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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0030/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Alternativantrag Zur Drucksache 1128/2018 Fonds „Gemeinsam Kiel gestalten“ Wahl der Jurymitglieder
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 17, 2019
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Feb 21, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Von den insgesamt 10 Jurymitgliedern sind bislang neun benannt, davon sechs Männer und drei Frauen, eine Besetzung mit einem Frauenanteil von mindestens der Hälfte ist damit auch durch Nachnominierungen der noch ausstehenden zwei Jurymitglieder nicht mehr zu erreichen. Schon in der vergangenen Wahlperiode war die Jury mit (deutlich) mehr Männern besetz, als Frauen. Gemäß dem Gleichstellungsgesetz(1) und auch dem Selbstanspruch der Landeshauptstadt Kiel sollten deshalb in dieser Wahlperiode endlich fünf der Jurymitglieder weiblich sein.
Zudem ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren (Sainte-Laguë/Schepers) für die insgesamt 10 Juryplätze folgende Verteilung auf die Fraktionen:
SPD: 3 Plätze
CDU: 2 Plätze
Bündnis 90/Grüne 2 Plätze
DIE LINKE: 1 Platz
FDP: 1 Platz
AfD: 1 Platz
Bei der bisherigen Benennung durch die Ausschüsse ergibt sich (laut derzeit im Ratsinformationssystem hinterlegten Drucksachen) davon abweichend aber:
SPD: 3 Plätze
CDU: 2 Plätze
Bündnis 90/Grüne: 3 Plätze
FDP: 1 Platz
Eine Veränderung des Stimmgewichts durch Aufteilung der Vorschlagsvergabe für die Jury auf verschiedene Ausschüsse ist künstlich und demokratieverzerrend. Auch bei z.B. der Wahl der Vorsitzenden von Ausschüssen etc. wird stets die Gesamtzahl der zu vergebenden Positionen herangezogen: Obwohl je Ausschuss nur jeweils ein*e Vorsitzende*r zu wählen ist, werden die insgesamt neun Ausschussvorsitze gemäß Höchstzahlverfahren (SPD:3, CDU: 2, Bündnis90/Grüne:2, LINKE: 1, FDP: 1) verteilt. Wenn nach einer solchen Verteilung einzelne Fraktionen zugunsten anderer Fraktionen, in gegenseitigem Einvernehmen, auf eine Vertretung in der Jury verzichten wollen (hier erhalten zum Beispiel offenbar Bündnis 90/Grüne einen Sitz von der AfD), ist das natürlich ebenfalls ihr demokratisches Recht, DIE LINKE möchte aber nicht auf ihren Sitz verzichten und in der Jury vertreten sein.
gez. Stefan Rudau f.d.R.
Ratsherr
(1) Anmerkung: GstG, § 15, Absatz 1: „Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Person.“