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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0017/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Maßnahmenbeschreibung:

in der Schwentinestraße wurde im Jahr 2017 die Beleuchtungsanlage erneuert und verbessert. Dabei wurden die Holzmasten mit Freileitung durch Stahlrohrmasten mit Erdverkabelung ersetzt. Daraus ergibt sich eine geringere Störanfälligkeit.

 

Es handelt sich hierbei um eine Aus- und Umbaumaßnahme, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG S-H) in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den Mit-/Eigentümern, Mit-/Eigentümerinnen bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind.

 

Abrechnungsgebiet:

mtliche von der Schwentinestraße erschlossenen Grundstücke zwischen der Grenzstraße und der Straße Eichenbergskamp werden bei der Beitragsveranlagung berücksichtigt.

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Anliegerstraße

Beitragsfähiger Aufwand

ca. 21.300 €

Städtischer Anteil

ca. 3.200 €

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

ca. 18.100 €

Beitragsbelastungen

ca. 100 € bis 10.600 €

 

Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 7, 2019 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen