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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0020/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Das bisher erarbeitete Schlüssige Konzept zur Ermittlung von angemessenen Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII vom Dezember 2017 (MOG) wurde auf der Basis der Mietspiegeldaten 2016/2017 erstellt. Das Konzept wurde durch die Landeshauptstadt Kiel rückwirkend zum 01. Januar 2017 (Drs.1223/2017) in Kraft gesetzt.

Das Bundessozialgericht hält spätestens eine Anpassung der Mietobergrenzen nach zwei Jahren für notwendig. Eine Anpassung ist damit zum 01.Januar 2019 erforderlich.

 

Die Fortschreibung des Mietspiegels wird im Februar der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe auch Drucksache 0008/2019). Bis dahin ist eine Übergangslösung zu treffen.

 

Da das Schlüssige Konzept zur Mietobergrenze weiterhin auf den Daten des qualifizierten Mietspiegels basieren soll, besteht für die Monate Januar und Februar 2019 eine Regelungslücke. Daher wird vorläufig bis zur Vorlage von endgültigen Werten eine Erhöhung der Mietobergrenze über 3,7 % bei Neuvermietungen vorgenommen.

Es gelten damit folgende Werte:

 

 

Personen im Haushalt

Anzuerkennende Wohnungsgröße (in qm)

Mietobergrenze in Euro

1-Personenhaushalt

< 50

374,00

2-Personenhaushalt

> 50 - < 60

426,00

3-Personenhaushalt

> 60 - < 75

553,00

4-Personenhaushalt

> 75 - < 85

665,50

5-Personenhaushalt

> 85 - < 95

754,50

6-Personenhaushalt

> 95 - < 105

831,50

7-Personenhaushalt

> 105 - < 115

908,00

Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied

10

76,50

 

 

Dieses Vorgehen wird ab Januar 2019 in der Sozialverwaltung und im Jobcenter umgesetzt.

 

 

 

 

 Gerwin Stöcken

 Stadtrat

 

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Beschlüsse

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Jan 24, 2019 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - zur Kenntnis genommen