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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1052/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Maßnahmenbeschreibung:

Im Kieler Weg wurde im Jahr 2016 im Bereich zwischen Kieler Weg 97 bzw. 100 und der Einndung Bormkamp die Beleuchtungsanlage erneuert und verbessert. Dabei wurden die Holzmasten mit Freileitung durch Stahlrohrmasten mit Erdverkabelung ersetzt. Dadurch ergibt sich eine geringere Störanfälligkeit.

 

Es handelt sich hierbei um eine Aus- und Umbaumaßnahme, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG S-H) in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den Mit-/Eigentümern/-innen bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind.

 

Abrechnungsgebiet:

Die vom Kieler Weg erschlossenen Grundstücke zwischen der Einmündung Lütt Steenbusch bis zur Einmündung Bormkamp werden bei der Beitragsveranlagung berücksichtigt. Ebenfalls becksichtigt werden die Anlieger der Straße Koppelsoll, da diese beitragsrechtlich keine selbstständige Einrichtung darstellt.

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Anliegerstraße

Beitragsfähiger Aufwand

ca. 59.000,-- €

Städtischer Anteil

ca. 9.000;-- €

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

ca. 50.000,-- €

Beitragsbelastungen (ohne städtische Grundstücke)

Von ca. 10,-- €

bis ca. 1.500,-- €

 

Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Meimersdorf/Moorsee eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Dec 6, 2018 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen