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Geschäftliche Mitteilung - 1158/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Verwaltung zur Drs. 0900/2018, TOP 12.8 der Ratsversammlung am 15.11.2018, „Untersuchung der Wirksamkeit einer NO2-Filteranlage nach Stuttgarter Vorbild“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Dec 11, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jan 17, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Veranlassung
Mit dem o.g. Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, eine Untersuchung der Wirksamkeit einer NO2-Filteranlage für den von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Bereich des Theodor-Heuss-Ring in Auftrag zu geben. Dabei soll auch die NO2-Reduktion bezogen auf den Jahresmittelwert ermittelt werden.
Der Antrag wird begründet mit den Ergebnissen eines Gutachtens, welches bezogen auf Straßenverhältnisse in Stuttgart aufzeigt, dass die Absaugung von entsprechenden Luftmengen prinzipiell die NO2-Konzentration im Straßenraum verringern kann. Dabei wurde eine NO2-Minderung am Absaugkanal von ca. 40 % ermittelt und in einem Abstand von 200 m in Windrichtung betrug die Minderung noch etwa 15 %. Zur Einsparung von Kosten und Zeit soll das für die Stuttgarter Untersuchung verantwortliche anerkannte unabhängige Büro Lohmeyer GmbH & Co. KG beauftragt werden.
In der Sitzung der Ratsversammlung am 15.11.2018 wurde der Antrag in den Innen- und Umweltausschuss überwiesen und bis zur Vorlage einer Geschäftlichen Mitteilung, in der die Folgen bei Umsetzung des Antrags dargestellt werden sollen, zurückgestellt. Die Geschäftliche Mitteilung wird hiermit vorgelegt.
Hintergrundinformation:
Zunächst wurde im Juni 2017 von dem Ingenieurbüro Ecovac die Idee für eine Absauganlage für Kiel bei der Verwaltung vorgetragen. Mittlerweile ist die Idee in einem neuen Unternehmen aufgegangen mit dem Namen „air2public GmbH“. Das Unternehmen wirbt bei der Landeshauptstadt Kiel dafür, mittels einer Absaugeinrichtung den NOx-Wert auf dem Theodor-Heuss-Ring zu vermindern.
Die air2public GmbH i.G. ist ein gemeinsames Unternehmen von der Kronhagel Mediatecture GmbH (mediatektonischen Installationen) und der Westiform AG (Lichtwerbung, Beschriftungen). Das Unternehmen hat der Stadt vorgeschlagen, dass es eine Absauganlage bauen würde, wenn die Stadt die erforderlichen Vor-Untersuchungen bezahlt, die die Wirksamkeit der Anlage in Kiel nachweisen könnten. Mit Hilfe einer großen Medienwand über dem Theodor-Heuss-Ring, welche die Filter- und Ansaugtechnik verdeckt, soll die Anlage weitgehend finanziert werden.
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 14.12.2017 wurde die Verwaltung gebeten, die Realisierbarkeit von Vor-Ort-Maßnahmen am Theodor-Heuss-Ring zur Reduzierung der Stickoxid-Belastung für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zu prüfen. Dabei sollen verschiedene Maßnahmen mit Schadstoff abschirmender, ablenkender oder absorbierender Wirkung untersucht werden. Es wurden dazu 50.000 € eingestellt.
Beim einem Gesprächstermin zwischen dem Oberbürgermeister, Dr. Kämpfer und dem Staatssekretär Herrn Goldschmidt im Umweltministerium wurde Ende April 2018 vereinbart, dass sich Stadt und Land etwaige Gutachterkosten für eine Absaugeinrichtung teilen würden, um dem Thema auf den Grund zu gehen. Zunächst hat sich jedoch der zuständige Referent des MELUND den fachlichen Fragestellungen angenommen und es wurde weiterhin bekannt, dass in Stuttgart parallel schon durch das Büro Lohmeyer ein Gutachten erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurde seitens der Stadt zunächst auf die Beauftragung eines eigenen Gutachtens verzichtet und die Ergebnisse aus dem MELUND und aus Stuttgart abgewartet.
Aktueller Stand:
Mit Mails vom 16., 25. und 27. Okt. 2018 hat einer der Geschäftsführer von „air2public“ die LH Kiel einerseits auf das Gutachten von Lohmeyer mit der Wirkungsanalyse für das Neckartor in Stuttgart, welches sich im Internet befindet, hingewiesen und daraufhin seine Einschätzung geäußert, dass eine Absauganlage aller Voraussicht nach auch für Kiel geeignet sei. Laut Berechnungen des Gutachters würden in Stuttgart NO2-Minderungen am Absaugkanal im Fahrbahnbereich von ca. 40 % vorausgesagt. An der Messstelle beträgt die Minderung laut der Prognose ca. 14 %. D.h. das Unternehmen geht nicht davon aus, dass mit der Anlage generell der Grenzwert unterschritten werden kann, sondern dass die Anlage einen Beitrag zur Reduzierung der Stickoxide liefern kann.
Weiterhin werden im Oktober 2018 auch erste konkretere bauliche Ideen für den Theodor-Heuss-Ring skizziert, die sich insbesondere auf den Abluftkanal beziehen, welcher einen Durchmesser von 2 m erhalten soll. Es wird nun ein Absaugvolumen von 150.000 m³/h angegeben, statt einem bislang vorgesehenen Volumen von 100.000 m³/h. Der Absaugkanal sei alternativ als unterirdische oder oberirdische Ausführung planbar. Darüber hinaus wird ausgeführt, dass die Absaugung über eine Länge von 100 m ausreichend sei und das Unternehmen geht davon aus, dass der Absaugkanal auf dem Mittelstreifen platziert werden soll. Diese konkreten Angaben und Festlegungen sind Grundvoraussetzung dafür, eine Simulation für Kiel durchzuführen.
Das Unternehmen „air2public“ bietet der LH Kiel an, weitgehend die Kosten für die Erstellung und den Betrieb zu übernehmen, wenn es dafür das Recht bekommen, mit der Werbe-Anlage digitale Werbung im DOoH Business (digitale out-of-home Werbung) zu integrieren. Ein Vertrag mit der Stadt sollte aus Sicht des Unternehmens eine Laufzeit von 10 Jahren umfassen.
Diese Angaben wurden in einem Gesprächstermin am 28.11.2018 vom Unternehmen bestätigt.
Bewertungskriterien:
Die Bewertung des bislang vorliegenden groben Konzeptes kann in drei Themenbereiche aufgeteilt werden.
a) Die Wirkungsanalyse
Das Lohmeyer-Gutachten ist vom schleswig-holsteinischen Umweltministerium überschlägig geprüft worden. Die Wirkungsanalyse geht von grundsätzlichen Annahmen aus. Dies sind v.a. die Förderleistung der Filteranlage in Höhe von 150.000 m³/h (41,7 m³/s) und z.B. die Ausmodellierung der Ansaugschlitze, d.h. welche Luft wird wo abgesaugt und welche Luft fließt nach.
Die erste Einschätzung des MELUND zu dem Lohmeyer-Gutachten für die Stuttgarter Situation lautet:
Das Gutachten zeigt erst einmal, dass sich eine Absaugung hochbelasteter Luft auf die Konzentrationen im Umfeld auswirken wird.
Berechnet worden ist eine einzelne Ausbreitungssituation: „Die berechneten Schadstoffkonzentrationen entsprechen einer speziellen ungünstigen meteorologischen Situation und sind von der zeitlichen Relevanz mit Stundenmittelwerten und nicht mit Jahresmittelwerten zu vergleichen.
Nach vorsichtiger Abschätzung betragen die NOx - Emissionen des THR im Mittel etwa 2,5 g/m/h.
Bei einem Absaugvolumenstrom pro Meter von 1500 m³/h und einer angenommen mittleren NOx - Konzentration von 350 µg/m³ am Straßenrand bzw. auf dem Mittelstreifen ergibt sich eine abgesaugte NOx Menge von ca. 0,5 g/m/h.
Für die Behandlung von Einzelsituationen bestehen gegen die eingesetzte Methodik keine Bedenken. Inwieweit die Ergebnisse auf die maßgeblichen Jahresmittelwerte übertragbar sind oder diese Kennwerte durch entsprechende Berechnungen mit dem sehr aufwändigen Verfahren ermittelt werden können ist jedoch fraglich. Ggf. sind hier Vereinfachungen notwendig.
Wie sich die Absaugung auf die Konzentrationen im Straßenraum und den Gradienten zur Häuserwand auswirken, lässt sich nicht genau sagen, das Gutachten fürs Neckartor zeigte ja auch deutliche geringere prozentuale Abnahmen an der Häuserwand.
Insgesamt erscheint die Absauganlage unabhängig von Ihren Realisierungschancen nicht geeignet, die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte sicherzustellen und damit weitere verkehrsbegrenzende Maßnahmen entbehrlich zu machen.“
Eine mögliche Wirksamkeit einer Absauganlage im Sinne der Stickoxidminderung wird demnach durchaus gesehen. Die Größenordnung, wieviel µg Stickoxide an der Häuserfront vermindert werden können, ist jedoch noch offen. Eine nähere gutachterliche Prüfung wird für erforderlich gehalten.
b) Die technische Anlage
Zu der Technik der Anlage gibt es zurzeit nur sehr grobe Skizzen. Am ausführlichsten äußert sich „air2public“ zu den Filtern, mit denen das NOx aus der Abluft entfernt wird. Wie jedoch der Ansaugstrom erzeugt und über 100 m aufrechterhalten wird, ist zz. noch nicht erkennbar. Eine Prüfung müsste nach der Konkretisierung des Vorhabens von Fachleuten vorgenommen werden.
Weitere Prüfpunkte werden lärm- und sicherheitstechnische Aspekte sein. Die Zulässigkeit von Ansaugöffnungen im Straßenraum, die mit einem Sog von ca. 14 m/s arbeiten, ist zu hinterfragen. Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist der Baukörper unter dem Aspekt des Aufprallschutzes zu prüfen und die Werbeanlage unter dem Aspekt der Verkehrsbeeinträchtigung. Seitens der Straßenverkehrsbehörde liegt eine nach dem derzeitigen Ideenstand des Projektes ablehnende Stellungnahme für die Werbetafel vor.
c) Planungs-, Genehmigungs- und Bauphasen
Eine erste grobe Einschätzung hierzu liegt seitens des Tiefbauamtes vor. Bezüglich des Genehmigungsverfahrens geht das Tiefbauamt bei der Absaugeinrichtung wie bei einer fest installierten Immissionsschutzwand von einem Planfeststellungsverfahren aus. Dies erstreckt sich nach Einreichung der auslegungsfähigen Unterlagen über 18 bis 24 Monate. Die zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Amt für Planfeststellung Verkehr des Landes Schleswig-Holstein.
Begründet wird diese Einschätzung folgendermaßen: Von Betroffenen und Umweltschutzvereinigungen könnten Klagen gegen die Absaugeinrichtung erhoben, und damit der Bau der Anlage verzögert, werden. Insbesondere da die abgesaugten Abgase an anderer Stelle in die Luft abgegeben werden, lässt sich der Kreis der Betroffenen nicht abschließend bestimmen, da dieser über den unmittelbaren Baubereich hinausgehen wird. Daher ist ein Planfeststellungsverfahren, welches Präklusionswirkung hat, mit dem durchzuführenden Anhörungsverfahren als Zulassungsverfahren anderen Zulassungsverfahren vorzuziehen. Das umfassende Anhörungsverfahren, welches bspw. eine Auslegung der Planunterlagen für das gesamten Kieler Stadtgebiet beinhaltet, ermöglicht es allen, ihre Bedenken vorzutragen und nach Erlass eines, für das Vorhaben positiven Planfeststellungsbeschlusses, schränkt dieses formale Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren den Kreis derjenigen ein, welche gegen den Planfeststellungsbeschluss eventuell erfolgreich Klage erheben könnten. Im Übrigen entfaltet ein Planfeststellungsbeschluss Konzentrationswirkung, andere behördliche Genehmigungen und Erlaubnisse bedarf es daher nicht.
Vor jeglichem straßenrechtlichem Zulassungsverfahren steht jedoch die Prüfung, ob das Vorhaben der Pflicht unterfällt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Diese Prüfung nimmt das Amt für Planfeststellung Verkehr des Landes Schleswig‑Holstein auf Antrag vor. Sollte es eine UVP-Pflicht feststellen, bedarf es per se eines Planfeststellungsverfahrens, da eine UVP kein selbständiges Verfahren ist, sondern ein Trägerverfahren benötigt. Sollte eine UVP-Pflicht verneint werden, wären ein Plangenehmigungsverfahren oder die Feststellung, dass Planfeststellung und Plangenehmigung entfallen, erforderlich. Bei beiden Verfahrensarten entfällt jedoch die umfassende, formale Öffentlichkeitsbeteiligung mit ihrer Präklusionswirkung.
Eine verbindliche Aussage zum zeitlichen Aufwand für die Erstellung der Vor- und Entwurfsplanungs- sowie der Planfeststellungsunterlagen ist seitens der Stadt schwierig abzugeben, aber auch hier würde das Tiefbauamt von mindestens eineinhalb Jahren ausgehen, da es sich um einen durchaus beachtlichen „Luftkanal“ und einer weiteren baulichen Installation im Straßenraum handelt.
Insbesondere hinsichtlich der Umsetzbarkeit einer unterirdischen Bauweise sind vor allem die unter der Straße befindlichen Kanäle und Leitungen zu berücksichtigen. Eine Kampfmittelanfrage wurde bereits im Zuge der Deckenerneuerung 2017 gestellt und müsste unter Berücksichtigung der Ausbautiefe möglicherweise nur aktualisiert werden.
Auch eine oberirdische Führung, möglicherweise auch im Mittelstreifen, würde eine Gründung erfordern, mit allen erforderlichen Prüfschritten und dem Nachweis der Sicherheit der gewählten Konstruktion gegen Anprall, was ggf. zu nicht unerheblichen Anprallschutzeinrichtungen führen kann.
Für die eigentliche Baumaßnahme, insbesondere den Bau des Kanals, würde das Tiefbauamt dann gut 6 Monaten veranschlagen – zumindest unter Teilsperrung des Theodor-Heuss-Rings.
Aus vergaberechtlicher Sicht ist zu beachten, dass ein 10-Jahres-Vertrag für die geplante Werbeanlage mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Konzession im Sinne des § 105 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wäre. Eine europaweite Ausschreibung der Anlage käme in Betracht. Grundsätzlich ist zu beachten, dass der vorhandene Vertrag mit der Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH (Ströer) einen weiteren Anbieter derzeit ausschließt.
Verfahrensstand in der Landeshauptstadt Stuttgart
Im Antrag der CDU wird darauf verwiesen, dass gleichlautende Überlegungen von ecovac/air2public auch in Stuttgart vorliegen. In Baden-Württemberg hat sich auf Landesebene das Verkehrsministerium mit der Bündelung und Prüfung von technischen Ideen aus Wissenschaft und Wirtschaft mittels eines Ideenwettbewerbs beschäftigt. Hieran hat sich auch ecovac / air2public beteiligt. Eine Ansaug- und Filteranlage ist auch dort noch in der Prüfung. Das Land hat sich bereit erklärt, mit universitärer Begleitung die Filteranlage in einem praktischen Versuch auf seine Wirksamkeit hin zu testen.
Darüber hinaus hat das Land Baden-Württemberg angeregt, das Reduktionspotential von Luftfiltersäulen zu untersuchen. Vertreter des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, der Mann+Hummel GmbH und der Stadt Stuttgart haben daraufhin vereinbart, ein Pilotprojekt mit Feinstaubpartikelfiltern im Bereich des Stuttgarter Neckartors durchzuführen. Die Stadt Stuttgart hat sich dazu bereit erklärt, die Aufstellung der Säulen zu ermöglichen und die Untersuchungen des Wirkungspotentials zu unterstützen. Für die Pilotstudie werden im Bereich des Neckartors entlang der B14 auf einer Streckenlänge von ca. 350 m beidseitig und auf dem Mittelstreifen insgesamt 17 Feinstaubfiltrationssäulen aufgebaut. Offizieller Start ist der 01.01.2019. Die Laufzeit der Pilotstudie beträgt 2 Jahre. Die Säulen werden während Zeiten hoher Feinstaubbelastung betrieben. Bei niedrigen Feinstaubbelastungen und in der Nacht sind die Säulen abgeschaltet. Aufgrund der temporären Pilotphase wurde das Projekt kurzfristig über eine Sondernutzung genehmigt. Da es sich nur um Feinstaubfilter handelt und der Versuchsaufbau nicht mit der NOx-Problematik vergleichbar ist, können keine Rückschlüsse auf die Kieler Verhältnisse gezogen werden.
Fazit: Die Beauftragung eines Gutachterbüros mit der Wirkungsanalyse einer Absaugeinrichtung ist vor dem Hintergrund zu beurteilen, dass zurzeit noch sehr viele Fragestellungen offen sind, bzw. die eingereichten Unterlagen derzeit noch nicht ausgereift sind.
Abgesehen von den aufgezeigten Detailfragen zeichnet es sich vielmehr zurzeit ab, dass diese technische Einrichtung keine kurzfristig umsetzbare Maßnahme darstellt, ähnlich wie eine Immissionsschutzwand. Sowohl eine unterirdische Bauweise des Absaugtunnels, wie eine oberirdische Führung des Kanals, die möglicherweise eine etwas kürzere Bauzeit ermöglichen könnte, ist nicht in wenigen Monaten umsetzbar. Die Planungs-, Baurechtschaffungs- und Realisierungszeiten dürften nach derzeitigem Erkenntnisstand in etwa mit der Wand vergleichbar sein. Demzufolge würde eine Absaugeinrichtung möglicherweise erst etwa vier bis fünf Jahren nach Planungsstart in Betrieb gehen können.
Daraus wird deutlich, dass die Anlage für die Aufstellung des Luftreinhalteplans und für ein mögliches Gerichtsverfahren im nächsten Jahr für die von den Gerichten geforderten kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen keine Rolle spielen kann, da sie zu spät erst zu realisieren wäre. Aus diesem Grund ist die Projektidee auch nicht in die entsprechende Maßnahmenliste der Landeshauptstadt Kiel aufgenommen worden.
Gleichwohl sollte der Ansatz auf der Prüfliste von Projekten gehalten und näher untersucht werden. Die Verwaltung schlägt vor, nach Vorliegen der Wirksamkeitsuntersuchung des Verkehrsministeriums BW, über weitere Schritte, wie die Beauftragung eines Gutachters für eine Wirkungsanalyse am Theodor-Heuss-Ring zu entscheiden. In der Zwischenzeit sollte das Unternehmen daran arbeiten, prüffähige Unterlagen für das Projekt vorzubereiten.
Weiterhin wird die Verwaltung mit alternativen Anbietern Kontakt aufnehmen um zu klären, ob eine Ansaug- und Filtertechnik nach anderer Bauart für den Theodor-Heuss-Ring geeignet wäre.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt
Anlagen
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