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Antrag der Verwaltung - 1196/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Landesprogramm zur Sanierung von sanitären Einrichtungen in Schulen (SANI III)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 17, 2019
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Antrag
Antrag:
Der überplanmäßigen Auszahlung im Teilplan 1115 bei der Investitionsnummer 1115070004 Sanierung sanitärer Räume in öff. Schulen in Höhe von 750.500 Euro wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 535.600 Euro bei der Investitionsnummer 1115070004 und durch Minderauszahlungen in Höhe von 214.900 Euro bei der Investitionsnummer 1115050163 Umsetzung des Sanierungsgutachtens Friedrich-Junge-Schulen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Das Bildungsministerium hat am 17.12.2018 die Maßnahmen bekanntgegeben, die im dritten Teil des Sanierungsprogramms für sanitäre Einrichtungen in Schulen (SANI III) berücksichtigt werden sollen. Folgende Anträge der Landeshauptstadt Kiel wurden in das Programm aufgenommen:
Schule | Schätzkosten in Euro | Landeszuschuss in Euro |
Gemeinschaftsschule Hassee | 70.200 | 52.650 |
Klaus-Groth-Schule | 85.100 | 63.825 |
Fröbelschule | 74.300 | 55.725 |
Lilli-Martius-Schule | 85.500 | 64.125 |
Humboldt-Schule | 247.885 | 185.914 |
Max-Planck-Schule | 187.500 | 113.346 |
Gesamt | 750.485 | 535.585 |
Die konkreten Förderanträge müssen bis zum 28.02.2019 gestellt werden.
Die Maßnahmen müssen ebenso wie die Maßnahmen aus dem Programmteil II bis zum 15.08.2019 vollständig abgenommen, abgerechnet und zur Auszahlung gebracht werden.
Damit dies organisatorisch möglich wird, hat die Immobilienwirtschaft im Vorgriff auf die Entscheidung des Ministeriums die Ausschreibungsunterlagen bereits parallel zu den Maßnahmen aus dem Programmteil II vorbereitet.
Für die Beantragung der Fördermittel und die Ausschreibung und Durchführung der Maßnahmen ist es jedoch erforderlich, dass die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Da Einnahmen und damit die daraus zu finanzierenden Auszahlungen im Investitionshaushalt erst veranschlagt werden können, wenn diese hinreichend gesichert sind, konnte die Veranschlagung des Programmteils III aufgrund der noch fehlenden Ministeriumsentscheidung nicht in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 eingebracht werden.
Im Haushalt 2019 sind unter der Investitionsnummer 1115070004 die Einnahmen und Auszahlungen für die Maßnahmen aus dem Programmteil II abgebildet. Zur Finanzierung des Programmteils III müssen die Ansätze um die dargestellten Einnahmen und Ausgaben erhöht werden.
Neben den Mehreinnahmen durch die Fördermittel bei der Investitionsnummer 1115070004 können zur Deckung Mittel aus der Investitionsnummer 1115050163 Umsetzung des Sanierungsgutachtens Friedrich-Junge-Schule herangezogen werden. Für die Maßnahme sind in 2019 Kassenmittel in Höhe von 800.000 Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3,2 Mio. Euro veranschlagt. Für das Projekt wurde eine Leistungsphase 0 eingesetzt, die sich derzeit noch in der Durchführung befindet.
Aufgrund einer in der 51. KW 2018 erfolgten Vereinbarung zwischen den Beteiligten wurde die Leistungsphase 0 noch einmal verlängert und wird nun voraussichtlich erst im März 2019 abgeschlossen werden können. Hintergrund ist der weitere Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Umsetzung des Denkmalschutzes und der daraus resultierenden baulichen und wirtschaftlichen Folgen. Im Hinblick auf diese Verlängerung und das sich anschließende VgV-Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen ist davon auszugehen, dass in 2019 nicht alle bisher veranschlagten Kassenmittel benötigt werden und der Fortgang des Projektes in 2019 mit den verbleibenden Kassenmitteln und der bestehenden Verpflichtungsermächtigung gesichert ist.
Aufgrund des einzuhaltenden Zeitrahmens ist eine Entscheidung der Ratsversammlung in der Sitzung am 17.01.2018 erforderlich. Da im Vorfeld keine Sitzung des Finanzausschusses terminiert ist, erfolgt die Einbringung der Beschlussvorlage in die Ratsversammlung durch den Oberbürgermeister.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister