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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 1072/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Fraktionsstellen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Dec 4, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 13, 2018
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Antrag
Antrag:
Die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Ratsfraktionen“ werden wie folgt neu gefasst:
In Ziff. 2.3 wird der bisherige Satz 4
„Zur Zeit stehen im Stellenplan der Landeshauptstadt Kiel folgende Planstellen zur Verfügung: Große Fraktionsstärke (ab 12 Mitglieder) 1/1 Stelle Entgeltgruppe 13 (TVöD), 1/1 Stelle Entgeltgruppe 9 (TVöD), 1/1 Stelle Entgeltgruppe 6 (TVöD); Mittlere Fraktionsstärke (8 bis 11 Mitglieder) 1/1 Stelle Entgeltgruppe 12 (TVöD), 1/1 Stelle Entgeltgruppe 9 (TVöD); Kleine Fraktionsstärke (4 bis 7 Mitglieder) 1/1 Stelle Entgeltgruppe 12 (TVöD), 1/1 Stelle Entgeltgruppe 6 (TVöD); Kleinstfraktionsstärke (2 bis 3 Mitglieder) 1/1 Stelle Entgeltgruppe 12 (TVöD).“
ersetzt durch
„Zur Zeit stehen im Stellenplan der Landeshauptstadt Kiel folgende Planstellen zur Verfügung: Große Fraktionsstärke (ab 12 Mitglieder) 1/1 Stelle Entgeltgruppe 12 (TVöD), 2/1 Stelle Entgeltgruppe 6 (TVöD); Kleine Fraktionsstärke (4 bis 11 Mitglieder) 1/1 Stelle Entgeltgruppe 12 (TVöD), 1/1 Stelle Entgeltgruppe 6 (TVöD); Kleinstfraktionsstärke (2 bis 3 Mitglieder) 1/1 Stelle Entgeltgruppe 12 (TVöD).“
Die Regelung tritt zum 01.07.2019 in Kraft.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Nach § 32 a Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann eine Gemein-de bzw. Stadt den Fraktionen „(…) Zuschüsse zur Erfüllung der Aufgaben für den notwendigen sachlichen und personellen Auf-wand für die Geschäftsführung der Fraktionen gewähren“.
Gewährt die Gemeinde bzw. Stadt solche Zuschüsse, muss sie den Gleichbehandlungsgrundsatz unter dem Gesichtspunkt der Fraktionsarbeit berücksichtigen.
Unterschiede im anfallenden Arbeitsaufwand der Fraktionen resultieren aus der personellen Stärke der Fraktionen. Diese Unterschiede sind aber vor allem quantitativer, nicht qualitativer Art. Deshalb ist eine Anpassung der Eingruppierung der Beschäftigten der Fraktionen unterschiedlicher Größe möglich und notwendig.
Zudem wird durch die Neuregelung der Fraktionszuwendungen ein Beitrag zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung der Stadt geleistet.
gez. Stefan Karstensf.d.R.
bürgerliches Ausschussmitglied
gez. Stefan Rudau f.d.R.
Ratsherr