Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1123/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Teilhabechancengesetzes
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Dec 13, 2018
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Sachverhalt
Der Bundestag hat mit dem Teilhabechancengesetz neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsmarkt geschaffen. Vorbehaltlich der Zustimmung im Bundesrat will sich die Stadt mit bis zu 100 Beschäftigungsmöglichkeiten an der Arbeitsmarktintegration dieser Personen beteiligen.
Aus dem Gesetzentwurf:
Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu
fördern, wird in § 16i SGB II ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt.
Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen,
die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sieben Jahren Leistungen nach
dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Der
Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent
des gesetzlichen Mindestlohns und sinkt danach um 10 Prozentpunkte jährlich. Die
Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Neben der Eröffnung von Teilhabechancen bleibt der
Übergang aus der geförderten Beschäftigung in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt mittel- und langfristiges Ziel. Aus diesem Grund werden eine
ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und betriebliche Praktika
während der Förderung ermöglicht.
Der Bundestag hat während der Befassung Änderungen unter anderem in Bezug auf die Dauer der Leistungsbezuges (6 statt 7 Jahre Leistungsbezug) und die Förderhöhe (bei tarifgebundenen Arbeitgebern Tarif- statt Mindestlohn als Bezugsgröße der Förderung) beschlossen. Den vollständigen Gesetzestext findet sich unter folgendem Link:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2384/238454.html
Umsetzung bei der Stadt
Die Verwaltung plant bis zu 100 Beschäftigungsmöglichkeiten für den beschriebenen Personenkreis. Sie steht im engen Abstimmungsprozess mit dem Jobcenter, um möglichst zeitnah die ersten Personen einzustellen.
Die Personen werden überwiegend im Helferbereich beschäftigt werden und so die Ämter bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten unterstützen. Gedacht sind zum Beispiel an unterstützende Tätigkeiten in den Bereichen Hausmeisterservice, Haustechnik, Transporte/Botengänge, Sortierarbeiten, Aufsichtsdienst, Empfangsbereich, Bauhelferinnen und Bauhelfer, Säuberung Verkehrsschilder, Säuberung im Stadtgebiet / am Strand und vieles mehr.
Im Helferbereich soll nach Entgeltgruppe 1 TVöD entlohnt werden. Der Unterschied zu leistungsstarken und langjährig Beschäftigten muss auch finanziell deutlich werden.
Es können aber durchaus höherwertige Tätigkeiten in höheren Entgeltgruppen in Frage kommen. Dies ist im Einzelfall zu bewerten.
Bereits im Rahmen des zum Ende des Jahres auslaufenden Bundesprogramms „Soziale Teilhabe“ - Chancen auf Teilhabe (CAT) - Beschäftigte können nach dem neuen Förderinstrument weiterbeschäftigt werden. Bereits im CAT-Programm gearbeitete Zeiten sind anzurechnen, so dass sich die Förderhöhe verringert, wenn bereits eine zweijährige Beschäftigung nach CAT vorangegangen ist. Dies ist zum Beispiel im Sportpark Gaarden relevant.
Bezug zu den strategischen Zielen
Mit dem Vorhaben wird das Ziel Soziale Stadt unterstützt. Die Stadt leistet mit den 100 Stellen einen Beitrag zum sozialen Frieden, zur Teilhabe vieler Menschen am Arbeitsleben und im gesellschaftlichen und kulturellen Kontext.
Weiteres Verfahren
Die Ämter und Betriebe werden informiert und aufgefordert, dem Jobcenter Tätigkeiten zu melden, in denen sie sich Unterstützung wünschen. Das Jobcenter sucht und vermittelt potentielle Leistungsbezieherinnen oder -bezieher. In Vorstellungsgesprächen können die Ämter / Betriebe geeignete Bewerberinnen oder Bewerber auswählen. Das Personal- und Organisationsamt schließt bis zu fünf Jahre befristete Arbeitsverträge. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das nur sachgrundlose Befristungen bis zu zwei Jahren zulässt, gilt für diese Beschäftigungsverhältnisse nicht.
Kosten / Nutzen
Der Stadt entstehen außer Overheadkosten in den beiden ersten Jahren keine Kosten. Im 3. Jahren beträgt der städtische Anteil an den Personalkosten ca. 320.000 Euro, im 4.Jahr 650.000 Euro und im 5. Jahr 1.000.000 Euro, ausgehend von durchgehender Besetzung der 100 Stellen und einer Bezahlung der E 1 TVöD.
Gerwin Stöcken
Stadtrat