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Geschäftliche Mitteilung - 1104/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Finanzierung der Sanierung der historischen Gebäude Haus 1 und Haus 15 im Anscharpark
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 28, 2018
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Jan 30, 2019
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Dec 6, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Feb 21, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Anlass
Die Ratsversammlung hat im Dezember 2017 den Auftrag (Drs. Nr. 1180/2017) erteilt,
- „sich in Zusammenarbeit mit der Anschar GmbH darum zu bemühen, Fördermittel für die Sanierung der historischen Gebäude Haus 1 und Haus 15 im Anscharpark einzuwerben und
- spätestens mit dem Nachtragshaushalt 2018 einen Vorschlag für die Finanzierung des notwendigen städtischen Anteils an den Sanierungskosten zu unterbreiten.“
Sachstand
Die gemeinnützige Anschar GmbH hat den Bedarf mit Schreiben vom 20.08.2018 konkretisiert. Zudem haben diverse Gespräche bezüglich Fördermöglichkeiten stattgefunden. Mit Schreiben vom 02.10.2018 hat die Anschar GmbH ergänzend ausführliche Unterlagen eingereicht. Die Schreiben sowie die Unterlagen werden dieser Geschäftlichen Mitteilung in Abstimmung mit der Anschar GmbH als nicht öffentliche Anlagen beigefügt.
Das Gesamtkonzept beschreibt, dass in den vier denkmalgeschützten Gebäuden des ehemaligen Marinelazaretts das Kreativzentrum Anscharcampus entstehen soll.
Neben dem bereits sanierten Atelierhaus (Haus 8) sollen in den übrigen drei Gebäuden folgende Nutzungen realisiert werden:
- Innovation-Hub in Haus 1,
- Inklusiver Werkstatt- und Gastronomienutzung/Anlaufstelle Nachbarschaft im Kesselhaus (Haus 15) und
- Gründer- und Gewerbezentrum in Haus 3 bzw. als Gesamtkonzept in allen Häusern
Im Kosten- und Finanzierungsplan werden Gesamtinvestitionen für die Häuser 1, 3 und 15 von 9,1 Mio. € genannt. Sie setzen sich zusammen aus 3,1 Mio. € für Haus 1, 1,65 Mio. € für das Kesselhaus sowie 4,35 Mio. € für Haus 3. Da von diesen Investitionen 1,35 Mio. € für den Ankauf und Unterhaltungsmaßnahmen aufgebracht wurden, besteht noch ein Finanzierungsbedarf von 7,75 Mio. €.
Für die Häuser 1 und 15 (Kesselhaus) liegen eine Vorentwurfsplanung sowie eine Vorab-Kostenschätzung nach DIN 276 (Stand 31.05.2017) von BSP Architekten für die Sanierung vor. Um die Konzepte umzusetzen, besteht nach dem Finanzierungskonzept ein noch nicht gedeckter Finanzierungsbedarf von 450 T € für das Kesselhaus (Haus 15) sowie 750 T € für Haus 1.
Diese verteilen sich bei einem Maßnahmenbeginn in 2019 über die Haushaltsjahre wie folgt:
| Kesselhaus (Haus 15)
| Haus 1 |
2019: | 200 T€ | 250 T€ |
2020: | 250 T€ | 250 T€ |
2021: | ./. T€ | 250 T€ |
Hinzu kommt voraussichtlich ein dauerhafter Förderbedarf (institutionelle Förderung) von 150 T€/Jahr (Sach- und Personalkosten) für den inhaltlichen Betrieb von Haus 1 und die Verwaltung des Gesamtprojekts. Zum Kesselhaus wurden diesbezüglich noch keine Angaben gemacht, aber auch ein Mittelbedarf angezeigt.
Für Haus 3 wurde zum Zeitpunkt des Schreibens vom 02.10.2018 von Sanierungskosten in Höhe von 4,35 Mio. € und einem Zuschussbedarf von ca. 1,5 bis 2 Mio. € ausgegangen.
Die Zuschussbedarfe ergeben sich insbesondere deshalb, weil nur so die für die Nutzergruppen (Existenzgründer, Start-ups, Institutionen wie Drachensee, Future Ocean, etc.) verträglichen Mieten realisierbar sind.
Nach umfangreichen Recherchen sind die Anschar GmbH und die Stadt zu dem Ergebnis gekommen, dass es für eine Förderung von Land und Bund Möglichkeiten bei Städtebaumitteln (Bund – Nationale Projekte des Städtebaus) bzw. GRW-Mitteln (Land – Förderung für Gewerbe- und Gründerzentrum) gibt. Beide Förderungen sind an die Stadt bzw. eine städtische Gesellschaft als Antragstellerin gebunden. Eine Förderung aus Mitteln des städtebaulichen Denkmalschutzes wurde 2015 vom Land mit Hinweis auf den Abriss der Häuser 4,5 und 6 (Bettenhäuser) abgelehnt, da hierdurch der besondere Denkmalwert nicht mehr gegeben sei.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Trägerschaft des Gesamtprojektes bei der Anschar GmbH verbleiben soll. Für den Fall der Realisierung eines Gründer- und Gewerbezentrums in Haus 3 wird vorgeschlagen, dass sich die KiWi GmbH als Gesellschafterin an der Anschar GmbH beteiligt. Die Machbarkeitsstudie für ein Gewerbe- und Gründerzentrum geht davon aus, dass eine Trägerschaft seitens der Stadt bzw. der KiWi GmbH erforderlich wird, um die GRW-Förderung zu erlangen.
Um das weitere Vorgehen abzustimmen, hat am 29.10.2018 ein Gespräch mit Vertretern der Anschar GmbH stattgefunden mit folgenden wesentlichen Ergebnissen:
- Nach Aussage der Anschar-GmbH besteht Zeitdruck, weil die Anschar GmbH über keine weiteren Ressourcen verfüge, um längere Zeiträume bis zu einer Grundsatzentscheidung zur Förderung zu überbrücken. Auch die Gebäude vertragen keine weiteren zeitlichen Verzögerungen für ihre Sanierungen.
- Die Anschar GmbH hat nochmals bekräftigt, dass sich das Interesse der Anschar GmbH auf die Entwicklung der Häuser 1 und 15 konzentriert, da diese für das Projekt Anscharcampus wesentlich seien.
- Die Anschar GmbH erläuterte, dass sie weder Ressourcen noch das Fachwissen hat, ein Gewerbe- und Gründerzentrum zu realisieren.
Die Anschar GmbH und die Stadt haben sich darauf verständigt, der Selbstverwaltung vorzuschlagen, einen Antrag zur Aufnahme in das Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 2018/19“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung für ein „Gründer- und Gewerbezentrum der Kreativwirtschaft auf dem Anschargelände“ mit Fokus auf das dringend zu sanierende Gebäude 3 zu stellen, da dies aufgrund der gescheiterten Antragsstellung in 2017 als aussichtsreicher eingeschätzt wurde. Aufgrund des besonderen Gebäudekonzeptes (cradle to cradle/ Zero Waste) liegt die Kostenannahme für die Antragsstellung höher als 4,35 Mio. €, aber anders als in der Beschlussvorlage (siehe Drs. Nr. 0913/2018) angegeben nicht bei 6 Mio. € sondern bei 5,2 Mio. € (Angabe der Anschar GmbH im Rahmen der Antragsentwicklung).
Über das weitere Vorgehen bezüglich Haus 3 sowie der möglichen Etablierung eines Gewerbe- und Gründerzentrums ist daher in Abhängigkeit von dem Erfolg der Antragsstellung zu entscheiden. Eine Vorentscheidung fällt im Frühjahr 2019.
Die Festlegung auf Haus 3 hat zur Folge, dass eine Förderung von Haus 1 und Kesselhaus nach derzeitigem Stand im Wesentlichen nur durch die Landeshauptstadt Kiel (LHK) erfolgen kann. Vereinbart wurde aber, dass sich Stadt und Anschar GmbH weiter ergänzend um Fördermittel bemühen.
Soweit keine Förderung für Haus 1 und Kesselhaus erfolgen kann, bliebe nach Aussage der Anschar GmbH nur der Verkauf von Haus 3, um damit Gelder für die Sanierung von Haus 1 und Kesselhaus zu erwirtschaften. Zusätzlich müsste teilweise die Zielrichtung der Nutzung durch die Kreativwirtschaft zu Gunsten von potenteren Mietern aufgegeben werden.
Die Grundlagen für eine mögliche Förderung durch die LHK werden derzeit gelegt. Mit dem Aufbau einer Förderlinie für Kreativzentren soll die Möglichkeit geschaffen werden, deren Existenz zu sichern und damit die Entwicklung zu einer kreativen Stadt (ein strategisches Ziel der LHK) zu unterstützen und Innovationspotenzial zu erschließen. Der Wirtschaftsausschuss hat die Verwaltung mit der Entwicklung der Förderlinie beauftragt (Drs. Nr. 0814/2018). Sie soll neben einer institutionellen Förderung auch eine investive Förderung für die Herrichtung und nutzungsgerechte Einrichtung und Gestaltung von Gebäuden der Kreativzentren möglich machen.
Vom Referat für Wirtschaft wurden zum Haushalt 2019 übergangsweise Projektmittel in Höhe von 300 T€ eingestellt, um die bestehenden Kreativzentren „Open Campus“, „Anschar Campus“ und „Alte Mu“ zu unterstützen. Auch dies ist ein Auftrag des oben genannten Beschlusses.
Ziel ist es, die Richtlinie im Sommer 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen, damit noch in 2019 Zuwendungsbescheide für 2020 erteilt werden können. Zur Erstellung der Richtlinie sind Abstimmungsrunden mit den drei Kreativzentren sowie eine Abstimmung mit der Selbstverwaltung geplant.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister