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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0050/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1025V „Sparkassen-Arena-Parkhaus“ mit der Hallengesellschaft Kiel mbH & Co. KG wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1025V soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Parkhauses für die Kieler Sparkassenarena schaffen. Der Bebauungsplan soll an diesem Standort das geltende Planrecht des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 906 ersetzen, der derzeit nur die Errichtung unterirdischer Stellplätze (Tiefgarage) zulässt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1  BauGB muss sich die Vorhabenträgerin auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaß-nahmen verpflichten (Vorhaben- und Erschließungsplan).

 

Der beigefügte Vertragsentwurf ist mit der Vorhabenträgerin abgestimmt. Der Vorhaben- und Er-schließungsplan ist dem Durchführungsvertrag als Anlage 1 beigefügt und wird Bestandteil des vorhabenbezogenes Bebauungsplanes Nr. 1025V. Das Vorhaben ist in § 2 des Vertrages beschrieben.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für

Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Feb 7, 2019 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Feb 21, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen