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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0049/2019

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Lichtsignalanlagen (LSA) in der Landeshauptstadt Kiel

 

1. Allgemeines

 

Im Bereich der Landeshauptstadt Kiel regeln derzeit 250 Lichtsignalanlagen den Verkehr. Sie dienen der allgemeinen Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und sorgen für die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes. Veränderte Ansprüche der Verkehrsteilnehmer, Änderungen der Verkehrssituationen sowie Entwicklungen der Steuerungstechnik und der Signaltechnik fordern vom Straßenbaulastträger fortlaufend Anpassungen, die in enger Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde erfolgen.

 

2. Maßnahmen 2018

 

Die letzte Maßnahmenübersicht wurde am 01.02.2018 dem Bauausschuss und am 06.02.2018 dem Innen- und Umweltausschuss zur Kenntnis vorgelegt (Drs. 0031/2018). Der Tabelle 1 sind die Maßnahmen zu entnehmen, die in 2018 umgesetzt werden konnten.

 

Diese wurden zum Teil entsprechend der Veranlassung aus Mitteln der Unterhaltung Signalanlagen, des Straßenbaus und der Ver- und Entsorgungsträger, aber auch aus dem Bereich der Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit, finanziert. Für das Haushaltsjahr 2018 standen darüber hinaus für eigenständige Maßnahmen der Optimierung/Erneuerung von Lichtsignalanlagen 150.000 Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

In 2018 konnten die meisten Maßnahmen der Prioritätsstufe eins umgesetzt werden. Vier der Maßnahmen der Priorität eins konnten allerdings wegen der Abhängigkeit vom Straßenbau noch nicht durchgeführt werden. Die ausstehenden Maßnahmen wurden in ihrer Priorität überprüft und in die Maßnahmenliste LSA 2019 übernommen. Die Verwaltung wird sich dafür einsetzen, entsprechende Haushaltsreste aus 2018 nach 2019 zu übertragen.

 

Tabelle 1 Maßnahmen LSA 2018

 

LSA-Nr.

 

Ort

1

2

3

4

5

6

Neu- u. Umbau

Energieeinsparung

Verbesserung des Verkehrsablaufs

Barrierefreiheit

Optimierung im Zuge Straßenbau, Ver- und Entsorgungsträger

Anpassung wegen Aufgabe Radweg-benutzungspflicht

103

rdestraße / Ottomar-Enking-Straße

 

 

 

X

 

 

561

Werftstraße / Hörnbrücke

 

 

 

 

 

X

562

Werftstraße / Postausfahrt

 

 

 

 

 

X

515

Werftstraße / Karlstal

X

 

 

 

 

 

516

Werftstraße / Depot

 

 

 

 

X

 

164

Steenbeker Weg / B76

 

 

 

 

 

X

063

Schloßgarten / Prinzengarten      

 

 

 

 

X

 

563

Wellseedamm / AS B76

 

 

 

 

X

 

020

Gablenzstraße / Anni-Wadle-Weg

 

 

 

 

X

 

551

Wellseedamm / Schlehenkamp

 

 

 

 

X

 

043

Projensdorfer Straße / Elendsredder

 

 

 

 

X

 

153

Rendsburger Landstr. / Hasseer Str.

 

 

 

 

X

 

055

Barkauer Kreuz

 

 

X

 

 

 

080

Eckernförder Str. / Möllingstr.

 

 

 

X

 

 

071

Kronshagener Weg / Stephan-Heinzel-Str.

 

 

 

X

 

 

549

Schönkirchener Str. / Oppendorfer Weg

 

 

 X

 

 

 

 

 

3. Maßnahmen 2019

 

r Lichtsignalanlagen sind im Haushaltsplan 2019 beim Sachkonto 52210500 Unterhaltung Lichtsignalanlagen 470.000 sowie bei der Investitionsnummer 5420010068 Neu- und Umbau von Lichtsignalanlagen Mittel in Höhe von 250.000 eingestellt. Die Verwendung der Mittel soll auf Grundlage der Prioritätenliste in Tabelle 2 erfolgen. Die Finanzierung der Maßnahmen unter der Spalte 5 erfolgt gesondert aus den entsprechenden Straßenbaumaßnahmen. Neben der Durchführung von Ad-hoc-Maßnahmen werden voraussichtlich die Maßnahmen der Priorität 1 und ein Teil der Maßnahmen der Priorität 2 umzusetzen sein.

 

Tabelle 2  geplante Maßnahmen LSA 2019

 

 

Lfd-Nr.

 

LSA-Nr.

 

Ort

1

2

3

4

5

6

7

 

Neu- u. Umbau

Energieeinsparung

Verbesserung des Verkehrsablaufs

Barrierefreiheit

Optimierung im Zuge Straßenbau, Ver- und Entsorgungsträger

Anpassung wegen Aufgabe Radweg-benutzungspflicht

Anpassung wegen Luftreinhaltemaßnahmen

Priorität

1

012

Sophienblatt / Hummelwiese

 

 

 

 

 

 

X

1

2

013

Rondeel

 

 

 

 

 

 

X

1

3

066

Waldwiesenkreisel

 

 

 

 

 

 

X

1

4

055

Barkauer Kreuz

 

 

 

 

 

 

X

1

5

019

Neue Hamburger Str. / Hofteichstraße

 

 

 

 

 

 

X

1

6

015

Alte Lübecker Chaussee / Stormarnstr.

 

 

 

 

 

 

X

1

7

571

Zuflussregelungsanlage B 404/B 76

 

 

 

 

 

 

X

1

8

183

Niemannsweg / Reventlouallee

 

 

 

 

X

 

 

1

9

017

Gutenbergstr. / Hansastr.

 

 

 

 

X

 

 

1

10

553

Villacher Str. / Preetzer Str.

 

 

 

 

X

 

 

1

11

564

Preetzer Str. / AS B76

 

 

 

 

X

 

 

1

12

287

BAB / City

 

 

 

 

X

 

 

1

13

227

Boelkestraße / Flugplatz

 

 

 

 

X

 

 

1

14

027

Knooper Weg / Waitzstr.

 

 

 

 

X

 

 

1

 

Fortsetzung Tabelle 2  geplante Maßnahmen LSA 2019

 

 

Lfd-Nr.

 

LSA-Nr.

 

Ort

1

2

3

4

5

6

7

 

Neu- u. Umbau

Energieeinsparung

Verbesserung des Verkehrsablaufs

Barrierefreiheit

Optimierung im Zuge Straßenbau, Ver- und Entsorgungsträger

Anpassung wegen Aufgabe Radweg-benutzungspflicht

Anpassung wegen Luftreinhaltemaßnahmen

Priorität

15

049

Westring / Schützenwall / A215

X

 

 

 

 

 

 

1

16

032

Exerzierplatz / Schülperbaum

X

 

 

 

 

 

 

1

17

069

Ringstraße / Hopfenstr.

 

 

X

 

 

 

 

2

18

166

Eckernförder Str. / Steenbeker Weg

 

 

 

X

 

 

 

2

19

070

Kronshagener Weg / Sedanstr.

X

 

 

 

 

 

 

2

20

158

Kirchhofallee / Harmsstr.

X

 

 

 

 

 

 

2

21

509

Ostring / Schönkirchener Str.

X

 

 

 

 

 

 

2

22

284

Schönkirchener Str. / Strohredder / Supermarkt

X

 

 

 

 

 

 

2

23

549

Schönkirchener Str. / Oppendorfer Str.

X

 

 

 

 

 

 

2

24

558

Schönkirchener Str. / Schönberger Landstr.

X

 

 

 

 

 

 

2

25

090

Eckernförder Str. / Klausbrooker Weg

X

 

 

 

 

 

 

2

26

061

Eckernförder Str. / Suchskrug

X

 

 

 

 

 

 

2

27

067

Eckernförder Str. / Vulkanweg

X

 

 

 

 

 

 

2

28

138

Eckernförder Str. / Eichkoppelweg

X

 

 

 

 

 

 

2

29

077

Eckernförder Str. / Arndtplatz

X

 

 

 

 

 

 

2

30

093

Feldstraße/Beselerallee

X

 

 

 

 

 

 

3

 

 

Fortsetzung Tabelle 2  geplante Maßnahmen LSA 2019

 

 

Lfd-Nr.

 

LSA-Nr.

 

Ort

1

2

3

4

5

6

7

 

Neu- u. Umbau

Energieeinsparung

Verbesserung des Verkehrsablaufs

Barrierefreiheit

Optimierung im Zuge Straßenbau, Ver- und Entsorgungsträger

Anpassung wegen Aufgabe Radweg-benutzungspflicht

Anpassung wegen Luftreinhaltemaßnahmen

Priorität

31

529

Ostring / Ernestinenstraße

X

 

 

 

 

 

 

3

32

165

Saarbrückenstraße / Plaza

X

 

 

 

 

 

 

3

33

134

Saarbrückenstraße / Stadtrade

 

 

 

 

X

 

 

3

34

534

Ostring / Klausdorfer Weg

 

 

 

 

 

X

 

3

 

 

 

 

3.1 Neu- und Umbau

 

Bedingt durch das Alter der Gesamtanlagen bzw. Außenanlagen und der erforderlichen Verkehrstechnik sind die notwendigen Anpassungen ufig nur durch einen Neubau wirtschaftlich vertretbar. In diesem Fall erfolgt in der Regel auch eine Umrüstung auf energiesparende LED-Signalgeber und die Herstellung der Barrierefreiheit. Ansonsten wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen vorrangig nur die Steuergerätetechnik erneuert. (Spalte 1)

 

3.2 Energieeinsparung

 

Zur Reduzierung der Betriebskosten werden weitere Lichtsignalanlagen mit stromsparenden LED-Signalgebern ausgerüstet. In Abhängigkeit der Steuergerätetechnik werden diese entsprechend umgerüstet bzw. erneuert. (Spalte 2)

 

3.3 Verbesserungen des Verkehrsablaufs

 

Zur Optimierung des Verkehrsablaufs sowie zur Verbesserung der ÖPNV-Beschleunigung sind Maßnahmen wie z. B. Anpassung der verkehrstechnischen Programme bzw. Erweiterung der Lichtsignalanlagen durchzuführen. (Spalte 3)

 

3.4 Barrierefreiheit

 

Dem Anliegen der Barrierefreiheit für behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger durch die Nachrüstung von akustischen und taktilen Signalgebern sowie angepasster verkehrstechnischer Software kann an weiteren Lichtsignalanlagen nachgekommen werden.r diese Maßnahmen werden auch Mittel aus der entsprechenden Haushaltsstelle zum Abbau von Barrieren zur Verfügung gestellt. (Spalte 4)

 

 

3.5  Optimierung im Rahmen von Maßnahmen des Verkehrswegebaus sowie der Ver-und Entsorgungsträger

 

In Verbindung mit Maßnahmen Dritter, z. B. dem Verkehrswegebau und der Ver- und Entsorgungsträger, sind Lichtsignalanlagen signaltechnisch anzupassen. Der Umfang der Anpassung und der Ausführungszeitpunkt ist abhängig von der verursachenden Maßnahme. (Spalte 5)

 

 

3.6  Anpassungen der Signalisierung aufgrund der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

 

Im Rahmen der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht (Neufassung der StVO vom 01.04.2013) ssen die Zwischenzeiten der betroffenen Lichtsignalanlagen aufgrund des geänderten Räumverhaltens entsprechend der RiLSA (Richtlinie für Lichtsignalanlagen, Ausgabe 2015) neu berechnet werden. In der Regel erfolgt daraus eine neue Programmierung der Anlage. (Spalte 6)

 

 

3.7  Anpassungen aufgrund Luftreinhaltemaßnahmen für Bahnhofstraße und Theodor-Heuss-Ring

 

Bezug nehmend auf die geschäftliche Mitteilung vom 17.12.2018 (Drs. 1187/2018) zum Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftqualität in der Landeshauptstadt Kiel ist derzeit davon auszugehen, dass an den angegebenen Lichtsignalanlagen Anpassungen zu prüfen und vorzunehmen sind. (Spalte 7)

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Beschlüsse

Erweitern

Feb 5, 2019 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Feb 7, 2019 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen