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Antrag der Verwaltung - 0004/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Sommerbad Katzheide, Ergebnis der Kostenberechnung (Leistungsphase 3)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 17, 2019
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Jan 17, 2019
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Bereit
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Jan 17, 2019
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Antrag
Antrag:
- Der Durchführung der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen für das Sommerbad Katzheide wird auf der Basis der Kostenberechnung zum Sanierungskonzept –Stufe 1- in Höhe von insgesamt rund 2.134.000 € netto zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die überplanmäßige Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von rund 334.000 € netto eine Beschlussfassung herbeizuführen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
- Zusammenfassung
Die Ratsversammlung hat am 16.11.2017 dem Sanierungskonzept - Stufe 1 - für das Sommerbad Katzheide zugestimmt (Drs. 1041/2017). Der Grundsatzbeschluss zum Erhalt des Freibads war bereits am 15.10.2015 durch die Ratsversammlung gefasst worden (Drs. 0828/2015).
Der Beschluss zu Nr. 1 (von 3) sieht für das Sanierungskonzept - Stufe 1- folgende Maßnahmen vor:
1. Sanierung des Schwimmerbeckens durch ein Edelstahlbecken:
6 Bahnen á 25 m, 2 Bahnen á 50 m, Strand / Badezone von 0 bis 1,35 m Tiefe
2. Abbruch des Kleinkinder- und des Nichtschwimmerbeckens
3. Weitestgehende Nutzung der bisherigen Technik.
Das Büro Bornholdt Ingenieure GmbH war in 2017 mit der Grundlagenermittlung sowie Vermessungsleistungen (Phase 1) und der Vorplanung mit Kostenschätzung (Phase 2) beauftragt worden. Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 23.08.2018 wurde dieses Büro in der Folge mit der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI, sowie der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß HOAI, beauftragt (Drs. 0672/2018). Die Beauftragungen ab Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) stehen unter dem Vorbehalt, dass das Ergebnis der Leistungsphase 3 (Kostenberechnung) durch die Gremien der Selbstverwaltung per Beschluss als Basis für die weitere Planung akzeptiert wird.
Zum Haushalt 2018 ff. wurde in 2017 folgende Anmeldung für Investitionsauszahlungen vorgenommen:
Invest-Nr. | Bezeichnung | 2018 | VE 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
4240020020 | Umbau Sommerbad Katzheide | -516.000 | -1.000.000 | -1.000.000 | -1.000.000 | -1.000.000 |
Durch einen interfraktionellen Antrag zu den Haushaltsberatungen der Ratsversammlung am 14.12.2017 (Drs.1179/2017) wurde u. a. zum Sommerbad Katzheide Folgendes beschlossen:
„Der Ansatz für 2019 wird um 0,2 Mio. Euro aufgestockt, um die im zweiten und dritten Bauabschnitt vorgesehenen Bauten von Kinderbecken und Wasserrutsche vorzuziehen. Ferner sind für die Jahre 2020 und 2021 finanzielle Mittel in Höhe von jeweils 1 Mio. vorzusehen, um u.a. die Freiflächengestaltung des räumlich konzentrierten Freibades umzusetzen. Dazu sollen Mittel der Städtebauförderung eingeworben werden. Ferner besteht zur Unterstützung von Vereins- und Schulschwimmen in den Herbst- und Wintermonaten die Möglichkeit, eine Traglufthalle auf das Schwimmbecken des Freibades zu errichten.“
Da mit den Baumaßnahmen erst im Frühjahr 2019 begonnen werden kann, ergingen im Juli 2018 folgende Anmeldungen für Investitionsauszahlungen zum Haushalt 2019:
Invest-Nr. | Bezeichnung | 2018 | VE 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
4240020020 | Umbau Sommerbad Katzheide | -156.000 | -0 | -1.800.000 | -810.000 | -1.000.000 |
- Sachverhalt
Auf der Basis der für die Beschlussvorlage vom 16.11.2017 vorliegenden Kostenschätzung wurden für die Umsetzung der ersten Stufe des Sanierungskonzepts Kosten in Höhe von insgesamt rund 1.700.000 € netto veranschlagt.
Die jetzt vorliegende Kostenberechnung weist Gesamtbaukosten inkl. Architekten- und Ingenieurleistungen in Höhe von rund 2.134.000 € netto aus.
Die Kostenveränderung in Höhe von rund 434.000 € netto ist bedingt durch allgemeine Baukostensteigerungen seit der Erstellung der Kostenschätzung in 2017 sowie Gesamtmehrkosten Bau i.H.v. rund 139.800 € netto. Diese Mehrkosten beinhalten Kosten für zusätzlich erforderliche Bauleistungen wie die Erneuerung der Umwälzpumpen, einen Chemikalienlift im Technikgebäude sowie einen Beckenlift für Besucher/innen mit Beeinträchtigungen.
Für die drei genannten Bauleistungen werden Kosten in Höhe von insgesamt 69.000 € netto veranschlagt. Hierfür wurde beim Land Schleswig-Holstein ein Antrag auf Zuwendung gemäß der Schwimmsportstättenrichtlinie am 17.12.2018 gestellt. Danach können bis zu 50 % der Kosten bezuschusst werden; hier also insgesamt 34.500 € netto.
Die Umsetzung dieser ersten Sanierungsmaßnahme kann entgegen der Annahme von Ende 2017 erst zum Herbst 2019 abgeschlossen werden.
Die Badesaison 2019 muss daher ausfallen, wird aber durch das Außenbecken des neuen Hörnbads zumindest teilkompensiert. Darüber hinaus bestehen die Bademöglichkeiten an den Stränden.
- Weiteres Vorgehen, Finanzierung
Weiteres Vorgehen:
Die für 2019 avisierten Ziele der ersten Schritte zur Ertüchtigung des Sommerbads Katzheide können ab der Saison 2020 wie folgt umgesetzt werden:
- Dauerhafter Weiterbetrieb des Sommerbades Katzheide
- Bedarfsorientierte Sanierung, Attraktivierung des Schwimmbeckens durch Anpassung der Betriebsfläche, -größe
- Wirtschaftlicherer Betrieb durch Reduzierung der Wassermenge um rd. 60 %, was niedrigere Betriebskosten für Heizung, Wasser und Strom bewirkt. Darüber hinaus wird auch die Menge des benötigten Fachpersonals im Vergleich zum Ist-Zustand reduziert, da die zu beaufsichtigenden Flächen deutlich geringer ausfallen und zudem auch zusammenhängend sind. Somit kann der sich aus dem zusätzlichen Betrieb des Sommerbades ergebende Mehranteil an Personalkosten begrenzt werden.
Am 16.11.2017 ergingen in der Ratsversammlung außerdem nachfolgende Beschlüsse (Drs. 1041/2017):
2. | Die Verwaltung wird beauftragt, für das Sanierungskonzept Stufe 2, Nr. 1, 2 und Stufe 3 Nr. 3 zur Weiterentwicklung des Sommerbades Katzheide eine Planung und Kostenschätzung vorzulegen. |
3. | Die Verwaltung wird beauftragt, der Ratsversammlung eine Planung für die zukünftige Nutzung der im Zuge der Reduzierung des Betriebsgeländes freiwerdenden Flächen zur Entscheidung vorzulegen. |
Dazu wird der Selbstverwaltung im Frühjahr 2019 eine weitere Beschlussvorlage vorgelegt.
Finanzierung:
Von den unter II. genannten Gesamtkosten in Höhe von 2.134.000 € netto steht in 2019 ein Haushaltsansatz von 1.800.000 € zur Verfügung. Die Verwaltung wird zur Deckung des überplanmäßigen Bedarfs in Höhe von 334.000 € eine Beschlussvorlage einbringen.
Gerwin Stöcken
Stadtrat