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Antrag der Verwaltung - 1131/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2019/20
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Feb 7, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
1. Anlass
Im Stadtplanungsamt wird kontinuierlich eine große Anzahl unterschiedlicher Planverfahren bearbeitet; es befinden sich rund 50 Bauleitpläne in der Aufstellung bzw. im Vorbereitungsstadium. Da eine gleichrangige parallele Bearbeitung aller dieser Planungen aufgrund der beschränkten Arbeitskapazitäten im Stadtplanungsamt nicht möglich ist, hat die Verwaltung Ende 2014 einen Vorschlag für die Bildung von Prioritätskategorien erstellt, denen die einzelnen Verfahren verbindlich zuzuordnen sind. Mit diesem Vorschlag verband sich insbesondere das Ziel, die vorhandenen Bearbeitungskapazitäten vorrangig auf die dringendsten und städtebaulich wirkungsvollsten Planungsprojekte zu konzentrieren. Die verbindliche Festlegung von Vorrangprojekten sollte des Weiteren auch zu einer erhöhten Planungssicherheit und Transparenz in der Außenkommunikation mit Bürgern und Vorhabenträgern beitragen.
Eine entsprechende Liste mit Zuordnung der laufenden Verfahren zu drei unterschiedlichen Prioritätskategorien wurde vom Bauausschuss erstmalig am 23.03.2015 als Arbeitsprogramm 2015/16 beschlossen. Anschließend wurde jeweils zu Jahresbeginn eine Aktualisierung dieser Liste für den nachfolgenden Jahreszeitraum zum Beschluss vorgelegt. Die Liste für 2018/19 wurde am 11.01.2018 beschlossen (vgl. Drucksache Nr. 1245/2017). Mit diesem Beschluss war wiederum die Maßgabe verbunden, Anfang 2019 ein neues Programm dem Bauausschuss zur Beratung vorzubringen. Dieser Vorgabe wird mit der vorliegenden Drucksache entsprochen.
2. Grundsätzliches zum Arbeitsprogramm
Die Aktualisierung des Arbeitsprogrammes erfolgt nach den Kriterien, wie sie bereits den vorangegangenen Programmen zugrunde gelegt wurden:
Das Programm umfasst nur verbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und Vorhabenbezogene Bebauungspläne) - ggf. einschließlich erforderlicher paralleler Änderungen des Flächennutzungsplanes - sowie deren Vorbereitung mittels städtebaulicher Rahmenplanung. Andere informelle Planungen sind nicht Regelungsinhalt des Programms. Hierzu ist anzumerken, dass große Anteile der Arbeitskapazitäten in der Abteilung für verbindliche Bauleitplanung durch Tätigkeiten gebunden sind, die in diesem Arbeitsprogramm nicht abgebildet werden; exemplarisch seien die umfangreichen Anforderungen der Innenstadtplanung genannt.
Die zu betrachtenden Bauleitplanverfahren werden drei Prioritätskategorien zugeordnet:
- Mit der derzeitigen Personalstärke des Stadtplanungsamtes konnten bislang erfahrungsgemäß rund fünf Satzungsbeschlüsse pro Jahr gefasst werden. Bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von circa zwei Jahren bedeutete dies, dass zehn Bauleitplanverfahren vordringlich und mit Hochdruck bearbeitet werden konnten (Prioritätsstufe 1). Aufgrund einer absehbaren Verstärkung des Personalbestandes kann davon ausgegangen werden, dass künftig zwei zusätzliche, zuvor als Nachrücker (Prioritätsstufe 2) vorgesehene Projekte prioritäre Bearbeitung erfahren können; die Zahl der Planverfahren in Prioritätsstufe 1 soll daher auf zwölf erhöht werden. Dies wird in der aktuellen Bearbeitungsliste entsprechend berücksichtigt.
- In der Prioritätsstufe 2 werden diejenigen Projekte erfasst, die in die Stufe 1 aufrücken sollen, sobald Planungen aus dieser Stufe zur Rechtskraft gebracht und somit Arbeitskapazitäten frei werden. Da zwei weitere Verfahren in die Prioriätsstufe 1 aufrücken können, reduziert sich die Anzahl der Nachrückerverfahren von bisher zehn auf acht.
- Verfahren der Prioritätsstufe 3 werden kurzfristig nicht weitergeführt. Es ist zu überprüfen, ob immer noch ein Planerfordernis besteht. Ggf. ist eine Beendigung des jeweiligen Verfahrens mittels Aufhebungsbeschluss herbeizuführen.
Die Zuordnung der einzelnen Planungsverfahren zu den Prioritätskategorien erfolgt grundsätzlich nach den Kriterien der Dringlichkeit und der zu erzielenden städtebaulichen Wirkung unter Beachtung der folgenden Faktoren:
- Ordnungsplanung – oft in Verbindung mit Veränderungssperren (z.B. Steuerung von Vergnügungsstätten, Sicherung von Versorgungsbereichen gemäß Gesamtstädtischem Einzelhandelskonzept etc.)
- Flächenbereitstellung (z.B. Wohnungsbau bei mehr als 50 Wohneinheiten, Gewerbebauland bei mehr als 2 ha, Einzelhandelsentwicklungen gemäß Gesamtstädtischem Einzelhandelskonzept, Infrastruktur)
- Wirtschaftsförderung (z.B. Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen)
- Stadtgestaltung/ Baukultur (z.B. Erhalt kleinteiliger Bebauungsstrukturen)
- Vermögensaktivierung (z.B. Inwertsetzung von städtischem Immobilieneigentum)
Oberste Priorität erhalten somit neben solchen Planungen, die zur Sicherung einer geordneten Entwicklung zwingend erforderlich sind (v.a. Ordnungsplanungen), auch diejenigen mit einem möglichst großen Nutzeffekt, z.B. der Schaffung einer großen Anzahl von Wohneinheiten oder Arbeitsplätzen.
Unabhängig von dem Arbeitsprogramm ist es jederzeit möglich, weitere Planverfahren durch Aufstellungsbeschlüsse zu initiieren, um kurzfristig auf Entwicklungen und Antragslagen (z.B. Bauanträge) reagieren zu können. Sollte die Verwaltung zum Schluss kommen, ein solches neues Vorhaben in die 1. Priorität einstufen zu müssen, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung unter Angabe eines anderen Planverfahrens, das hierfür zurückzustellen ist.
3. Aktualisierungen gegenüber dem Arbeitsprogramm 2018/19
a) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 1
Zwei Planverfahren, die im Arbeitsprogramm 2018/19 in der ersten Kategorie enthalten waren, konnten zwischenzeitlich beendet werden bzw. befinden sich bereits in der Abschlussphase, so dass sie nicht mehr in das aktualisierte Programm für 2019/20 übernommen werden:
- B-Plan Nr. 971 / 22. Änderung des FNP „Hof Hammer“
- B-Plan Nr. 1025V „Sparkassenarena Parkhaus“
Ein Projekt (B-Plan Nr. 975, 1. Änderung, und B-Plan Nr. 976, 1. Änderung - „Vergnügungsstätten Holstenstraße“ bzw. „Gaarden“) wurde bereits im Mai 2018 in die zweite Kategorie herabgestuft, um die prioritäre Bearbeitung des B-Planes Nr. 1023 „Postareal“ zu ermöglichen.
Da, wie oben erläutert, eine Aufstockung der ersten Prioritätskategorie von zehn auf nunmehr zwölf Planungen möglich erscheint, können für diese insgesamt drei Projekte fünf Planungsvorhaben in diese Kategorie aufrücken:
- B-Plan Nr. 1000 „Torfmoorkamp“ (neues Planverfahren)
- B-Plan Nr. 1021 „Rungholtplatz“ (Aufrücker aus Kategorie 2)
- B-Plan Nr. 1023 „Postareal“ (Aufrücker aus Kategorie 2)
- Rahmenplanung „Kieler Süden“ (Aufrücker aus Kategorie 2)
- Rahmenplanung CAU-Bremerskamp / B-Plan Nr. 10XX „Bremerskamp I / MRI“ (Aufrücker aus Kategorie 2)
b) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 2
Wie oben ausgeführt, rücken vier Bebauungspläne, die im Arbeitsprogramm 2018/19 in der zweiten Kategorie aufgeführt sind, in die Prioritätsstufe 1 auf, während ein Projekt im Gegenzug aus dieser Kategorie herabgestuft wird.
Ein weiteres Projekt aus Priorität 2 soll aufgrund des derzeit ruhenden Verfahrens der dritten Kategorie zugeordnet werden (B-Plan Nr. 889, 1. Änderung „Kölenberg“).
Zwei Projekte können aus der dritten in die zweite Prioritätskategorie übernommen werden:
- B-Plan Nr. 994 „Steinbrügge“ mit 233 Änderung des Flächennutzungsplanes
- B-Plan Nr. 995 „Gewerbegebiet westlich Radewisch”
Insgesamt befinden sich somit acht statt zuvor zehn Projekte in der Nachrücker-Kategorie.
c) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 3
Im laufenden Jahr wurde ein neu eingeleitetes Planverfahren (B-Plan Nr. 1027 „Grönhorst“) in die Prioritätskategorie 3 aufgenommen.
Ein weiteres Verfahren (B-Plan Nr. 889, 1. Änderung „Kölenberg“) wird aus der zweiten in die dritte Prioriätskategorie herabgestuft, da eine kurzfristige Fortführung nicht absehbar ist (siehe oben).
Die vollständige Projektliste des Arbeitsprogramms 2019/20 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Statusänderungen gegenüber dem Vorjahresprogramm sind in der Übersicht in Anlage 2 dargestellt.
Alle Ortsbeiräte erhalten diese Vorlage zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt
Anlagen: - Aktualisiertes Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2019/20
- Übersicht über die Änderungen zum Arbeitsprogramm 2018/19
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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191,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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159,4 kB
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