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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 1100/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Landeshauptstadt Kiel verkauft städtischen Grundstücke, die zur Wohnbebauung geeignet sind, zukünftig nicht mehr an private Investoren oder überlässt sie solchen in anderer Form zur Nutzung.

 

Entsprechende städtische Grundstücke werden stattdessen ausschließlich der neu zu gründenden städtischen Wohnungsbaugesellschaft zur Wohnbebauung überlassen, bis diese einen Bestand von mindestens 13.000 Wohnungen aufgebaut hat.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Lage auf dem Kieler Wohnungsmarkt wird zunehmend angespannter.

Die Kieler Bevölkerung wächst und der Wohnungsbau hält mit dieser Entwicklung nicht Schritt. Gerade im niedrigpreisigen Bereich fehlen schon jetzt laut Paritätischem Wohlfahrtsverband mindestens 14.000 Wohnungen in Kiel. Zusätzlich fallen in den kommenden Jahren weitere tausende Wohnungen aus der Mietpreisbindung.

Auch der „Masterplan Wohnen“ hat bislang in keiner Weise zu einer Trendwende in dieser Entwicklung geführt.

 

In den vergangenen Monaten hat die Kieler Ratsversammlung beschlossen eine neue städtische Wohnungsbaugesellschaft zu gründen, um die Lage auf dem Kieler Wohnungsmarkt zu entspannen. Damit das tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat und die Stadt wieder in die Lage versetzt wird eine Wohnungs- und Mietpreispolitik zu betreiben, die diesen Namen auch verdient, muss die neue Wohnungsbaugesellschaft ein relevanter Akteur auf dem Kieler Wohnungsmarkt werden. Dazu benötigt sie einen Bestand von mindestens 13.000 Wohnungen.

 

Geeignete Baugrundstücke für Wohnbebauung sind auch in Kiel Mangelware. Um so wichtiger ist es, zukünftig keine dafür in Frage kommenden Grundstücke an private Investoren zu vergeben, sondern diese an die kommunale Wohnungsbaugesellschaft zu vergeben.

 

Auch haushalterisch ist der Verkauf von städtischen Grundstücken, die zur Wohnbebauung geeignet sind, derzeit kontraproduktiv:

Der Wert der Grundstücke steigt tendenziell und zu erwartende Mieteinnahmen werden zu tätigende Abschreibungen und Unterhalt für Wohngebäude mindestens ausgleichen. Die Nutzung solcher Grundstücke im Bestand der Stadt bzw. ihrer Gesellschaften hat daher mittel- und langfristig positiven Einfluss auf den Ergebnishaushalt.

 

 

gez. Stefan Karstens     f.d.R.

rgerliches Ausschussmitglied

 

 

gez. Stefan Rudau     f.d.R.

Ratsherr

 

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Beschlüsse

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Dec 4, 2018 - Finanzausschuss - vertagt

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Dec 13, 2018 - Ratsversammlung - vertagt

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Jun 11, 2019 - Finanzausschuss - abgelehnt

Erweitern

Jun 13, 2019 - Ratsversammlung - abgelehnt