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Antrag der Verwaltung - 1185/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf der Gesellschaftsanteile an der Städtische Textilversorgung Kiel GmbH
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Jan 9, 2019
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Feb 13, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 17, 2019
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Feb 21, 2019
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Antrag
Antrag:
Gemäß § 28 Nr. 17 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein stimmt die Landeshauptstadt Kiel dem Verkauf aller der von der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH gehaltenen Gesellschaftsanteile an der „Städtische Textilversorgung Kiel GmbH“ an die Sitex-Textile Dienstleistungen Simeonsbetriebe GmbH zum 01.07.2019 zu.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Nach Schließung der krankenhauseigenen Wäscherei zum 31.12.2015 gründeten die „Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH“ (51%) und die „Sitex-Textile Dienstleistungen Simeonsbetriebe GmbH“ (49%) zum 01.01.2016 eine gemeinsame Tochtergesellschaft – die „Städtische Textilversorgung Kiel GmbH“. Vorausgegangen war eine europaweite Ausschreibung über die Fremdvergabe der Wäschereidienstleistungen bei gleichzeitiger Gründung einer Tochtergesellschaft im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). In der Ausschreibung war als Ende der Vertragslaufzeit der 30.06.2019 angegeben, allerdings mit zwei Verlängerungsoptionen bis längstens zum 30.06.2021.
Zum damaligen Zeitpunkt hatte sich dieses Modell als das ökonomisch sinnvollste Konzept herauskristallisiert. Die „Städtische Textilversorgung Kiel GmbH“ (STK) beschäftigt sechs Mitarbeiter, die die Wäschereidienstleistung in Rostock erbringen, verfügt aber nicht über die entsprechende Infrastruktur. Sämtliche Infrastruktur-, Verwaltungs- und Management-Dienstleistungen werden vom Mitgesellschafter „Sitex-Textile Dienstleistungen Simeonsbetriebe GmbH“ (Sitex) zur Verfügung gestellt. Aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft entfällt bei der Abrechnung die Umsatzsteuer auf die Personalkosten der Tochtergesellschaft. Die vom Wäschereidienstleister erbrachten Leistungen unterliegen hingegen nach wie vor der Umsatzsteuer. Vor der Umsetzung war eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes eingeholt worden.
Die Anforderungen an eine umsatzsteuerliche Organschaft sind sehr hoch und streng gefasst. Die organisatorische, finanzielle und wirtschaftliche Eingliederung der Tochtergesellschaft muss jederzeit gegeben sein. Bei Nichteinhaltung droht die Aberkennung der umsatzsteuerlichen Organschaft u.a. mit der Folge einer Nachversteuerung.
Im Hinblick auf die wirtschaftliche Eingliederung der Städtische Textilversorgung Kiel GmbH ist sicherzustellen, dass die Mitarbeiter ausschließlich für die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH tätig sind. Bislang gab es in dieser Hinsicht keine Probleme.
Nach Aussage der Sitex-Textile Dienstleistungen Simeonsbetriebe GmbH besteht jedoch vermehrt das Problem, frei werdende Stellen im eigenen Unternehmen in Rostock zeitnah zu besetzen. Vor diesem Hintergrund wird künftig auch bei der STK das Risiko steigen, dass die strikte
Trennung der Wäschereidienstleistungen in Rostock unter Umständen auf Dauer nicht aufrechterhalten werden kann. Darüber hinaus erschwert die strikte Trennung eine optimale Betriebsorganisation bei der Sitex. Deshalb haben beide Gesellschafter gemeinsam entschieden, die umsatzsteuerliche Organschaft nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit aufzugeben.
Anstatt das Unternehmen aufzulösen, hat man sich im Sinne der Arbeitnehmer darauf geeinigt, dass die Sitex-Textile Dienstleistungen Simeonsbetriebe GmbH die Anteile der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH an der Städtische Textilversorgung Kiel GmbH zum 01.07.2019 zu einem angemessenen Kaufpreis übernimmt. Die bestehenden Verträge, insbesondere die Arbeitsverträge der Mitarbeiter der STK, werden bestehen bleiben.
Die Laufzeiten des Dienstleistungsvertrages sowie des Geschäftsbesorgungsvertrages sind noch nicht beendet. Eine Kündigung der Verträge ist bis zum 31.12.2019 möglich, damit die Vertragsbeziehungen am 30.06.2020 enden. Ansonsten würden beide Verträge automatisch zum 30.06.2021 enden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist eine europaweite Ausschreibung der Wäschereidienstleistung vorzunehmen.
Der Aufsichtsrat hat im Nachgang zu seiner ordentlichen Sitzung per Umlaufbeschluss der Übertragung der Anteile zu einem angemessenen Preis auf den Minderheitsgesellschafter Sitex zugestimmt. Die Gesellschafter der Städtische Textilverorgung Kiel GmbH haben daraufhin einen entsprechenden Beschluss unter Vorbehalt der Zustimmung der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel gemäß § 28 Nr. 17 Gemeindeordnung gefasst.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister