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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0038/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Das RPA ist nach § 107 Schulgesetz verpflichtet, die Rechnungsprüfung der Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) vorzunehmen. Dafür kann das RPA einen Wirtschaftsprüfer beauftragen (§ 5 Absatz 1 der Satzungen der RBZ). Da in den nächsten Jahren im Durchschnitt mehr als ein Abschluss jährlich von den jeweiligen RBZ zu prüfen ist und dies ohne Einschränkung anderer wichtiger Prüfungen vom RPA nicht geleistet werden kann, hat das RPA die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) rt beauftragt, die Jahresabschlüsse 2013 bis 2016 des RBZ Wirtschaft zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 und der Prüfbericht der WPG rt wurden dem Verwaltungsrat am 29.11.2018 vorgelegt. Der Verwaltungsrat hat den geprüften Jahresabschluss festgestellt.

 

Dem Ausschuss für Schule und Sport, dem Finanzausschuss als für das Rechnungsprüfungsamt zuständigen Ausschuss und dem Hauptausschuss lege ich den Bericht der WPG rt über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 des RBZ Wirtschaft zur Kenntnisnahme vor.

 

Der Bericht ist in Allris hinterlegt worden.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 14, 2019 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen

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Mar 12, 2019 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

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Mar 13, 2019 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen