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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1096/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

1.Vorbemerkung:

 

Aus Anlass der zurückgestellten Anträge der Ratsfraktion Die FRAKTION und der CDU Ratsfraktion in der Bauausschuss-Sitzung vom 6.9.2018 legt das Umweltschutzamt für die weitere Beratung der Fraktionen folgende Geschäftliche Mitteilung mit Hintergrundinformationen (z. B. Erfahrungswerte aus anderen Städten) vor.

 

2. Grundlagen

 

Gründächer sind multifunktional und wirken sich positiv auf das Stadtklima, die Niederschlagswasserrückhaltung, die Biodiversität sowie auf die Haltbarkeit von Dachabdichtungen und die Energiekosten aus. Ferner nnen sie, je nach Ausgestaltung, als Freizeit- und Erholungsfläche dienen.

Gründächer wirken, ähnlich wie Parks und Grünflächen, wie natürliche „Klimaanlagen“ und können die eingestrahlte (Sonnen-)Energie durch Bodenfeuchtigkeit und Vegetation abbauen. Durch Abkühlung und Anfeuchten der trockenen, heißen Luft sorgen sie für ein angenehmes Klima in den angrenzenden Gebäuden und können je nach Anteil der begrünten Fläche das Klima der Gesamtstadt positiv beeinflussen. Durch Dachbegrünung kann in Abngigkeit vom Wasservorrat des Bodens eine Temperaturreduktion von bis zu 2°C erreicht werden (Studie des Deutschen Wetterdienstes, 2015).

 

Je nach Bauart, Substratmaterial, Substratstärke und Bepflanzung können selbst bei starkem Dauerregen 50 90 % der Niederschläge auf den Dachflächen zurückgehalten oder verzögert abgegeben werden. Sie mildern somit auch die Folgen von Starkregenereignissen ab. Ein Großteil des zurückgehaltenen Wassers wird durch Transpiration der Pflanzen und Evaporation der Substratschicht in den natürlichen Wasserhaushalt zurückgeführt. Gleichzeitig werden die Abflussspitzen bei Starkregenereignissen reduziert, wodurch Kanäle/Rohrleitungen sowie auch Regenrückhaltebecken hydraulisch entlastet werden können.

 

Dachbegrünungen können durch Versiegelung verloren gegangene Grünflächen hinsichtlich ihrer Biodiversität zum Teil kompensieren und Ersatzräume für Flora und Fauna schaffen. Besonders in den naturbelassenen, pflegearmen Extensivbegrünungen finden sich wichtige Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten wie  z. B. Wildbienen, Schmetterlinge und Lauffer.

Die Haltbarkeit eines Gründaches übersteigt, wie Studien erwiesen haben, die eines hermmlichen Bitumen-Flachdaches um 100%, da der Bewuchs/die Substratschicht die Dachabdichtung vor den aggressiven Sonnenstrahlen schützt. Die Lebensdauer eines Gründaches (extensiv) wird daher mit 40 Jahren, statt der für Bitumendächer üblichen 20 Jahre angegeben.

 

Durch den Gründachaufbau wird die energetische Leistung des Gebäudes verbessert, da die Vegetation die Temperatur mitreguliert. Im Winter gehen je nach Aufbau bis zu 10 % weniger Energie über das Dach verloren, im Sommer schirmt das begrünte Dach die Hitze ab.

 

3. Solarenergie - Gründach

 

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll insbesondere die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen mit dem Ziel gefördert werden, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 % und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen. Daneben ist zu beachten, dass sich Kiel nach dem Masterplan 100 % Klimaschutz zum Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unter anderem erforderlich, den Anteil an Solarenergie-Anlagen zu erhöhen.

Die Nutzungen von Dachflächen für Begrünungen und Solarenergie-Anlagen stellen zuchst einen Widerspruch dar, ssen jedoch nicht zwangsläufig miteinander konkurrieren. Die Kombination aus Gründächern und solar erzeugter Energie bietet auch Vorteile, denn durch Senkung der Betriebstemperatur infolge der Verdunstungskühlung durch die Pflanzen kann die Leistung der Solarstrommodule noch gesteigert werden. Eine zu hohe Aufheizung der Module durch die Umgebungswärme führt zu Leistungsverlusten. Bei der Planung ist zu beachten, dass es zu keiner Verschattung der Module durch die Bepflanzung kommt. Zu beachten ist ferner, dass die Kombination von Gründächern mit Solarstromanlagen je nach Bauweise erhöhte Anforderungen an die Dachstatik auslösen kann.

 

4. Aktuelle Situation in Kiel

 

Dachbegrünungen in Kiel lassen sich in wachsendem Maße auch auf Hauptgebäuden feststellen und sind auch z. T.  bereits in Bebauungsplänen festgesetzt. Hauptsächlich sind sie jedoch auf Nebengebäuden (Carports) oder Anbauten mit Flachdächern zu finden.

Aktuell ist für die 1400 m² große Dachfläche des ZOB-Neubaus eine Dachbegrünung vorgesehen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich aus den Daten der Stadtentwässerung (hier: durch die reduziert zu leistende Entwässerungsgebühr) nicht ohne größeren Aufwand herleiten, wie viele Gründächer bzw. wie viel Gründachfläche in der Stadt Kiel vorhanden sind. Der Gebührensatzr die Entwässerung von Gründachflächen ist in Kiel gegenüber herkömmlichen Dachflächen um 50 % reduziert.

 

r die Erfassung potentiell für die Dachbegrünung geeigneter Dachflächen im Bestand könnte eventuell der Datensatz herangezogen werden, der für das Solarkataster in 2011 erstellt worden ist. Über diesen Datensatz (Infrarot Erfassung/Auswertung) könnten ggf. auch jene Flächen ausgewiesen werden, die aufgrund ihrer Neigung bzw. Ausführung für Dachbegrünung geeignet wären. Die Möglichkeit der Datenbearbeitung wird momentan vom Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation geprüft.

In jedem Einzelfallre dann noch vom Bauherren, bzw. Gebäudebesitzer zu untersuchen, ob das Dach von seiner statischen Belastbarkeit herr eine Dachbegrünung geeignet ist.

 

5. Niederschlagswassermanagement in Kiel

 

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig Holstein (MELUND) wird voraussichtlich zum Jahreswechsel einen Erlass für die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten herausgeben. Bei der Entwässerungsplanung von Neubaugebieten ist der Fokus demgemäß  künftig verstärkt auf ein naturverträgliches Regenwassermanagement zu richten, dessen vorrangiges Ziel die Reduzierung  der abzuleitenden Niederschlagsmengen durch Rückhalt in der Fläche ist. Hierfür nnen Gründächer durch ihre Rückhaltung und Verdunstung von Regenwasser zu einem wichtigen Baustein werden, wenn im Bebauungsplan eine entsprechende Festsetzung erfolgt.

 

6. rdermöglichkeiten

 

6.1 Niederschlagswassergebühr

 

Wenn Regenwasser in die öffentlichen Regenwasseranlagen eingeleitet wird, wird r die Berechnung der Gebühr gemäß aktueller Abwassergebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel 50% der begrünten Dachfläche berechnet. Eine weitere Differenzierung/Reduzierung  der Niederschlagswassergebühr wäre gebührenrechtlich zu prüfen.

Allerdings erscheint es zweifelhaft, ob eine weitere Reduzierung des aktuell relativ geringen Gebührensatzes die Motivation erhöhen könnte, in ein Gründach zu investieren.

6.2 KfW-Förderung

 

Die KfW-Bank gewährt Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen für grüne Dächer. Im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren“  (Programmnummer 430 - Investitionszuschuss; Programmnummer 151 Kredit; Programmnummer 152 - Kredit, Einzelmaßnahme) wird die Anlage eines Gründaches seit 01.06.2014 als Wärmedämmungsmaßnahme gefördert. Möglich ist die Förderung für die Dachbegrünung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro Kredit für jede Wohneinheit bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder bis zu 50.000 Euro Kredit bei Einzelmaßnahmen zu sehr günstigen Zinsen. Darüber hinaus gewährt die KfW Bank Hauseigentümern einen Tilgungszuschuss (10% der förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit) als zusätzlichen finanziellen Anreiz.

r die KfW-Förderung muss das Gründach die technischen Anforderungen der KfW Bank erfüllen. Es ist ein maximaler U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) beim Flachdach und Steildach von 0,14 W/(m²K)n einzuhalten.

 

Im Rahmen der Förderinitiative der KfW Bank werden ferner für Infrastrukturinvestitionen aus den KfW-Programmen „Kommunalkredit“, „Kommunal Investieren“ und „Sozial Investieren“rderkredite zur CO2-Minderung (z.B. Wärmedämmung durch Gründächer) vergeben.

 

Eine besondere Zinsverbilligung aus dem Bundeshaushalt wird gewährt für die energetische Sanierung von Schulen, Schulsporthallen und Kindertagesstätten sowie Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen.

 

6.3 Kieler Umweltschutzfonds

 

Im Umweltschutzfonds ist unter anderem eine Förderung von Gründächern, Wandbegrünung und Balkonbegrünung (Bezuschussung) über die „Richtlinie der LHK über die Gewährung von Zuschüssen zu Umweltschutzmaßnahmen Umweltfonds  (Pkt.  2.1.1) gegeben. Dabei werden 50 % der Kosten für die Maßnahme bezuschusst. Eine Konkretisierung der Förderung als Zahl (z.B. 1.000 Euro max. oder 10 Euro/m²) ist nicht gegeben. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er mit der geplanten Maßnahme den Umweltschutz in Kiel fördert und darlegen, warum er nicht die Gesamtkosten alleine aufbringen kann. Für diesen Fonds werden jährlich 2.800 Euro zur Verfügung gestellt. Bei dieser Finanzausstattung wäre der Fonds also nicht für eine breitere Förderung geeignet.

 

6.4 Eingriffs-Ausgleichs-Regelung gem. Bundesnaturschutzgesetz

 

Bei Eingriffen in Natur und Landschaft i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes, die durch Bauvorhaben veranlasst werden,nnen bei der entsprechenden Ausgleichsbilanzierung Grüncher als Teil der erforderlichen Kompensation herangezogen werden. Dies wird auch bereits in Kiel so praktiziert.

 

7. Weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Gründachanteils

 

7.1 B-Pläne und Städtebauliche Verträge

 

Durch entsprechende Vorgaben in B-Plänen oder Städtebaulichen Verträgen werden in Kiel bereits heute teilweise Dachbegrünungen auch in Kombination mit Solarenergie mit den erforderlichen Dachneigungen bei Neubauten festgesetzt bzw. geregelt (z. B. B-Plan Nr. 910 Boelckestr. Nord). Bei jeder Bauleitplanung ist jedoch im Einzelfall über planerische Zielsetzungen zu entscheiden, denn eine zwingende flächige Festsetzung steht ggf. auch in Konkurrenz zu anderen angestrebten Festsetzungen.

 

 

 

 

7.2 Stadteigene Gebäude

 

Im Rahmen eines stadtweiten Gründachprogramms könnte auch bei zukünftigen Planungen für stadteigene Neubauten bzw. Dachsanierungen im Bestand geprüft werden, ob ein Gründach technisch und wirtschaftlich umsetzbar und sinnvoll ist und mit dem städtischen Standard für die baulichen und planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden (siehe Drs. 0692/2012) vereinbart werden kann.

Die Umsetzung solcher Maßnahmen könnte mit Bezug auf das stadtweite Programm öffentlichkeitswirksam beworben werden, um als Vorbild zu dienen.

 

8. Beispiele/Erfahrungen aus anderen Städten

 

8.1 Hamburg Hamburger Gründachstrategie

 

Seit 2014 gibt es in Hamburg den Senatsbeschluss der Hamburger Gründachstrategie. Das Ziel der Strategie ist es, in einer Dekade 100 ha (1 Mio. m²) Gründächer zu bauen.

Von 70,4 Mio. Gesamt-Dachfläche mit über 35,4 Mio. Flachdachfläche wurden bis Ende 2017 1,38 Mio. begrünt (2 %). Die gesamt begrünte Dachfläche setzt sich zusammen aus 40% Wohnbauflächen, 36 % Industrie-/Gewerbeflächen und 24 % sonstige Flächen. Die Zunahme der Gründächer gegenüber 2014 (Beginn der Gründachstrategie) beträgt 72 % (580.000 m²), Ausgangspunkt vor Beginn der Gründachstrategie waren 800.000 m².

Durch den Beschluss der „Hamburger Gründachstrategie“ sind die Fachbehörden verpflichtet, bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen öffentlicher Gebäude grundsätzlich begrünte Dächer vorzusehen, wenn dies wirtschaftlich vernünftig und technisch machbar ist. Ferner wurden Gründächer in Bebauungsplänen festgesetzt und in Sdtebaulichen Verträgen geregelt. Eine Änderung der Hamburgischen Bauordnung r eine Gründachverordnung war politisch nicht durchsetzbar.

 

r die Förderung der Hamburger Gründachstrategie sind 3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt worden, u.a. durch EU - und Bundes - Förderprogramme (Laufzeit 2015 bis 2019).

Gefördert werden freiwillige Maßnahmen, die auf einem oberirdischen Geschoss liegen, eine Mindestgröße von 20 m², eine Mindestbaudicke von 8 12 cm und eine Neigung von bis zu 30° haben. Einen Zuschlag der Förderung gibt es u.a. bei Lage in der inneren Stadt und Aufstellung in Kombination mit Solarmodulen. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro je Maßnahme. Antragsteller der eingereichten Anträge waren zu 50% Unternehmen und

50 % Privatpersonen.

 

Im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2017 wurden 127 Anträge vorgelegt, von denen 86 mit einer Grünfläche von 32.527 m² und einer Fördermittelhöhe von 729.919 Euro bewilligt wurden. Zunächst waren es Kleinstflächen (Carport etc.), aber mittlerweile werden eher größere Flächen im Zusammenhang mit Wohnungsneubau gefördert.

Von den 580.000 m², die im Zeitraum 2015 bis 2017 begrünt wurden, wurden 32.527 m² Gründachfläche gefördert und 93.159 m² Gründachfläche auf öffentlichen Gebäuden/Dachflächen erstellt. Der größte Anteil von 454.314 m² (knapp 78 %) Gründachflächen wurde durch Regelungen in B-Plänen und Sdtebaulichen Verträgen erreicht.

 

r eine Dachbegrünung wurde eine Reduktion der Niederschlagswassergebühr (0,76 €/m² x Jahr) von 50 % ab 5 cm Substratdicke zugesprochen.

 

Fazit der Stadt Hamburg:

 

Die Fördermittel sind in den ersten 2 Jahren eher schleppend angenommen worden. Zur Überzeugung von Bauherren und Immobilieneigentümern bedarf es guter Praxisbeispiele sowie ökonomisch überzeugender Argumente.

Der Großteil begrünter Dächer ist durch Festsetzungen erreicht worden. Die Förderung ist aber wichtig, um das Vorhaben publik zu machen und die Akzeptanz zu steigern - gerade wenn der Bauherr sieht, dass die Stadt selbst auch etwas macht und sei es nur finanziell zu unterstützen. Die größte Durchschlagskraft rde eine stadtweite Gründachverordnung auf der Grundlage einer Änderung der Landesbauordnung ergeben, die sich aber politisch nicht durchsetzen konnte.

 

8.2 Osnabrück

 

Bereits seit den 80er Jahren setzt Osnabrück auf Gründächer. Um den Bedarf an zukünftigen Bauflächen, gerade für den Wohnungsbau, zu kompensieren und die hohe Versiegelung in der Stadt (86% in der Innenstadt; 45-58% in anderen Stadtteilen) stadtklimatisch aufzuwerten, gibt es in Osnabrück Festsetzungen hinsichtlich einer Dachbegrünung im Rahmen von Bebauungsplänen.

Bis Juli 2008 wurden die Festsetzungen (von Gründächern) im Rahmen der Bebauungspläne nur in stadtklimatisch problematischen Stadtteilen gemacht. Seit Juli 2008 gelten aufgrund eines einstimmigen Ratsbeschlusses ökologische Bauleitstandards, die vorgeben, dass auf flach geneigten Dächern (<15°) von Gebäuden mit einer Dachfläche von >200 m² (ausgenommen Wohngebäude) generell eine Dachbegrünung festgesetzt werden soll (außer es stehen gestalterische oder funktionale Gründe dagegen). Sollte keine Dachbegrünung erfolgen, sind flächenhaft solarenergetische Anlagen, sofern von der Ausrichtung her geeignet, zu installieren.

r 2018 wird geplant, die Festsetzungen generell auf alle Flachdächer und flach geneigtencher <15° (Ausnahme Nebengebäude < 50 m²) auszuweiten. Dabei sollen die Gründächer mindestens eine Substratmächtigkeit von 10 cm aufweisen. Es sollen ferner im hochbelasteten Zentrum keine Alternativen zu Gründächern zugelassen werden, außer wenn es sich um eine Kombination von Gründach und Solaranlage handelt. In diesen Bereichen soll also eine Dachbegrünung zwingend vorgeschrieben werden. Der Beschlussvorschlag für die künftige Regelung zur „Berücksichtigung ökologischer Belange in der Bauleitplanung“ befindet sich derzeit in Beratung.

r das Jahr 2019 bzw. 2020 wird eine „Dachbegrünungssatzung“r den Bestand in Anlehnung an die Stadt Mainz angestrebt. Durch diese soll die Begnungspflicht auch auf Flach-Dachflächen im Bestand ausgeweitet werden, wenn eine wesentliche Änderung an den Dachflächen vorgenommen wird oder wenn Dachflächen durch genehmigungspflichtige Maßnahmen neu geschaffen werden.

Um die Öffentlichkeit auf das Programm der Dachbegrünung aufmerksam zu machen, wurden Broschüren entwickelt (u.a. „Dach- und Fassadenbegrünung in Osnabrück Informationen zur Begrünung von Dächern und Fassaden“), Umweltmessen besucht sowie sonstige Pressearbeit getätigt.

Im Jahr 2017 wurden 115.000 m² Gründächer auf ca. 700 Dächern (1,5 % der Gesamtgeudefläche) ermittelt.

 

Fazit der Stadt Osnabrück:

 

Das kommunale Förderprogramm ist 2006 eingestellt worden, weil es von den Bauherren nicht so gut angenommen wurde.

Die Stadt ist gerade dabei, eine Analyse und ein Kataster über Gründächer zu erstellen. Ggf. will man dann doch noch einmal ein Förderprogramm auch unter Berücksichtigung des Aspektes der Entsiegelung von Flächen auf die Beine stellen.

 

8.3 Oldenburg

 

In Kooperation mit dem Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) hat die Stadt Oldenburg 2017 ein Gründachkataster erstellt. Auf der Internetseite der Stadt kann über den Reiter „Solardachkataster“ eingesehen werden, ob ein Gebäude generell Potential für eine Solaranlage oder eine Dachbegrünung hat. Ziel ist es, mit dem Kataster das städtische Beratungsangebot im Rahmen der Solardachkampagne zu unterstützen und gleichzeitig verstärkt für Dachbegrünungen zu werben.

Knapp 40 Prozent der (Gesamt-)Dachflächen (ca. 53.000 m²) wärenr die Dachbegrünung geeignet.

In den aktuell bearbeiteten Bebauungsplänen sind  Anforderungen an Neubauten hinsichtlich der Dachbegrünung festgesetzt. Im Bestand gibt es jedoch keine Verpflichtung, ein Gebäude zusätzlich mit einem Gründach zu versehen. Bei der Umsetzung von kommunalen Bauvorhaben werden und wurden bereits an verschiedenen Stellen Dachbegrünungen vorgenommen.

rderung besteht lediglich in der Reduktion der Niederschlagswassergebühren um 50 %. Aus Sicht der Stadt wäre jedoch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Beratung erforderlich, um Hauseigentümer, die ihr Flachdach erneuern wollen, von den Vorzügen eines Gründaches zu überzeugen.

 

8.4 Hannover

 

Bereits 2013 startete das Förderprogramm zur Begrünung von Dächern und Fassaden. Im Jahr 2017 wurde das Programm um das Thema „Entsiegelung“ erweitert. Unter dem Motto „Begrüntes Hannover“ wurde das Projekt „Nachhaltiges Förderprogramm zur Gebäudebegrünung und zur Minimierung der Flächeninanspruchnahme“ vorangetrieben. Es ist ein „Innovatives Freiraumsicherungskonzept zur Entwicklung grüner städtischer Quartiere“.

Die Förderung, durch die man besonders für private Haus- und Grundeigentümer/innen einen Anreiz zur Begrünung im direkten Wohnumfeld schaffen will, wird durch die finanzielle Unterstützung der Landeshauptstadt Hannover, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und der Sparkasse Hannover ermöglicht. Gefördert werden Fassadenbegrünungen bis zu 3.500 Euro, Dachbegrünungen bis zu 10.000 Euro (r die Statikprüfung max. 300 Euro) und Entsiegelungen bis zu 2.500 Euro.

Von 32 Millionen m² Dachflächen im Stadtgebiet Hannover sind bisher 836.200 m² (auf 3.131 Dächern, Stand: 2016) begrünt. Durch dasrderprogramm, welches bisher nach Aussage der Projektbearbeiter erfolgreich angenommen wurde, konnten seit 2013 bereits über 13.000 m² Dachflächen (1,6 % der bereits begrünten Gesamtdachflächen) und diverse Fassaden begrünt werden.

 

Resümee des Umweltschutzamtes:

 

Gründächer sind wasserwirtschaftlich und klimatisch sinnvoll. Nicht alle Städte setzten auf finanzielle Förderprogramme oder sie wurden wieder eingestellt, besonders aufgrund der eher geringen investorenseitigen Akzeptanz.

Auch die bereits praktizierte Form der Festsetzung von Gründächern in angebotsbezogenen B-Plänen oder der Regelung in Städtebaulichen Verträgen kann die allgemeine Akzeptanz fördern, jedoch nicht erzwingen. Hier gilt verstärkt mit Vorhabenträgern bzw. Investoren das Gespräch zu suchen.

Des Weiteren nnten Potenziale auf stadteigenen Gebäuden genutzt werden. Auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit kann zur Förderung von Gründächern hilfreich sein.

Eine Gründachinitiative sollte den Zielen zur Förderung der Solarenergie nicht entgegenstehen.

Dabei muss aber auch erwähnt werden, dass für eine Gründachinitiative entsprechende Personalressourcen erforderlich sind. Für die Themen Niederschlagswasserbewirtschaftung und Anpassung an den Klimawandel befindet sich r den Stellenplan 2019 eine Stelle im Antragsverfahren.

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

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Beschlüsse

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Dec 6, 2018 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

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Dec 11, 2018 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen