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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1164/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Widmungsverfügung (Anlage 1) wird zugestimmt.

Das als Gemeindestraße gewidmete Teilstück des Gurlittplatzes vor den Hausnummern 1 und 2 wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1 und 2.

Die Straße Wellseedamm gilt als gewidmet und ist als Kreisstraße eingestuft. Die Edisonstraße wurde am 25.09.1975 zur Gemeindestraße gewidmet. Im Wellseedamm zwischen Bunsenstraße und Edisonstraße wurde in den 80er Jahren das Straßenbegleitgrün ausgebaut. Eine Widmung dieser Flächen erfolgte nicht. r das Grundstück Wellseedamm 16 liegt nun ein Bauantrag vor. Die Edisonstraße wurde 1980 ausgebaut und ein Grünstreifen zwischen Gehweg und Grundstück Edisonstraße 3 kam hinzu. Das hat zur Folge, dass das Grundstück Edisonstraße 3 baurechtlich nicht erschlossen ist. Hierfür liegt nun ein Bauantrag vor.

 

Um die baurechtliche Erschließung der Grundstücke zu sichern, müssen diese Grünstreifen nun gewidmet werden. Da das Eigentum daran erst nach Herstellung der Flächen an die Landeshauptstadt Kiel überging, ist ein förmliches Widmungsverfahren durchzuführen. Eine Anwachsung durch Eigentumsübergang sieht das Stren- und Wegegesetz nicht vor.

 

Nach Stellungnahme des Rechtsamtes reicht es für die Erteilung der Baugenehmigung aus, wenn das Widmungsverfahren eingeleitet und somit unmissverständlich klargestellt ist, dass die Widmung beabsichtigt ist.

 

Die Gehwege sollten daher als Bestandteile der bereits gewidmeten Straßen Wellseedamm und Edisonstraße gewidmet werden.

 

Der Ortsbeirat Wellsee/Kronsburg/Rönne hat in den Sitzungen am 11.09.2018 und 06.11.2018 keine Bedenken geäert.

 

 

Zu 3.

Der Torfmoorkamp wurde zum 01.01.2003 zur Kreisstraße gewidmet. Im Jahr 2012 wurde ein Gehweg gebaut. Der hinzugekommene Gehweg befand sich zu dem Zeitpunkt noch in privatem Eigentum, eine Widmung durch Anwachsung gem. § 6 Abs. 5 StrWG erfolgte nicht, weil die Zustimmung der Eigentümer nicht vorlag. Mittlerweile ist das Grundstück in das Eigentum der Stadt übergegangen und soll nun gewidmet werden.

 

Da eine Anwachsung durch Kauf rechtlich nicht vorgesehen ist, muss eine förmliche Widmung erfolgen. Der Gehweg soll als Bestandteil der Kreisstraße Torfmoorkamp gem. § 3 Abs. 1 StrWG eingestuft werden.

 

Der Ortsbeirat Steenbek-Projensdorf hat am 26.09.2018 Kenntnis genommen.

 

 

Zu 4.

Der Gurlittplatz wurde am 18.04.1966 zur Gemeindestraße gewidmet. Tatsächlich ist eine Nutzung durch Kfz nicht möglich, er ist ausschließlich als Geh- und Radweg nutzbar.

 

Ein Großteil des Platzes wurde am 09.12.2013 verkauft und eingezogen. Das im beiliegenden Plan gekennzeichnete Teilstück blieb als Gemeindestraße gewidmet.

 

Das Teilstück des Gurlittplatzes vor dem Gebäude Hausnummer 1 und 2 ist für den Kfz-Verkehr teileinzuziehen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umzustufen.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jan 10, 2019 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 17, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen