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Geschäftliche Mitteilung - 0059/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfplan 2019
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 12, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Nach § 65 Abs. 1 GO SH leitet und beaufsichtigt der Oberbürgermeister den Geschäftsgang der Verwaltung. Dies gilt trotz der gesetzlich festgelegten Sonderstellung des Rechnungsprüfungsamtes auch für dessen Geschäftsgang. Dazu gehört eine Prüfplanung, die sowohl gesetzliche und Auftragsprüfungen als auch davon unabhängige Prüfungen nach § 116 GO SH enthalten muss.
Der mir vom RPA vorgelegte Prüfplan (siehe Anlage) erfüllt diese Kriterien. Als dem für das RPA zuständigen Fachausschuss gebe ich Ihnen diese Planung mit dem ausdrücklichen Hinweis zur Kenntnis, dass das RPA bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge an Weisungen nicht gebunden ist.
In 2018 waren drei Planstellen im RPA vakant. Eine von ihnen konnte im August 2018 im Sachbereich "Verwaltungsprüfung" wiederbesetzt werden. Die zwei weiteren Planstellen sind seit Mitte 2018 unbesetzt, eine davon im Sachbereich „Betriebswirtschaftliche Prüfung“ und eine im Sachbereich „Verwaltungsprüfung“. Aufgrund des Fachkräftemangels gestalten sich die Nachbesetzungen schwierig.
Das Jahr 2018 war insbesondere für den Sachbereich „Betriebswirtschaftliche Prüfung“ von den umfangreichen Prüfungen der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der LH Kiel und sechs weitere Jahresabschlüsse der RBZ geprägt.
Die laufenden Vergabeprüfungen und der steigende Beratungsbedarf bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren nahm weiterhin viel Kapazitäten in der Abteilung „Technische Prüfung“ ein. Allein in 2018 wurden 499 Vergaben mit einem Auftragsvolumen von rd. 111 Mio. € geprüft.
Das Prüfen von Verwendungsnachweisen und Jahresabrechnungen vornehmlich aus dem Bereich Sozialgesetzbuch II und XII, Asylbewerberleistungsgesetz und Kriegsopferfürsorge, der Abschluss der Prüfung von Zuwendungen für Kindertageseinrichtungen an freie Träger der Jugendhilfe sowie eine sehr zeit- und personalaufwendige Prüfung der ARGE nahm ebenfalls einen Großteil der Personalkapazitäten insbesondere im Sachbereich „Verwaltungsprüfung“ ein.
Des Weiteren nahmen anlassbezogene Prüfungen wie z. B. Teilung des RBZ 1 und Parkhaus Europaplatz personelle Kapazitäten des RPA in Anspruch.
Einige Themen aus der Prüfplanung 2018 konnten nicht abschließend bearbeitet werden. Diese werden in das Jahr 2019 übertragen. Erstmalig seit Einführung der Doppik werden der Statusbericht 2017 und die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wieder gemeinsam in einem Schlussbericht des RPA abgebildet. Dieser wird im II. Quartal 2019 in den Gremien der Selbstverwaltung vorgestellt.
Neben den im Prüfplan benannten Themen wird sich das RPA insbesondere mit Themen wie „Neufassung des Landesvergaberechts“, Abrechnungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der Begleitung diverser digitaler Themen (z. B. Digitale Strategie, e-Rechnungsworkflow, e-Akte) befassen müssen.
Dr. Ulf Kämpfer
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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