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Interfraktioneller Antrag - 1141/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Mindestversorgung der Schulsozialarbeit an Grund- und weiterführenden Schulen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; FDP-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 13, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Betreuungsaufwand der Schülerinnen und Schüler (kurz: SuS) hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen, gleiches gilt für die Arbeitsbelastung insgesamt an den Schulen.
Dieser zusätzliche Betreuungsaufwand, der durch auffälliges Sozialverhalten, krankhaften Leistungsdruck, Mobbing, Handysucht, Ansätze von Essstörungen etc. entsteht, kann nicht allein von den Lehrkräften übernommen werden, die ohnehin durch die hohe Mehrbelastung vor allem durch Verwaltungsaufgaben und Inklusion belastet sind. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter als Unterstützung im Klassenverband und Ansprechpartnerinnen und -partner sind dadurch eine unerlässliche Säule des Komplexes Schule.
Die o.g. Probleme treten nicht schulartspezifisch auf. Insofern sehen sich Grundschule, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen unabhängig vom soziökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler mit ähnlichen Schwierigkeiten konfrontiert.
Im Jahr 2012 wurde mit der Einführung der Schulsozialarbeit an Gymnasien ein Angebot eingerichtet, das zwar gut angenommen wird, vielfach aber in ihrem Umfang nicht ausreicht, um die sozialpädagogischen Herausforderungen an den Schulen zu bewältigen. Die Ausstattung an Grundschulen ist trotz einer zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft ebenfalls zu gering, um heutigen pädagogischen Ansprüchen gerecht zu werden.
Deshalb soll durch die Anhebung des Mindestniveaus der Schulsozialarbeitsstunden sichergestellt werden, dass die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter neben klassenbezogenen und projektbezogenen Tätigkeiten auch eine regelmäßige Sprechstunde für die SuS anbieten können. Die genauen Einsatzziele bzw. Tätigkeiten sollen von den Schulen individuell erörtert und in Form eines Konzeptpapiers dem Jugendamt schriftlich dargelegt werden.
Um diese Mindestversorgung zu gewährleisten, bedarf es einer Schaffung von 4,5 Planstellen ab 2019. Die Kosten hierfür belaufen sich gemäß Mittelwerttabelle auf runf 303.000 € (67.400 € nach SuE 11b / TVöD). Nach Absprache mit dem Jugendamt ist beabsichtigt, aus den vorhandenen Projektmitteln/FAG-Mitteln, die sich momentan auf 1.000.000 € belaufen, 300.000 € zur Kostendeckung zu nutzen. Grund hierfür ist, dass diese Fördermittel bisher in keinem Jahr vollständig abgerufen wurden und die Summe von 700.000 € nie überstiegen.
gez. Ratsherr Tobias Friedrichsf.d.R.
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Andrea Hakef.d.R.
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Ratsherr Ralf Meinkef.d.R.
FDP-Ratsfraktion
