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Antrag der Verwaltung - 1200/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Verwaltungsräte am RBZ am Schützenpark und am Königsweg
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 17, 2019
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Antrag
Antrag:
Wahl der stimmberechtigten Verwaltungsratsmitglieder der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel
Folgende Vertreterinnen und Vertreter werden als Mitglieder der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1 der jeweiligen Satzung in die Verwaltungsräte bestimmt:
Regionales Berufsbildungszentrum am Schützenpark
| Herr Daniel Pollmann (SPD) | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
| Frau Elisabeth Pier (CDU) | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
| Herr Arne Langniß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
Regionales Berufsbildungszentrum am Königsweg
| Herr Tobias Friedrichs (SPD) | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
| Frau Elisabeth Pier (CDU) | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
| Frau Andrea Hake (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Im Rahmen einer Neustrukturierung des RBZ Soziales, Ernährung und Bau werden zum 01.01.2019 das RBZ am Königsweg und das RBZ am Schützenpark gegründet. Für beide RBZ ist eine Neubesetzung der Verwaltungsräte gem. § 9 Abs. 3 der jeweiligen Satzung erforderlich. Der Verwaltungsrat des RBZ Soziales, Ernährung und Bau löst sich auf.
Nach § 9 Abs. 3 der Satzung des jeweiligen Regionalen Berufsbildungszentrums wählt die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel fünf stimmberechtigte Mitglieder in den Verwaltungsrat, welcher sich gem. § 9 Abs. 2 aus drei Mitgliedern der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel und zwei Mitgliedern des RBZ zusammensetzt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Die stimmberechtigten Mitglieder des RBZ gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 der jeweiligen Satzung können erst nach Gründung der beiden RBZ bestimmt werden, da in den RBZ zunächst die pädagogischen Konferenzen zu bilden sind und diese die Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen haben.
Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates sind die zuständige Dezernentin, Frau Bürgermeisterin Treutel und die Amtsleiterin des Amtes für Schulen, Frau Diekelmann. Beide sind gem. § 9 Abs. 1 der Satzung Mitglieder kraft Amtes. Die Dezernentin ist Verwaltungsratsvorsitzende.
Mit Ausnahme der Vorsitzenden ist für die Verwaltungsratsmitglieder in der Satzung keine Stellvertretung vorgesehen, daher stehen nur die ordentlichen Mitglieder zur Abstimmung.
Mit beratender Stimme gehören dem Verwaltungsrat je ein Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie der Schulaufsichtsbehörde an.
Bei der Besetzung des Verwaltungsrates handelt es sich nicht um eine Wahl i. S. d. § 40 GO. Das Schulgesetz spricht in § 105 Abs. 1 S. 1 ausdrücklich von „bestimmen“, insofern wird die Benennung der Mitglieder nicht als Wahl bezeichnet. Die Verwendung des Begriffes „gewählt“ im Satzungstext hat darauf keinen Einfluss, da es sich nicht um ein Gesetz oder eine Verordnung handelt.
Die Beschlussfassung erfolgt daher nach § 39 GO.
Renate Treutel
Bürgermeisterin