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Geschäftliche Mitteilung - 1095/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zu den aktuellen Planverfahren der Landesplanung des Landes Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Dec 6, 2018
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Dec 11, 2018
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Jan 30, 2019
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Anlass:
Mit Beschlussfassung im Wirtschaftsausschuss zur Drucksache 0590/2017 „Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel zum Entwurf der Landesentwicklungsstrategie (LES) Schleswig-Holstein 2030“ am 28.06.2017 ist der Oberbürgermeister gebeten worden, darüber zu berichten, „ob der Landesentwicklungsplan auch mit der neuen Landesregierung weitergeführt werde“.
Der folgende Sachstandsbericht dient dazu einen kurzen Überblick über die zahlreichen aktuellen Verfahren geben:
- Landesplanungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein:
Das Landesplanungsgesetz (LaplaG) wurde zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des LaplaG vom 28. Juni 2018 in den §§ 1, 4-8 und 14-19 geändert.
Aus den Inhalten:
- Anforderungen zu Informationen durch die Landesplanungsbehörde, frühzeitige Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen, Beteiligung durch die Kreise, Veröffentlichung (und Bereitstellung) im Internet […]
- Verlängerung des Moratoriums für die Genehmigung von Windenergieanlagen; redaktionelle Anpassungen und Änderungen von Fristen
Diese Änderung hat u. a. direkte Auswirkungen auf die Beteiligung zur Aufstellung und Änderung der Raumordnungspläne unter Punkt 4 und 6 (frühzeitige Beteiligung). Unmittelbare Auswirkungen ergeben sich für die Landeshauptstadt Kiel daraus nicht.
- Landesplanungsrat des Landes Schleswig-Holstein:
Der gemäß § 20 des Landesplanungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein zur Mitwirkung an den Aufgaben der Landesplanungsbehörde (Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI)) vorgesehene Landesplanungsrat wurde im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages am 25. Juni 2018 erneut gebildet.
Der Landesplanungsrat hat die Aufgabe, die Landesplanungsbehörde in grundsätzlichen Fragen, insbesondere bei der Aufstellung der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsplan, Regionalpläne), zu beraten.
Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer vertritt gemeinsam mit Dr. Olaf Tauras (Oberbürgermeister der Stadt Neumünster) die Belange der schleswig-holsteinischen Großstädte als Vertreter des schleswig-holsteinischen Städtetages.
- Landesentwicklungsstrategie (LES) Schleswig-Holstein 2030:
Die in einem aufwendigen Beteiligungsverfahren erarbeitete Landesentwicklungsstrategie (LES) ist als (selbstständiges) Element zum Landesentwicklungsplan des Landes Schleswig-Holstein mit den sich daraus ergebenden Ergebnissen nicht vollständig verworfen worden. Durch in Folge der neuen Landesregierung getrennte Zuständigkeiten zwischen Landesentwicklungsstrategie in der Staatskanzlei und der Landesplanung im Innenministerium wurden jedoch die beiden Planwerke stärker voneinander getrennt. Die Landesentwicklungsstrategie soll jetzt als Dachstrategie der Landesregierung bei allen (Planungs-) Fragen dienen.
Die Federführung zur Fertigstellung liegt bei der Staatskanzlei. Ein Beschluss inkl. Veröffentlichung war mit Stand Juni 2018 für III / IV 2018 vorgesehen, liegt aber derzeit (20.11.2018) noch nicht vor.
- Fortschreibung Landesentwicklungsplan (LEP) 2010
Wie bereits im Beteiligungsverfahren zur Landesentwicklungsstrategie (LES) angekündigt, wird auch der Landesentwicklungsplan für das Land Schleswig-Holstein fortgeschrieben. Ein 1. Entwurf und damit der Beginn des Beteiligungsverfahrens soll bereits im 4. Quartal 2018 vorliegen.
Wesentliche Regelungsinhalte wurden bereits im Koalitionsvertrag der Landesregierung in 2017 angekündigt. Der LEP berücksichtigt:
- die Ziele der Landesregierung,
- die Landesentwicklungsstrategie (Dachstrategie),
- veränderte rechtliche Vorgaben und
- aktuelle Entwicklungen.
Wesentliche Änderungen wird es laut Landesplanungsbehörde in den Bereichen
- Vernetzung und Kooperation (neues Kapitel),
- Übergeordnete Raumstruktur,
- Siedlungsstruktur und –entwicklung (u.a. Aktualisierung des Wohnbauentwicklungsrahmens und Anpassung der Regelungen zum großflächigen Einzelhandel),
- Wirtschaftliche Entwicklung (u.a. Mobilität und Verkehr, Energieversorgung, Raumordnung des Untergrundes, Leitungsnetze, Rohstoffsicherung, Tourismus & Erholung),
- Entwicklung der Daseinsvorsorge und
- Ressourcenschutz und –entwicklung geben (u.a. Binnenhochwasser- und Küstenschutz).
Das Beteiligungsverfahren der Landesplanungsbehörde ist 2-stufig vorgesehen. Der Beginn des zweiten Beteiligungsverfahrens ist nicht vor Anfang 2020 geplant, so dass der LEP voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten könnte. Bei den jeweiligen Beteiligungsschritten wird die Verwaltung die Selbstverwaltung unterrichten und Stellungnahmen gemäß §28 Satz 1 Nr.5 zum Beschluss der Ratsversammlung sowie vorlaufend dem Bauausschuss (aufgrund der fachlichen engen Verknüpfung mit der Stadtplanung), dem Innen- und Umweltausschuss (aufgrund der engen fachlichen Verknüpfung mit Umwelt- und Naturschutz sowie sowie dem Wirtschaftsausschuss (aufgrund der Zuständigkeit für u.a. Regionalentwicklung) vorlegen.
Für den 14.01.2019 ist eine Regionalkonferenz des Innenministeriums vorgesehen, zu der insbesondere Verwaltung und Politik der Städte und Gemeinden über den aktuellen Stand des Landesentwicklungsplans informiert werden sollen. Die Einladung wird an die Geschäftsstellen der Fraktionen übermittelt, sobald diese bei der Verwaltung eintrifft.
- Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum II (neu)
Da der Landesentwicklungsplan (LEP) übergeordnet die Regelungshalte für die nachfolgenden Raumordnungspläne (hier Regionalpläne für die Planungsräume I-III) vorgibt, konkretisieren diese in der Regel die Entwicklungsabsichten des LEP.
Daher sind die wichtigen Änderungen bei der Neuaufstellung der Regionalpläne eng mit denen des LEP verbunden:
- Siedlungsstruktur und –entwicklung, aber auch
- Freiraumstruktur durch Integration der Landschaftsrahmenpläne (s. 6.), Rohstoffsicherung, Binnenhochwasser / Küstenschutz, Tourismus & Erholung) und
- Infrastruktur
Die Entwurfserstellung für den Regionalplan für den Planungsraum II findet durch das Innenministerium im Austausch mit den Kreis- und Stadtplanern der Kreise Plön und Rendsburg/Eckernförde und der Städte Kiel und Neumünster statt. Hierzu ist eine Planerrunde durch das Innenministerium einberufen worden.
Die Landeshauptstadt Kiel wird sich weiterhin in regionalen Kooperationen wie z. B. der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft „AG Kiel und Umland“ oder dem „Planungsdialog Kiel Region und Neumünster“ auf kommunaler Ebene mit den Gebietskörperschaften des Umlandes auch zu Fragen des neuen Regionalplans austauschen und nach Möglichkeit gemeinsame Zielstellungen einbringen.
Zur Information und Beteiligung der Selbstverwaltung gelten die Ausführungen zum Landesentwicklungsplan.
Auf der unter 4. erwähnten Regionalkonferenz wird ebenfalls ein Ausblick auf den neuen Regionalplan gegeben werden.
- Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum II
Die Landeshauptstadt Kiel ist zur Abgabe einer Stellungnahme zum 1. Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum II aufgefordert worden.
Die Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen (regionalen) Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes. Sie bestehen aus Text und Karten. Sie haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen.
Die Landschaftspläne sind bei Planungen seitens der Behörden und Stellen, deren Planungen und Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen.
Durch die Übernahme der Belange des Naturschutzes in den Regionalplan, beispielsweise durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie durch die Formulierungen von Zielen und Grundsätzen erlangen sie eine auf der Ebene der Raumordnung angesiedelte Verbindlichkeit.
Zur Entwurfserstellung sind die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) der jeweiligen Städte und Kreise beteiligt worden.
Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel wird dem Bauausschuss (wegen der engen fachlichen Verknüpfung zur Stadtplanung) und abschließend dem Innen- und Umweltschutz (wegen der Zuständigkeit für Umwelt- und Naturschutz) im Januar / Februar 2019 zum Beschluss vorgelegt.
- Beteiligung zur Teilfortschreibung LEP und Teilaufstellung der Regionalpläne (jeweils Sachthema Windenergie)
Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel zur Teilfortschreibung LEP und Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum II (beide Sachthema Windenergie) wird parallel in der Beschlussvorlage Drs.-Nr. xxxx/2018 zum Beschluss vorgelegt. Für weitere Ausführungen wird auf diese Drucksache verwiesen.
Terminübersicht:
- Abgabe der Stellungnahme zu den Raumordnungsplänen Sachthema Windenergie (7.) online über das Beteiligungsportal BOB-SH bis zum 03.01.2019
- Gemeinsame Infoveranstaltung (Regionalkonferenz) des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration zum Entwurf Landesentwicklungsplan und Regionalplan Planungsraum II am 14.01.2019 in Kiel (4.+5.) ca. 17-19 Uhr
- Abgabe der Stellungnahme zum 1. Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum II (6.) online über das Beteiligungsportal BOB-SH bis zum 28.02.2019
Doris Grondke
Stadtbaurätin
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