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Antrag der Verwaltung - 0048/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1025V „Sparkassenarena Parkhaus“ (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Feb 7, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 21, 2019
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Antrag
Antrag:
- Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen beschlossen (siehe Anlage 1).
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1025V „Sparkassenarena Parkhaus“ im Stadtteil Kiel-Vorstadt für das Baugebiet zwischen Kleiner Kuhberg, Sparkassenarena und Exerzierplatz und der Vorhaben- und Erschließungsplan werden in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
- Der Begründung wird zugestimmt (Anlage 3).
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Räumlicher Geltungsbereich und Nutzung
Das ca. 2.680 m² große Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1025V liegt zwischen der Straße Kleiner Kuhberg im Norden, dem Gebäude der Sparkassen-Arena im Osten sowie dem Exerzierplatz im Westen. Es umfasst den nördlichen Teil der bestehenden ebenerdigen Stellplatzanlage westlich der Sparkassen-Arena.
Das relativ kleine Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 906 und wird diesen im Nord-Westen überlagern.
II. Planungserfordernis und Ziel der Planung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1025V sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Parkhauses vorwiegend für die Sparkassenarena sowie für das südlich geplante Hotel geschaffen werden.
Hintergrund: Der am 13.11.2003 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 906 ermöglicht im Rahmen einer Sondergebietsausweisung eine Hotelbebauung auf der Stellplatzanlage westlich der Sparkassen-Arena. Am 07.06.2018 ist die Baugenehmigung zur Errichtung eines Hotels mit 208 Zimmern und dazugehörigen Versorgungseinrichtungen sowie mit der Nachweisverpflichtung über 54 Stellplätze, die nicht auf dem Hotelgrundstück untergebracht werden können, erteilt worden.
Durch den geplanten Hotelneubau auf der südlichen Stellplatzanlage im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 906 entfallen einerseits vorhandene Stellplätze der Sparkassenarena und andererseits entsteht ein weiterer Stellplatzbedarf durch das neue Hotel. Deshalb hat die Hallengesellschaft Kiel GmbH & Co. KG als Vorhabenträgerin zur Kompensation der entfallenden Stellplätze ein oberirdisches Parkhaus auf der Vorhabenfläche geplant, in dem circa 200 Stellplätze entstehen sollen. Hiervon werden bei den Heimspielen des THW 120 Stellplätze für Gäste und Sponsoren genutzt, 54 weitere Stellplätze sind für die benachbarte Hotelnutzung vorgesehen. Bei darüber hinaus jährlich circa 150 Veranstaltungen in der Sparkassenarena sollen die Stellplätze allgemein der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, davon 54 Stellplätze für die Gäste des Hotels.
Das geplante sonstige Sondergebiet „Parkhaus“ steht im funktionalen und sachlichen Zusammenhang mit den direkt angrenzenden Sondergebieten für die Sparkassenarena und das Hotel. Im nördlichen Teil des Erdgeschosses des Parkhauses soll ausgerichtet zum „Kleinen Kuhberg“ eine untergeordnete gewerbliche Nutzung integriert werden, die hier einen besonderen Ort als Anlaufstelle für eine auf die Sparkassenarena bezogene Nutzung schaffen soll. Hierdurch wird zusammen mit einer Neugestaltung des Außenraums eine Attraktivitätssteigerung für den öffentlichen Raum erreicht, die den gesamten Bereich gestalterisch aufwertet und belebt.
Der Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 906, der vom Bebauungsplan Nr. 1025V überdeckt werden wird, wird nicht in einem Parallelverfahren aufgehoben, sondern überlagert. Das hat den Vorteil, dass bei möglicherweise ausbleibender Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1025V oder einer evtl. nicht fristgerechten Durchführung des geplanten Vorhabens und einer daraus folgenden entschädigungsfreien Aufhebung des Plans der Bebauungsplan Nr. 906 auch für diesen Teilbereich wieder anzuwenden wäre.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1025V ist Bestandteil der Satzung.
III. Flächennutzungsplan
Der geltende Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Bebauungsplangebiets eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Mehrzweckhalle“ dar. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1025V wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.
IV. Beteiligungsverfahren
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.02.2018 an der Bauleitplanung beteiligt.
Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 19.02.2018 bis zum 02.03.2018 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch die Unterrichtung und Erörterung am 14.02.2018 im Ortsbeirat Mitte frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.
Die in diesem Beteiligungsschritt vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 2 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1025V wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 28.06.2018 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes fand in der Zeit vom 17.07.2018 bis zum 31.08.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.07.2018 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 31.08.2018 gebeten.
Die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Abwägungsvorschläge sind in den Plan und in die Begründung eingeflossen.
Die vom Ortsbeirat Mitte eingebrachten Anregungen werden ebenfalls in Anlage 1 berücksichtigt.
V. Durchführungsvertrag
Der Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1025V ist vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung zu beschließen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung (Anlage 3) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1025V.
Der Ortsbeirat Mitte erhält die Vorlage zur Kenntnis.
gez. Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
Anlage 2: Anregungen und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung (zur inhaltlichen Information)
Anlage 3: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1025V
Hinweis: Die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1025V kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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311,2 kB
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2
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3
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2,1 MB
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2,8 MB
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