Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0046/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf der städtischen Liegenschaft „Langseehof“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Feb 7, 2019
| |||
|
Mar 7, 2019
| |||
●
Bereit
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Das Grundstück hat eine Größe von ca. 2400 m² und ist mit einem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus bebaut. Die ehemalige Fabrikantenvilla wurde im Jahr 1924 auf einer Anhöhe westlich des Langsees errichtet. Die Stadt erwarb das 3-geschossige Gebäude im Jahre 1936, seitdem wird das Objekt als Mehrfamilienhaus genutzt.
1981 wurde beschlossen, das Gebäude als Künstlerhaus zur Förderung Kieler Künstler zu nutzen. Hierfür wurden Umbauarbeiten für den Ausbau der Räume zu Werkstätten, Ateliers und 4 Wohneinheiten mit einem Kostenaufwand von rund 290.000,- DM durchgeführt.
In den Folgejahren folgten weitere Grundinstandsetzungs- und Bauunterhaltungsarbeiten. Die Investitionen belaufen sich auf insgesamt umgerechnet rd. 743.641,- €, einschließlich der Errichtung einer Gas- und Wasserversorgungsleitung von über 100m Länge unterhalb des Langsees.
Trotz der vorstehend dargestellten Aufwendungen befindet sich das denkmalgeschützte Gebäude insgesamt in einem unterdurchschnittlichen baulichen Erhaltungszustand und ist grundlegend sanierungsbedürftig.
Es sind folgende bauliche, offen sichtbare Schäden an zugänglichen Bauteilen bekannt:
- Die Elektroinstallation genügt nicht den zeitgemäßen Anforderungen.
- Eine Grundsanierung der leerstehenden Wohnung im Erdgeschoss links wäre vor einer Neuvermietung mit einem derzeit noch nicht bezifferbaren Kostenaufwand zwingend erforderlich.
- Ein Teil der Fenster ist aufgrund ihres Zustandes und der heutigen energetischen Anforderungen erneuerungsbedürftig.
- An den Außenwänden sind Durchfeuchtung und Rissbildung zu erkennen.
- Die Eisenträger in der Kellergeschossdecke sind stark korrodiert.
- Die Schornsteine sind erheblich durchgesottet.
- Der energetische Standard entspricht dem des Ursprungsbaujahrs.
- Hinsichtlich der Erneuerung der Wärmeversorgunganlagen ist in den nächsten Jahren mit Kosten i.H.v. ca. 15.000,- € zu rechnen.
Eine Untersuchung möglicher verdeckter Schäden wurde nicht vorgenommen. Ein Fachgutachten zur Ermittlung der Sanierungskosten wurde nicht beauftragt.
Nur die dringendsten Bauunterhaltungskosten belaufen sich aktuell auf jährlich 5.000,- bis 10.000,- €. Hinzu kommt, dass die Instandhaltung und Wartung der überdimensional langen Versorgungsleitung unter dem Langsee der Stadt obliegt. Die Kosten für einen eventuellen Schadenfall werden derzeit auf 150.000,- € geschätzt.
Demgegenüber stehen die zur Förderung von Künstlern seinerzeit extrem niedrig angesetzten Mieten:
- Für die ca. 72 m² große Wohnung im Dachgeschoss rechts incl. Werkstatt im Keller beträgt die monatliche Nettokaltmiete 106,- €.
- Für die ca. 119 m² große Wohnung im Dachgeschoss links und die ca. 124 m² große Wohnung im EG rechts belaufen sich die monatlichen Nettokaltmieten auf 230,- € bzw. 187,- €. Diese beiden Wohnungen mit insgesamt 243 m² werden derzeit von einer Mieterin genutzt, da diese nach dem Tod des Mieters im EG als Witwe und Erbin in dessen Mietvertrag eingetreten ist.
Somit stehen derzeit Jahresnettomieteinnahmen von 6.276,- € zur Verfügung. Dies ergibt eine mtl. Nettokaltmiete von unter 2,- € pro m². Eine Erhöhung der Mieten ist aufgrund der langjährigen Mietverhältnisse und insbesondere nach der kürzlich geänderten Gesetzeslage kaum möglich.
Anhand des vorstehend dargestellten Missverhältnisses zwischen den hohen Sanierungs- und Unterhaltungskosten und den geringen Mieteinnahmen ist ersichtlich, dass die Vermietung der Immobilie auf absehbare Zeit für die Stadt nicht wirtschaftlich zu betreiben ist.
Da das Objekt zudem aufgrund seiner Lage mitten in einem Kleingartengebiet ohne öffentliche verkehrliche Erschließung weder für eine Einbringung in eine Wohnungsgesellschaft noch für eine andere öffentliche Nutzung geeignet ist, ist ein Verkauf der Liegenschaft dringend geboten.
Aufgrund einer Ausschreibung aus dem Jahr 2017 gibt es derzeit einen Kaufinteressenten, der die Liegenschaft „Langseehof“ zu einem angemessenen Kaufpreis erwerben möchte.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
158 kB
|