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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0060/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Programm Elektromobilität mit Prioritätenliste 2019 und folgende Jahre sowie der vorgeschlagenen Priorisierung der Maßnahmen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Programm im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend umzusetzen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

1. Anlass

 

Der von der Ratsversammlung beschlossene Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP) formuliert dringenden Handlungsbedarf in der Reduzierung negativer Auswirkungen des Verkehrs. Die strategischen Ziele der Landeshauptstadt Kiel (Klimaschutzstadt und Innovative Stadt) beinhalten darüber hinaus dieses Vorgehen. Mit dem Beschluss zum Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) erhält die Verwaltung u. a. den Umsetzungsauftrag zur Elektromobilität. Die dazugehörigen Maßnahmenblätter beschreiben konkrete Aufgabenfelder (z. B. M-004 Elektro-Ladeinfrastruktur). Auch der Masterplan Mobilität KielRegion (Drs. 0831/2017) beschreibt das Erfordernis der Elektromobilität und hat entsprechende Maßnahmensteckbriefe beschlossen (z. B. C.3.1 Bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge). Darüber hinaus beschreibt der Green City Plan für die Landeshauptstadt Kiel zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität entsprechende Maßnahmen zur Elektrifizierung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Verkehrsplanung unter Elektromobilität grundsätzlich alle Verkehrsarten berücksichtigt werden.

 

Mit der von der Ratsversammlung beschlossenen Vorlage "Klimaschutzstadt Kiel - Modellstadt für Elektromobilität" (Drs. 1058/2017) wird der Anspruch der Landeshauptstadt Kiel einer Modellstadt für die Elektromobilität erhoben.

 

 

2. Maßnahmen zur Etablierung der Elektromobilität aus 2018

 

Im Rahmen der bisher eher begrenzten personellen und finanziellen glichkeiten der Verwaltung zur Etablierung der Elektromobilität konnten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

 

2.1 Mobilitätsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit

-Mobilitätsfest Tilsiter Platz 16.09.2018 mit z. B. Elektrolastenrädern,

-Mobilitätstag für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Kiel am 03.07.2018, der

auch umfänglich das Thema Elektromobilität beinhaltete,

-Elektromobilitäts-Infotag der Landeshauptstadt Kiel beim ABK am 20.04.2018,

-Netzwerk Elektromobilität:

Die bisherigen Kontakte im Bereich Elektromobilität wurden intensiviert mit dem Ziel

des Aufbaus eines Netzwerkes Elektromobilität. Darüber hinaus hat sich in der

Verwaltung eine Steuerungsgruppe gemeinsam mit der KielRegion etabliert.

 

2.2 Fußverkehr

-Durch den barrierefreien Ausbau von Fußwegen werden auch rollengerechte Oberflächen

geschaffen, die eine Nutzung von Elektrorollstühlen erleichtern.

-Einer zunehmenden Beliebtheit erfreuen sich auch weitere elektrounterstützte Fortbe-

wegungshilfen (Mikro-Elektromobilität oder Personel Light Elektric Vehicls / PLEV

"persönliche leichte Elektrofahrzeuge") wie z. B. elektrische Skatebords, Waveboards,

Elektroscooter.

 

2.3 Radverkehr

-Durch elektrisch unterstützte Antriebe beim Radverkehr (Pedelecs) erfährt der Rad-

verkehr eine breitere Nutzung. Neue Nutzergruppen genießen das Fortkommen nicht

nur aus eigener Kraft heraus. Auch größere Entfernungen können mühelos zurückgelegt

werden.

-Der Ausbau des Veloroutennetzes, der Premiumrouten (z. B. Veloroute 10) und des

regionalen Radverkehrsnetzes (z. B. Fahrradstraße Scharweg/Kätnersredder - Schön-

kirchen) in Kombination mit der Elektromobilität liefert einen wertvollen Beitrag zur

nachhaltigen Mobilität.

-Eine Übersicht über öffentlich zugänglichen Stromtankstellen in Kiel für Pedelecs und Kfz

wurde auf der Homepage der Stadt Kiel unter folgendem Link fortgeschrieben:

www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/clever_mobil/elektromobilitaet.php

 

2.4 ÖPNV

-Mit der Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes für einen nachhaltigen öffentlichen

Nah- und Regionalverkehr in Kiel (Drs. 0023/2016) werden auch Varianten mit

elektrischen Antrieben (bzw. teilelektrischen Antrieben) untersucht.

-Es erfolgt eine schrittweise Umstellung der Linienbusflotte der KVG durch die vorge-

sehene Beschaffung von 19 DieselhybridbusseN und rein elektrisch betriebenen Elektro-

bussen ab 2019 sowie entsprechende Ausstattung des Betriebshofes mit Ladeinfra-

struktur (Drs. 1226/2017).

 

2.5 Kfz-Verkehr

-Ein Carsharing-Angebot mit (reinen) Elektro-Kfz ist derzeit nur schwer eigenwirtschaftlich

darstellbar. Um trotzdem ein Angebot in diesem nachhaltigen Mobilitätssegment zu

ermöglichen, soll durch die Landeshauptstadt Kiel ein Grundnetz an Netzanschlüssen im

öffentlichen Straßenraum (Parkplätze) zur Verfügung gestellt werden. Aufbauend auf

diesem Grundnetz wird es dann Carsharing-Anbietern ermöglicht, unter Zuhilfenahme

eigener Ladeinfrastruktur (im Wesentlichen einer Ladesäule bzw. Wallbox) Carsharing zu

betreiben. Die Örtlichkeiten werden mit dem Netz der Mobilitätsstationen in Kiel

abgestimmt (Programm Mobilitätsstationen in Kiel, Drs. 0213/2018).

 

 

Die folgenden 10 Standorte r elektrifiziertes Carsharing-Angebot sind gerade in der Fertigstellung:

 

 - Dammstraße, Ecke Exerzierplatz,

 - Lutherstraße,

- Lantziusstraße,

- Stephan-Heinzel-Straße,

- Tilsiter Platz,

- Waitzstraße/Adolfstraße,

- Sophienblatt Parkplatz am Kieler Umsteiger,

- Franckestraße/Olshausenstraße und

- Esmarchstraße/Holtenauer Straße.

 

-Erstellung barrierefreier und öffentlich zugänglicher Stromtankstellen im öffentlichen

Straßenraum mit Bundesförderung des BMVI: Am Seefischmarkt in Wellingdorf;

An der Schanze in Friedrichsort.

 

-Erfreulich ist, dass auch weitere öffentlich zugängliche Stromtankstellen auf privatem

Grund durch Gewerbetreibende errichtet wurden und somit ein mgeblicher Baustein

zur Netzverdichtung beigetragen wird. Hier sind die Errichtung von vier weiteren

Ladepunkten auf dem Gelände des CITTI-Parks sowie die Errichtung von Schnelllade-

stationen auf dem Gelände der bft-Tankstelle Anton Willer in der Gutenbergstraße

und von Ladestationen für beschleunigtes Laden auf dem Parkplatz von IKEA zu

erwähnen.

 

-Eine Übersicht über öffentlich zugängliche Stromtankstellen in Kiel für Kfz und

Pedelecs wurde auf der Homepage der Stadtkiel unter folgendem Link fortgeschrieben:

www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/clever_mobil/elektromobilitaet.php

 

-Der Fuhrpark der Stadtverwaltung konnte von 3 auf 10 Kfz erhöht werden

(einschließlich Plug-in-Hybride).

r 11 weitere Kfz (einschließlich leichte Nutzfahrzeuge) liegen Förderbescheide zur

Beschaffung vor. Darüber hinaus wurden im November 2018 sechs weitere Kfz und

leichte Nutzfahrzeuge zur Förderung über die ausgewählte Maßnahme des Masterplanes

100 % Klimaschutz beantragt.

 

 

3. Programm Elektromobilität mit Prioritätenliste 2019 ff.

 

Folgende konkrete Maßnahmen sind r das Programm Elektromobilität in Kiel 2019 ff. vorgesehen:

 

3.1 Priorität 1

 

  • Öffentliches Car-Sharing mit Elektro-Kfz

 

Ein Carsharing-Angebot mit (reinen) Elektro-Kfz ist derzeit nur schwer eigenwirtschaftlich darstellbar. Um trotzdem ein Angebot in diesem nachhaltigen Mobilitätssegment zu ermöglichen, soll durch die Landeshauptstadt Kiel ein Grundnetz an Netzanschlüssen im öffentlichen Straßenraum (Parkplätze) zur Verfügung gestellt werden. Aufbauend auf diesem Grundnetz wird es dann Carsharing-Anbietern ermöglicht, unter Zuhilfenahme eigener

Ladeinfrastruktur (im Wesentlichen einer Ladesäule bzw. Wallbox) Carsharing zu betreiben. Die Örtlichkeiten werden mit dem Netz der Mobilitätsstationen in Kiel abgestimmt (Programm Mobilitätsstationen in Kiel, Drs. 0213/2018).

 

Realisierung von ca. 10 Netzanschlüssen.

Kosten: ca. 15.000 €

 

Neben den ca. 1.500 €/Netzanschluss kommen darüber hinaus noch investive Kosten von ca. 8.000 je Standort dazu, die den Mobilitätsstationen (Investitionsnummer 5410010240, Mobilitätsstationen) zugeordnet werden.

 

 

  • Öffentliches Fahrradverleihsystem mit Elektrolastenrädern

 

Ein Verleihsystem mit Elektrolastenrädern ist derzeit nicht eigenwirtschaftlich darstellbar. Um trotzdem ein Angebot in diesem nachhaltigen Mobilitätssegment zu ermöglichen, soll durch die Landeshauptstadt Kiel einem Betreiber ein attraktives Basisangebot zur Verfügung gestellt werden.

 

Vorgesehen sind bis zu 10 Stationen mit zuerst je einem Elektrolastenrad.

Kosten: ca. 100.000 €

 

 

 

 

  • Öffentlich zugängliche Ladestationen auf öffentlichen Flächen

 

Um die angestrebten Ziele in der Verbreitung der Elektromobilität zu erreichen, ist es angedacht, zusätzlich zu privaten Angeboten ein öffentlich zugängliches Grundnetz an Ladeinfrastruktur zeitnah sicherzustellen. Dazu sollen öffentliche Flächen (Parkplätze) mit einem Basisstandard ausgerüstet werden, die von Betreiben (Sondernutzung) mit Ladeinfrastruktur einschließlich Netzanschluss versehen werden.

Basisstandard: StVO-Beschilderung, Informationstafel, Elektropiktogramm (Markierung / Platte), ggf. weitere bauliche Anpassungen gemäß den Vorgaben zur Barrierefreiheit (barrierefrei nutzbare Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, Drs. 0209/2018)

 

Vorgesehen sind ca. 25 Stationen.

Kosten: ca. 25.000 €

 

 

  • Öffentlich zugängliche Ladestationen auf privaten Flächen

 

Um die angestrebten Ziele in der Verbreitung der Elektromobilität zu erreichen, muss ein qualifiziertes Netz an Ladeinfrastruktur zur Vergung stehen. Um diese Ladeinfrastruktur für den aktuellen und potentiellen Nutzer sichtbar zu machen, sind im öffentlichen Raum Hinweise (Beschilderung) auf die privaten Ladeangebote erforderlich. Die Hinweise werden einen einheitlichen Standard haben.

 

Gestaltung eines Beschilderungsstandards und Realisierung an ca. 10 Standorten.

Kosten: ca. 10.000 €

 

 

  • Lademöglichkeiten an öffentlichen Gebäuden / Standorten

 

Bei den Lademöglichkeiten an öffentlichen Gebäuden / Standorten steht, neben den internen städtischen Belangen, die Vorbildfunktion im Vordergrund. In diesem Zusammenhang sind auch die Möglichkeiten bei der neuen Rathausimmobilie Hopfenstraße auszuschöpfen.

 

In Abhängigkeit der erforderlichen Verfügbarkeit und Anforderungen an die Ladestationen sind hier zwei Versionen erforderlich:

 

Interne Version:

Eine zeitlich planbare Nutzung (Reservierung) von Ladestationen/Wallboxen für den reinen Dienstgebrauch.

Externe Version über einen Betreiber:

Nutzung und Abrechnung für Besucher und privaten Mitarbeitergebrauch (z. B. Pendler).

Kosten: ca. 60.000 €

 

 

  • E-Roller und Mikro-Elektro-Mobilität laden

 

Um die angestrebten Ziele in der Verbreitung der Elektromobilität zu erreichen, ist es ange-dacht, ein öffentlich zungliches Grundnetz an Ladeinfrastruktur ebenfalls für E-Roller und weiteren Kleinstfahrzeugen aus dem Bereich der Mikro-Elektromobilität durch einen Betreiber sicherzustellen.

 

Vorgesehen sind bis zu 10 Stationen.

Kosten: ca. 20.000 €

 

 

  • Vertiefte Detailuntersuchungen zur Konzeption Elektromobilität

 

Eine Konzeption Elektromobilität muss auf die speziellen Bedürfnisse und Anforderungen der Landeshauptstadt Kiel zugeschnitten sein. Dazu sind vertiefte Untersuchungen zu weiteren Themen, insbesondere zur Standortkonzeption sowie zu den Standards der Ladeeinrichtungen und die Beantwortung verkehrlicher Fragestellungen erforderlich.

Kosten ca. 50.000 €

 

 

  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Die vorhandenen Angebote sind ins öffentliche Bewusstsein zu stellen, um sie einer multimodalen Mobilität zu ermöglichen. Bausteine einer Öffentlichkeitsarbeit beinhalten dabei u. a. die Erstellung von Flyern, Internetdarstellungen sowie Verknüpfungen mit weiteren Smart Mobility-Angeboten, Kampagnen und öffentlichkeitswirksame Kommunikation.

Kosten: ca. 20.000 €

 

 

Summe Priorität 1: 300.000 €

 

 

3.2 Priorität 2

 

  • Ladestationen an gewerblichen Standorten mit öffentlich zugänglichen Stellplätzen

 

Gewerbliche Standorte sind oftmals mit großen flächenhaften Stellplatzanlagen ausgestattet. Die gewerblichen Nutzungen erfordern es, dass die Besucher oder Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum die Stellplatzanlage nutzen. Ein ausreichender Zeitraum für einen Lagevorgang wäre gegeben. Darüber hinaus ist eine sehr hohe Auslastung oftmals nur zu bestimmten Tageszeiten gegeben (z. B. Einzelhandelsunternehmen zu den Haupteinkaufszeiten, wie Freitagnachmittag und Samstag). Eine Doppelnutzung z. B. für den Anwohnerbedarf wäre wünschenswert.

Auf Grundlage einer zu erstellenden Konzeption sind pilothafte Umsetzungsbeispiele zu realisieren.

 

 

 

Priorität 3

-

 

 

4. Mobilitätsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit

 

  • Etablierung der Mikro-Elektromobilität und deren infrastrukturelle Konsequenzen.

 

  • Mobilitätsfest Mettenhof, Kurt-Schumacher- Platz am 15.09.2019 mit z. B. Elektrolastenrädern.

 

  • Öffentliche Veranstaltungen zu Themen der Elektromobilität und Austausch mit KielRegion und weiteren Partnern.

 

 

5. Finanzierung und Umsetzung

 

Folgende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2019r das Programm zur Förderung der Elektromobilität 2018 ff. zur Verfügung:

 

Sachkonto 5291110 'Spezielle Zweckausgaben der Verwaltungszweige', Kostenträger 51100501 ' Verkehrsentwicklungsplanung, Kostenstelle 50041: 300.000 €

 

Die Umsetzung von Maßnahmen der Priorität 1 ist für 2019 vorgesehen.

 

 

Um Zustimmung zum Programm Elektromobilität in Kiel 2019 ff. und zur vorgenommenen Priorisierung wird gebeten.

 

 

Eine Kopie dieser Beschlussvorlage erhalten alle Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Beschlüsse

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Feb 7, 2019 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Feb 27, 2019 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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Mar 21, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen