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ALLRIS - Drucksache

Antrag der SSW-Ratsfraktion - 1192/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

In Bezug auf die Drucksachen 0798/2018 und 1162/2018 werden zukünftige Neubauten von Toilettenanlagen in öffentlichen Gebäuden, speziell den Rathäusern, neben dem behindertengerechten Ausbau auch Gender-neutral, das heißt geschlechtsunabhängig gestaltet. Die Toilettenanlage umfasst dabei alle nötigen Toilettenarten und stellt ein zusätzliches Angebot für Menschen dar, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Bundesrepublik Deutschland erkennt das dritte Geschlecht offiziell an. Bei der Nutzung von öffentlichen Toiletten werden Angehörige des dritten Geschlechts allerdings immer noch vor die Wahl gestellt, welche Toilette sie nutzen können. Damit herrscht eine klare Diskriminierung gegen jene, die sich keinem der beiden „alten“ Geschlechter zuordnen können und man widerspricht gegen das Recht auf eine freie Entfaltung der Persönlichkeit (GG Art. 1 Abs. 2). Die Beschilderungen an den Toilettentüren lassen unmissverständlich erkennen, von wem welche Toilettenanlage zu benutzen ist. Eine Toilettenanlage für das dritte Geschlecht gibt es bisher nicht.

 

Neben der Stadt Tübingen in Baden-Württemberg hat sich auch das niederländische Utrecht dazu entschlossen, zunächst die Toiletten im Rathaus und weiterhin alle Toiletten in öffentlichen Gebäuden zu Unisex-Toiletten umzubauen. Unisex-Toiletten sind ebenfalls in vielen deutschen Diskotheken und Bars vorhanden. Damit lässt sich die lang überfällige Anpassung an das weitere Geschlecht umsetzen und geht einen weiteren Schritt in Richtung Gleichberechtigung.

 

Neben der Schaffung von Unisex-Toiletten lässt sich parallel auch der Ausbau der längst überfälligen behindertengerechten Begehung umsetzen. Nachfolgende Umbau- und Sanierungskosten reduzieren sich auf eine einzige Toilettenanlage, anstatt wie zuvor auf zwei Unterschiedliche. Des Weiteren lässt sich auch der in Kiel vorhandene Sanierungsstau auflösen.

 

Durch die gleichmäßige Nutzung einer gemeinsamen Toilettenanlage durch beide Geschlechter lässt sich eine lange Wartezeit an überfrequentierten Toilettenanlagen umgehen und es kommt nicht zu „Toilettenstaus“.

Aufgrund dieser Anpassung lässt sich herrschende Diskriminierung und Ausgrenzung durch die öffentliche Hand beseitigen und sorgt für Gleichberechtigung aller.

 

 

 

gez. Marvin Stephan Schmidt     f.d.R.

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Beschlüsse

Erweitern

Jan 24, 2019 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - geändert beschlossen

Erweitern

Feb 7, 2019 - Bauausschuss - geändert beschlossen