekannt gegeben sind, verfällt, ohne dass dadurch die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung berührt wird. Im Falle kurzfristiger Verhinderung können Stimmberechtigte ihre Stimme auf eine/n andere/n Stimmberechtigte/n der Hauptversammlung durch schriftliche Mitteilung an den Präsidenten (z.Hd. der Hauptgeschäftsstelle) übertragen.
III.
Für den Fall, dass eine/r der gewählten Vertreter/innen kurzfristig verhindert ist, sollten vorsorglich Ersatzvertreter/innen benannt werden. Nach Auskunft des Rechtsamtes ist in einem solchen Fall eine ersatzweise Benennung durch die Ratsversammlung erforderlich.
IV.
Neben den stimmberechtigten Delegierten können auch in diesem Jahr Gäste ohne Stimmrecht entsandt werden.
V.
Als Teilnehmende für die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 30. Mai bis 1. Juni 2017 in Nürnberg stattfand, hatte die Ratsversammlung benannt:
a a) als stimmberechtigte Delegierte
1. Ratsherr Dr. Hans-Friedrich Traulsen, SPD-Ratsfraktion
2. Ratsfrau Elisabeth Pier, CDU-Ratsfraktion
b) als Vertreter/innen der stimmberichtigten Delegierten
1. Ratsfrau Ingrid Lietzow, SPD-Ratsfraktion
2. Ratsherr Michael Frey, CDU-Ratsfraktion
c) als Gast
- Stadtpräsident Hans-Werner Tovar, SPD-Ratsfraktion
Darüber hinaus hatte auch Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer als Gast an der Veranstaltung teilgenommen.
Hans-Werner Tovar
Stadtpräsident