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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0033/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

In den Stadtteilen Kiel-Ravensberg und -Wik wird für das Baugebiet zwischen Universitätsbibliothek, Leibnizstraße, Olshausenstraße und Kleingartenanlage der Aufstellungsbeschluss r den Bebauungsplan Nr. 1029 „Bremerskamp II“ gefasst.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes und die städtebaulichen Eckdaten der Planung sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich und bestehende Nutzungen

Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans Nr. 1029 befindet sich in dem weitgehend unbebauten Bereich „Bremerskamp“ zwischen dem Universitätscampus an der Leibnizstraße und dem nordwestlich benachbarten Wohngebiet Klausbrook. Er umfasst das Gebietrdlich des bebauten Campusbereiches entlang der Olshausenstraße und beidseitig der Straße Bremerskamp.

 

Der Bereich befindet sich in den Stadtteilen Ravensberg und Wik; auf der Ebene der Ortsteile ist er den Ortsbeiräten Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook und Suchsdorf zugeordnet. Die Grenze veruft entlang der Straße Bremerskamp.

 

Die Größe des Gebietes beträgt rund 9,3 Hektar. Neben einzelnen Universitätsgebäuden sowie ausgedehnten Stellplatzanlagen an der Olshausenstraße sind bauliche Nutzungen hier derzeit nur in geringem Umfang vorhanden. Es dominieren unbebaute Flächen, die teils als Garten- oder Grünland genutzt werden, teils der Sukzession überlassen sind. Das Gende wird mittig vom Bremerskamp durchschnitten, über den die verkehrliche Erschließung der angrenzenden Kleingartenkoppeln, einzelner Gartengrundstücke sowie einiger weiter nordöstlich gelegener Wohnhäuser erfolgt.

 

Die Grundstücksflächen im Plangebiet stehen insgesamt im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein; einzelne Flächen hiervon sind an private Nutzer als Gartenland verpachtet. 

 

 

Die Flächen südlich des Plangebietes werden durch Hochschulnutzungen geprägt. Entlang der Ohlshausenstraße und der Leibnizstraße befinden sich hier mehrere Institutsgebäude sowie Einrichtungen der universitären Infrastruktur (u.a. Zentralbibliothek, Zentralmensa II). Im Nordwesten schließt sich jenseits der Olshausenstraße das Wohngebiet Klausbrook an, im Nordosten befinden sich weitere überwiegend unbebaute Bereiche, u.a. die Kleingartenanlage „Bremerskamp“.

 

Das gesamte Areal um den Bremerskamp stellt bislang keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB) dar; um Baurechte zu schaffen ist daher die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich.

 

II. Räumliches Planerfordernis und Ziel der Planung

Der „Campus-Sektor C“ an der Leibnizstraße wurde hauptsächlich in den 70er Jahren entwickelt, nachdem das Land Schleswig-Holstein in diesem Bereich umfassende Grundstücksflächen für die vorgesehene Erweiterung der Christian-Albrechts-Universität erworben hatte. Im Flächennutzungsplan der LHK aus dem Jahr 1970 waren hier noch wesentlich weitergehende Bauflächen für diese Zwecke in einer Größenordnung von rd. 100 Hektar dargestellt. Nachdem sich die räumliche Entwicklung der CAU in den Folgejahren jedoch nicht in dem prognostizierten Umfang vollzog, wurde diese planerische Ausweisung durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes 1983 zugunsten einer Wohnbauflächendarstellung deutlich zuckgenommen; auf diesen Flächen entstand in der Folge das Wohngebiet Klausbrook.

 

r die konkrete bauliche Nutzung der verbliebenen Universitäts-Erweiterungsflächen im Sektor III wurden seither unterschiedliche Vorstellungen entwickelt, von denen bis heute jedoch nur ein geringer Teil zur Umsetzung gelangt ist, da sich die Flächenbedarfe der Universität zunächst weiterhin zurückhaltend entwickelten. Auch von den Inhalten eines im Jahre 1989 erstellten Masterplanes für die Campus-Erweiterung wurde lediglich der Neubau der Zentralbibliothek an der Leibnizstraße realisiert.

 

Diese Situation hat sich jedoch zwischenzeitlich entscheidend geändert. Aufgrund verschiedener Umstände zeichnet sich nunmehr ein deutlicher Bedarf an zusätzlichen Flächen für Hochschul- und Forschungsnutzungen sowie auch für ergänzende universitätsbezogene Nutzungen wie studentisches Wohnen am Standort Bremerskamp ab: Zum einen löst hierfür die bereits über mehrere Jahre steigende Anzahl der Studierenden weitere Raumbedarfe aus. Aerdem sind in den vergangenen Jahren mehrere neue Forschungsschwerpunkte an der CAU entstanden, die ebenfalls zusätzliche Raumkapazitäten benötigen. Vor allem jedoch erfordert der unmittelbar anstehende Erneuerungsbedarf an Teilen des universitären Geudebestandes neue Standorte für Ersatzbauten, die nicht innerhalb der bestehenden Campusflächen errichtet werden können.

 

Ein weiterer konkreter Planungsbedarf ergibt sich aus dem Umstand, dass das Max-Rubner-Institut (MRI - Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittelforschung) seinen derzeitigen Standort an der Hermann-Weigmann-Straße aufgrund eines erheblichen Sanierungsbedarfes voraussichtlich innerhalb der nächsten Jahre aufgeben muss. Es wurden durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mehrere potentielle Standorte im Stadtgebiet für die Verlagerung dieser Einrichtung untersucht; hiervon bieten sich die Flächen am Bremerskamp aufgrund ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zu den naturwissenschaftlichen CAU-Instituten und der damit verbundenen Synergiemöglichkeiten in idealer Weise an. Die Umsiedlung des Instituts an diesen universitätsnahen Standort ist daher ebenfalls Bestandteil der aktuellen Planungsüberlegungen.

 

Insgesamt wird somit die Inanspruchnahme der sich nördlich an den bestehenden Campus anschließenden Freiflächen im Bereich Bremerskamp dringend erforderlich. In einem derzeit laufenden mehrstufigen Werkstattverfahren, welches federführend durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) betreut wird, werden die Flächenbedarfe und Standortanforderungen der hier vorgesehenen Nutzungen erfasst und in eine städtebauliche Rahmenplanung überführt. Hiermit werden die Vorgaben für eine abgestimmte Entwicklung des Bereiches unter Beachtung der aus Sicht der LHK anzustrebenden städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualitäten entwickelt (siehe Mitteilung Drucksache 0415/2018).

 

Die Rahmenplanung, zu der im Sommer 2018 bereits eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch die GMSH durchgeführt worden ist, hat zwischenzeitlich einen hinreichend konkreten Stand erreicht, der die Einleitung von Bebauungsplanverfahren nahelegt, zumal sowohl die Umsiedlung des MRI als auch der Neubau einzelner Universitätsinstitute zeitnah umgesetzt werden müssen. Als wesentliche Elemente der Gesamtplanung sind folgende Standortzuweisungen bereits absehbar:

 

-       Neuansiedlung des MRI im nördlichen Bereich des Gebietes auf einer weitgehend landeseigenen, unbebauten Fläche an der Olshausenstraße. Hierfür wird eine Grundstücksfläche von ca. 1,5 ha benötigt. Die Überplanung dieses Bereiches soll mit einem separaten Bebauungsplan (B-Plan Nr. 1028 „Bremerskamp I“) erfolgen, da die Ansiedlung unabhängig von der Entwicklungsabfolge im restlichen Gebiet umgesetzt werden kann.

 

-       Neubau des Biologie- und des Physikzentrums sowie Ansiedlung weiterer universitätsbezogener Nutzungen (u.a. studentisches Wohnen) im restlichen, derzeit unbebauten Bereich beiderseits der Straße Bremerskamp. Für diesen Bereich soll ein zweiter Bebauungsplan (B-Plan Nr. 1029 „Bremerskamp II“) aufgestellt werden.

 

r beide Bebauungspläne wird, abgeleitet aus der bereits vorhandenen Bauflächendarstellung des Flächennutzungsplanes, eine Festsetzung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Hochschule und Forschung“ angestrebt. Weitere wesentliche Planinhalte werden in der Sicherung der Gebietserschließung sowie der Freiraum- und Wegeverbindungen bestehen. Für die überplanten Kleingartenparzellen soll entsprechender Ersatz erfolgen. Auch die unmittelbare Nachbarschaft zum Wohngebiet Klausbrook erfordert ein besonderes planerisches Augenmerk, sowohl um potentielle Nutzungskonflikte zu vermeiden als auch um eine stärkere Verzahnung des Campus mit dem umliegenden Stadtraum zu befördern.

 

III. Vorgesehenes Verfahren

Die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbundenen Planungsziele leiten sich aus der geltenden FNP-Darstellung von Sonderbauflächen für Hochschule und Forschung ab. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.

 

r den Planbereich ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs.1 BauGB beabsichtigt. Daher ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden.

 

Wie unter II. erläutert, ist der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes eine städtebauliche Rahmenplanung vorgeschaltet. Dieses dient u.a. auch der umfassenden Einbindung der Öffentlichkeit in die Entwicklung der Planungskonzeption. Die Inhalte des Rahmenplanes sollen wesentliche Grundlage für die zu entwickelnden B-Plan-Festsetzungen darstellen.

 

In der am 11.01.2018 im Bauausschuss beschlossenen aktualisierten Prioritätenliste des Stadtplanungsamtes ist die Planung für den Bereich „CAU - Bremerskamp“ (Rahmen- und Bebauungsplanung) mit der Priorität 2 („Nachrückverfahren“) eingestuft worden. Die anstehende Aktualisierung der Prioritätenliste für 2019/20 sieht jedoch eine Aufstufung in die oberste Prioritätskategorie vor; eine zeitnahe Bearbeitung der Planverfahren kann damit erfolgen.

 

Die für die Planung erforderlichen Untersuchungen und Fachgutachten werden in Abstimmung mit der LHK durch die GMSH beauftragt, da sich die Plangebietsflächen im Landeseigentum befinden.

 

IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1029 dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

 

Gemäß § 15 BauGB hat das Bauordnungsamt auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.

 

Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen.

 

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Die Ortsbeiräte Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook und Suchsdorf erhalten die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

Anlage 1: Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 1029

Anlage 2: Städtebauliche Eckdaten

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 7, 2019 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen