Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1200/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

Wahl der stimmberechtigten Verwaltungsratsmitglieder der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel

 

Folgende Vertreterinnen und Vertreter werden als Mitglieder der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1 der jeweiligen Satzung in die Verwaltungsräte bestimmt:

 

Regionales Berufsbildungszentrum am Schützenpark

 

Herr Daniel Pollmann (SPD)

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

Frau Elisabeth Pier (CDU)

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

 

 

Herr Arne Langniß

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

 

Regionales Berufsbildungszentrum am Königsweg

 

Herr Tobias Friedrichs (SPD)

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

 

Frau Elisabeth Pier (CDU)

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

 

 

Frau Andrea Hake

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Im Rahmen einer Neustrukturierung des RBZ Soziales, Ernährung und Bau werden zum 01.01.2019 das RBZ am Königsweg und das RBZ am Schützenpark gegründet. Für beide RBZ ist eine Neubesetzung der Verwaltungsräte gem. § 9 Abs. 3 der jeweiligen Satzung erforderlich. Der Verwaltungsrat des RBZ Soziales, Ernährung und Bau löst sich auf.

 

 

 

 

Nach § 9 Abs. 3 der Satzung des jeweiligen Regionalen Berufsbildungszentrums hlt die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel fünf stimmberechtigte Mitglieder in den Verwaltungsrat, welcher sich gem. § 9 Abs. 2 aus drei Mitgliedern der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel und zwei Mitgliedern des RBZ zusammensetzt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder des RBZ gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 der jeweiligen Satzung können erst nach Gründung der beiden RBZ bestimmt werden, da in den RBZ zunächst die pädagogischen Konferenzen zu bilden sind und diese die Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen haben. 

 

Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates sind die zuständige Dezernentin, Frau Bürgermeisterin Treutel und die Amtsleiterin des Amtes für Schulen, Frau Diekelmann. Beide sind gem. § 9 Abs. 1 der Satzung Mitglieder kraft Amtes. Die Dezernentin ist Verwaltungsratsvorsitzende.

Mit Ausnahme der Vorsitzenden ist für die Verwaltungsratsmitglieder in der Satzung keine Stellvertretung vorgesehen, daher stehen nur die ordentlichen Mitglieder zur Abstimmung.

 

Mit beratender Stimme gehören dem Verwaltungsrat je ein Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie der Schulaufsichtsbehörde an.

 

Bei der Besetzung des Verwaltungsrates handelt es sich nicht um eine Wahl i. S. d. § 40 GO. Das Schulgesetz spricht in § 105 Abs. 1 S. 1 ausdrücklich von „bestimmen“, insofern wird die Benennung der Mitglieder nicht als Wahl bezeichnet. Die Verwendung des Begriffes „gewählt“ im Satzungstext hat darauf keinen Einfluss, da es sich nicht um ein Gesetz oder eine Verordnung handelt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt daher nach § 39 GO.

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Jan 17, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen