Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0009/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Änderungsantrag:

 

Die anliegende Stellungnahme der LH Kiel zum Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum II wird mit folgenden Änderungen (fett gedruckt) beschlossen:

 

4.2. Karte 2

  • In Hauptkarte 2 sind Gebiete mit besonderer Erholungseignung dargestellt. Für den Bereich des Kieler Stadtgebietes sollte die Darstellung deutlich ausgeweitet werden. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Hörn und der Kiellinie mit den Landschaftsbestandteilen am angrenzenden Fördehang, aber auch den Nord-Ostsee-Kanal im Bereich östlich der Schleusen, die Förde von Holtenau bis Friedrichsort sowie den Strand in Hasselfelde.
  • Ebenfalls in der Hauptkarte 2 werden Gebiete, die die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG als Landschaftsschutzgebiet erfüllen, dargestellt. Für den Bereich Suchsdorf-West weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass die Landeshauptstadt Kiel in diesem Bereich eine wohnbauliche Entwicklung beabsichtigt und mittelfristig eine entsprechende Bereichsplanung für die Flächen entwickeln wird und eine diesbezügliche Änderung des Regionalplans begehrt. Die Flächen in „Suchsdorf-West“ mit rund 280 Hektar sind schon seit langem für die Ausweisung als Land­schaftsschutzgebiet (LSG) vorgesehen. Hier wird auf einer ausgewählten Fläche von höchstens 10 Prozent die Eig­nung für den Bau von bezahlbarem Wohnraum geprüft. Wohnen und Ökologie sollen dabei im Einklang ste­hen. Sämtliche Flächen, die nicht für die Wohnbebauung in Frage kommen, werden, soweit sie fachlich geeignet sind, zeitnah als LSG ausgewiesen.
Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Bei der Entwicklung der Flächen in „Suchsdorf-West“ sollen Wohnen und Ökologie im Einklang ste­hen. Darum ist maximal ein Zehntel der 280 Hektar Gesamtfläche im Hinblick auf eine mögliche Bebauung zu überprüfen. Hierbei sollen Naturschutz und das Umspannwerk Berücksichtigung finden. Ins­besondere die Frage der Verkehrsanbindung muss geklärt werden. Bei möglicher Eignung entscheidet die Ratsversammlung über die chsten Schritte zur weiteren Entwicklung und Planung des Wohnbaugebietes und stellt dabei ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren sicher.

 

gez. Ratsherr André Wilkens     f.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

gez. Bürgerliches Mitglied Daniel Lembke-Peters   f.d.R.

Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

gez. Ratsfrau Christina Musculus-Stahnke   f.d.R.

FDP-Ratsfraktion

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Jan 10, 2019 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen