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Antrag der Verwaltung - 0056/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für den offenen Ganztag mit bedarfsorientierter Betreuung an der Toni-Jensen-Grundschule zum 01.08.2019
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Mar 6, 2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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Mar 12, 2019
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Entscheidung
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Mar 14, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 21, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen, geförderte Tagespflege und gebundene Ganztagsgrundschulen vom 12.09.2014 gilt für Kindertageseinrichtungen und Hortangebote der städtischen und freien Träger. Andere Angebote wie z.B. die Betreuten Grundschulen werden ausschließlich von freien Trägern betrieben. Jeder Träger hat eigene Regelungen und Betreuungsverträge.
Als öffentlich-rechtlicher Träger muss die Landeshauptstadt Kiel eine Gebührensatzung für das Angebot an der Toni-Jensen-Grundschule erlassen.
Die Toni-Jensen-Grundschule wurde auf Antrag der Schulkonferenz zum Schuljahr 2017/2018 in eine Offene Ganztagsschule mit bedarfsorientierter Betreuung umgewandelt. Der Schulträger hat die Umwandlung und die Erstellung des Konzeptes begleitet.
Der Betrieb des offenen Ganztags mit bedarfsorientiertem Betreuungsangebot konnte zum Schuljahr 2017/2018 aufgenommen werden.
Grundsätzlich war es von Beginn an das Ziel, Wahlmöglichkeiten zu schaffen, wie sie die Richtlinie für den offenen Ganztag in Schleswig-Holstein vorsieht. Zu diesem Zweck fand im Juni 2018 eine Bedarfsanalyse durch den Träger (Jugendamt, Abteilung Jugendsozialarbeit an Schule) statt. Diese ergab den Wunsch der Eltern, zwischen einzelnen Blöcken in den Betreuungszeiten wählen zu können.
Die zukünftigen Wahlmöglichkeiten sollen folgende Zeiten umfassen:
- Frühbetreuung (07:00 – 08:30 Uhr)
- Kernbetreuung (12:30 – 16:00 Uhr)
- Spätbetreuung (16:00 – 17:00 Uhr)
- Früh- und Kernbetreuung (07:00 – 16:00 Uhr)
- Früh-, Kern- und Spätbetreuung (07:00 – 17:00 Uhr)
Grundsätzlich wird es durch die Umstellung möglich sein, diese Bausteine für einen, drei oder fünf Tage zu wählen und somit ein individuelles Betreuungsangebot zu ermöglichen.
Für die Gebührensatzung liegen als Begründung folgende ermittelte Zahlen zu Grunde:
- Personalkosten für die Offene Ganztagsschule Toni-Jensen-Grundschule mit bedarfsorientierter Betreuung: ca. 247.747 €
- Sachkosten: 7.000 €
- Zu erwartende Förderung durch die Landeshauptstadt Kiel: 46.000 €
- Förderung durch das Land Schleswig-Holstein: 35.000 €
- Offene Kosten, die nicht durch die Förderungen abgedeckt sind: ca. 173.747 €
Daraus ergibt sich bei der Inanspruchnahme aller Betreuungszeiten durch alle Eltern an fünf Tagen rechnerisch ein monatlicher Beitragssatz von ca. 108,00 € (Stand August 2018).
Die Landeshauptstadt Kiel wird den Monatsbeitrag für Höchstzahler/innen auf 100,00 € festlegen. Dies liegt sowohl im Interesse der Eltern als auch im Sinne der regionalen Wettbewerbsfähigkeit.
Dementsprechend ergeben sich folgende Beitragssätze für die einzelnen Modelle aus § 2 Abs. 1 der Gebührensatzung.
| 5 Tage Modell | 3 Tage Modell | 1 Tages Modell |
Frühbetreuung (07:00 Uhr bis 08:30 Uhr) | 25,00 € | 15,00 € | 5,00 € |
Kernbetreuung (12:30 Uhr bis 16:00 Uhr) | 58,33 € | 35,00 € | 11,67 € |
Spätbetreuung (16:00 Uhr bis 17:00 Uhr) | 16,67 € | 10,00 € | 3,33 € |
Früh- und Kernbetreuung (s.o.) | 83,33 € | 50,00 € | 16,67 € |
Früh-, Kern- und Spätbetreuung (s.o.) | 100,00 € | 60,00 € | 20,00 € |
Kern- und Spätbetreuung (s.o.) | 75,00 € | 45,00 € | 15,00 € |
Ferienbetreuung | Für die, die nicht das 5 Tage Modell (Höchstgebühr 100,00 €) gebucht haben, wird in den Ferien ein Beitrag von 5,00 € pro Ferienbetreuungstag bzw. Schulentwicklungstag fällig. |
Aktuell setzt sich die Offene Ganztagsschule mit bedarfsorientierter Betreuung aus Selbstzahlern und ermäßigten Beitragszahlern zusammen:
100% Ermäßigung | 93 |
Teilermäßigung | 7 |
Höchstgebührenzahler | 41 |
Noch keine Berechnung | 1 |
(Stand: Dezember 2018)
Die mit dem Rechtsamt, dem Amt für Schulen und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmte Satzung soll zum 01.08.2019 umgesetzt werden.
Die Eltern wurden im Rahmen der Bedarfsanalyse in den Prozess eingebunden. Der Satzung wurde in der Schulkonferenz am 15.01.2019 zugestimmt. Ab dem 01.08.2019 wird ein Betreuungsvertrag geschlossen (Anlage 2).
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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227,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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134 kB
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