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Antrag der Verwaltung - 0061/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Vielfalt tut gut - Kieler Jugend für Toleranz und Demokratie: Änderung der inhaltlichen Vorgabe für die einzureichenden Projekte 2019
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Feb 6, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Kinderrechte sind Menschenrechte und dieser Grundsatz sollte für alle Kinder dieser Welt gelten. Die Vereinten Nationen haben die Rechte der Kinder in der Kinderrechtskonvention festgelegt. Dieses Übereinkommen über die Rechte des Kindes besteht aus 54 Artikeln, die Rechte von Kindern und Jugendlichen beinhalten.
Die Kinderrechtskonvention – offiziell das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC) — ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder. Das Abkommen wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist am 2. September 1990 in Kraft getreten.
2019 feiern die UN-Kinderrechtskonventionen ihr 30-jähriges Jubiläum. Für die Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe in Kiel, ist dieses Jubiläum der Anlass, im Jahr 2019 das Thema „Kinderrechte“ in den Fokus zu nehmen. Die Planung sieht zwei Ansätze vor:
1. Die bereits für 2019 geplanten Kinder- und Jugendveranstaltungen der verschiedenen Institutionen, Abteilungen und Organisationen in Kiel sollen unter das Motto Kinderrechte gestellt und auf der gemeinsamen Plattform kiel.de/kinderrechte gebündelt und sichtbar für die Öffentlichkeit werden.
2. Das Netzwerk selbst wird eine Konferenz für Kinderrechte am 20.November 2019 organisieren und durchführen.
Zum Netzwerk „Kinderrechte“ gehören:
Landeshauptstadt Kiel (Jugendamt, Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen), Junger Rat Kiel, Kindernetzwerk gegen Kinderarmut (DRK), Kinderschutzbund Ortsverband Kiel e.V., Kinderkram im Rönne Verlag. Weitere Informationen zum Jahr der Kinderrechte finden sich unter Drs. 1046/2018.
Eine inhaltliche Vorgabe für die einzureichenden Projekte im Rahmen von „Vielfalt und Toleranz – Kieler Jugend für Toleranz und Demokratie“, für „Kinderrechte“ wird dazu beitragen, das Thema in der öffentlichen Aufmerksamkeit zu halten.
Die Bedingungen wie Förderhöhe oder Fristen für die Antragstellenden ändern sich nicht, auch der Kreis der Anzusprechenden bleibt gleich, es werden weiterhin Jugendeinrichtungen, Jugendverbände, Jugendinitiativen, Vereine und Schulen dazu aufgerufen, Projekte durchzuführen.
Thematisch sollten die Projekte nicht wie bisher
o das Thema Fremdenfeindlichkeit und Rassismus erläutern,
o das Erkennen von fremdenfeindlichen oder extremen Tendenzen ermöglichen
und / oder
o das Demokratieverständnis im Alltag vermitteln oder stärken
sondern in 2019
- das Thema Kinderrechte und den aktuellen Stand der Umsetzung der Konvention (z.B. anhand der Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“) vermitteln
- sich mit der Lebenssituation von Kindern weltweit und in Kiel auseinandersetzen sowie
- Kinder und Jugendliche über ihre Rechte aufklären und/oder Möglichkeiten aufzeigen, ihre Rechte einzufordern.
Kinderrechte sind Menschenrechte und die Achtung der Menschenrechte ist ein zentrales Merkmal einer modernen Demokratie. Über Kinderrechte reden heißt über Demokratie reden. Über Demokratie reden heißt über Vielfalt reden. Das Thema Kinderrechte lässt sich daher gut als inhaltliche Vorgabe für Projekte im Rahmen von „Vielfalt tut gut – Kieler Jugend für Vielfalt und Toleranz“ einbinden.
Eine anschließende gemeinsame Auswertung könnte eine Entscheidungsgrundlage dafür sein, ob sich zukünftig ein wechselnder Themenfokus bewährt oder ob es eine einmalig veränderte thematische Ausrichtung bleiben sollte.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
