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Antrag der Verwaltung - 1094/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Pauschalierung des Kostenausgleichsbetrages nach § 25a Kindertagesstättengesetz (KiTaG)für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31.12.2019
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Dec 5, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Gem. § 25a KiTaG besteht für auswärtige Kinder, die von der Landeshauptstadt Kiel geförderte Kindertageseinrichtungen besuchen, gegenüber der Wohngemeinde ein Kostenerstattungsanspruch.
Nach Abs. 4 dieser Vorschrift kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe pauschalierte Beträge für den Kostenausgleich festsetzen. Der Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in seiner Sitzung am 14. November 2001 der Pauschalierung des Kostenausgleichsbetrages für alle städtischen und von der Landeshauptstadt Kiel geförderten Kindertageseinrichtungen ab dem 01. Januar 2002 zugestimmt. Die pauschalierten Beträge wurden bis 2013 für jedes Kalenderjahr neu berechnet, seit den Jahren 2014/2015 wurde durch die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2014 und 02.11.2016 (Drs. 0832/2014 und 0853/2016) ein für 2 Jahre gleichbleibender Kostenausgleichsbetrag festgesetzt.
Der Kostenausgleichsbetrag errechnet sich aus den Gesamtkosten aller städtischer Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen freier Träger abzüglich der Landesbeteiligung (jeweils auf der Grundlage der Auswertung der Haushaltsergebnisse des Vorjahres) und der Gebühren und Beiträge der Eltern.
Da für auswärtige Kinder immer der Höchstbeitrag zu zahlen ist, ist dieser auch bei der Berechnung des Kostenausgleichsbetrages anzusetzen.
Für die Gewährung einer Ermäßigung (Sozialstaffel) ist immer der jeweils für die Wohngemeinde zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verantwortlich.
Für das Jahr 2018 wurden die kostendeckenden Sätze je Tagesbetreuungsstunde neu berechnet und werden wie folgt festgelegt:
Betreuungsart | EURO je Tagesbetreuungsstunde / Monat |
Elementarbetreuung | 39,44 € |
Hortbetreuung | 48,42 € |
Betreuung für unter 3-jährige Kinder | 123,12 € |
Tagespflege für über 3-jährige Kinder | 81,12 € |
Tagespflege für unter 3-jährige Kinder | 35,39 € |
Die erheblichen Abweichungen ergeben sich überwiegend aus den unterschiedlichen Gruppengrößen. Während in der Elementarbetreuung die Regelgruppengröße 22 Kinder beträgt, sind es in den Horten nur 20 und in der Krippe nur 10 Plätze. Die Kosten, die für eine Gruppe entstehen, sind jedoch abgesehen von den zusätzlichen Personalkosten einer halben Fachkraftstelle in Krippengruppen absolut vergleichbar.
Der nachstehenden Tabelle sind die zukünftig monatlich von den Wohngemeinden zu zahlenden Kostenausgleichsbeträge der am häufigsten vorkommenden Betreuungsverhältnisse zu entnehmen:
Betreuungsumfang | Kostenausgleich 2018 monatlich |
Ganztags 8 Std. Elementar | 312,52 € |
¾-tags 6 Std. Elementar | 236,64 € |
Halbtags 4 Std. Elementar | 157,76 € |
Hort 5 Std. | 242,10 € |
U-3 Kinder 8 Std. | 984,96 € |
Tagespflege U3 8 Std. | 283,12 € |
Tagespflege Ü3 8 Std. | 648,96 € |
Konsequenzen des pauschalierten Kostenausgleichsbetrages
Im Vergleich zum vorherigen Festsetzungszeitraum ergibt sich folgende Entwicklung:
Stundensatz | 2016 | 2018 | Abweichung |
Elementar | 35,88 € | 39,44 € | + 3,65 € (+ 10,17 %) |
Hort | 42,37 € | 48,42 € | + 6,05 € (+ 14,28 %) |
U3-jährige | 110,15 € | 123,12 € | + 12,97 € (+ 11,77 %) |
Die Steigerung der Kostenausgleichsbeträge hat folgende grundlegenden Ursachen:
- Der Ausbau von Betreuungsplätzen wurde weiter vorangetrieben. Dies führte zu Kostensteigerungen für die Landeshauptstadt Kiel. Da die Zuschüsse des Landes Schleswig-Holsteins nicht erhöht wurden, konnte diese Kostensteigerung nicht kompensiert werden.
- In den letzten 2 Jahren gab es eine Tarifsteigerung (Lohnerhöhung), die eine Steigerung der Personalkosten zur Folge hat.
- Weiterhin gab es durch tarifliche Änderungen erhebliche Auswirkungen im Leitungsmodell. Die Vergütung der Leitungskräfte musste angehoben werden und zeitgleich wurde eine ständige Leitungsvertretung eingeführt, was ebenfalls zu höheren Personalkosten geführt hat.
Größere Kostensteigerungen sind in der nächsten Zeit nicht zu erwarten. Daher können die aktuellen Kostensätze für zwei weitere Jahre festgelegt werden.
Renate Treutel
Bürgermeisterin