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Antrag der AfD-Ratsfraktion - 1133/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulische Bildungskosten begrenzen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der AfD-Ratsfraktion
- Federführend:
- AfD-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 13, 2018
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Antrag
Antrag:
- Angesichts der tatsächlichen Ausgabenhöhe für die Bildungskosten möge die Ratsversammlung beschließen, Eltern bei den Bildungskosten zu entlasten, indem bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen die Sachkonten im Bereich Lernmittel (Rubriknummer 52910100) um 100.000 Euro und in den Bereichen der Lehr- und Unterrichtsmittel für Schulen (Rubriknummer 52910900) um 50.000 Euro im Vergleich zum Haushaltsplan 2019 erhöht werden.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit den bildungspolitischen Sprechern der im Landtag vertretenen Parteien einen Stufenplan über eine Aufteilung der Kosten zu initiieren, der zur Entlastung der Eltern und der Kommunen führt. Die Schulkosten sollten in die Neuberechnung des kommunalen Finanzausgleichs einfließen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Ein Schulbesuch darf nicht zur finanziellen Belastung der Familien werden. Laut einem Bericht der Landesregierung gaben Eltern im Schuljahr 2015/2016 im Durchschnitt knapp 1.000 Euro für Schulmaterialien aus. Viele Eltern, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) jährlich einen 100-Euro-Zuschuss für Schulbedarf erhalten und Eltern, deren Einkommen gerade über der Anspruchsberechtigung für das Bildungs- und Teilhabepaket liegt, können die gestiegenen Bildungskosten für ihre Kinder kaum tragen.
Die Schulträger stellen zwar jährlich die zur Beschaffung der freien Lernmittel erforderlichen Haushaltsmittel bereit (§ 33 Abs. 4 SchulG). Nicht zur Verfügung gestellt werden hingegen Bücher und Druckschriften wie zum Beispiel Atlanten, Ganzschriften und Lektüren. Zusätzlich kommen noch Ausgaben für Taschenrechner, Sportbekleidung, Arbeitshefte, Klassenfahrten, Betreuung, Schulessen und Nachhilfe hinzu.
Die Kommune und das Land stehen in der Verantwortung, wenn es darum geht, die steigenden Kosten für den Schulbedarf zu begrenzen und Eltern zu entlasten.
Dies wird mit einer Erhöhung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für Schulen und einer gerechten Aufteilung der Kosten zwischen Kommune und Land gewährleistet.
gez. Ratsherr Guido Dachsf. d. R.
AfD-Ratsfraktion