Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0081/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft - Zeitplan
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 13, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Feb 21, 2019
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Sachverhalt/Begründung
- Ausgangslage
Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel (LHK) hat am 20.09.2018 beschlossen, die Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft (Kieler Wohnungsgesellschaft – Arbeitstitel: KiWoG) vorzubereiten. Diese Vorbereitungen sollen durch externe Expertise unterstützt werden.
Aufgabe und Zweck der KiWoG sind die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, die Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohneinheiten/Wohngebäuden zu Mietzwecken auf dem Gebiet der LHK. Mit der Gründung der KiWoG werden insbesondere die folgenden Zwecke verfolgt:
- Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Personengruppen ohne/mit geringem Einkommen.
- Versorgung besonderer Bedarfsgruppen mit Wohnraum (z. B. Obdach- u. Wohnungslose).
- Förderung besonderer Wohnformen wie z. B Wohnprojekte und Wohngemeinschaften, inklusives Wohnen.
- Ankauf und Aufwertung von sogenannten Schrottimmobilien.
- Erhalt und Aufwertung der bereits im kommunalen Besitz befindlichen Wohneinheiten.
Nach der Gründung soll die KiWoG in einem weiteren Schritt befähigt werden, eigenständig Grundstücke zu erwerben, zu entwickeln und dem Wohnungsmarkt unter anderem für geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen (Öffnungsklausel).
Bei den einzelnen Projekten der KiWoG ist auf eine angemessene soziale Durchmischung sowie die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele der LHK zu achten. Klimaschutz, ökologische Bauweise und ressourcenschonende Energieversorgung sind Grundlagen für die Bautätigkeit.
Der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Kiel kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist weiterhin angespannt, die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen ist erheblich eingeschränkt. Insbesondere sind Menschen mit besonderen Problemlagen vom Wohnungsmarkt abgehängt.
Nach intensiven internen Abstimmungen hat die Verwaltung aktuell die GM.SH mit der Aus-schreibung der Beratungsleistung zur Gründung der KiWoG beauftragt.
- Sachverhalt
Für den weiteren Prozess ist in der Kurzzusammenfassung die folgende Zeitplanung vorgesehen:
02/2019 – 03/2019
Einholung der Beraterleistung zur Frage der Rechtsform, einer möglichen Strukturierung dieser sowie Vorentscheidung zur Auswahl einer Rechtsform
03 - 05/2019
Geschäftliche Mitteilung für die Selbstverwaltung zum Ergebnis der Beraterleistung
03 – 06/2019
Einholung der Beraterleistung zu Fragen der Wirtschaftlichkeit und Organisation sowie Vorentscheidung zur Auswahl einer Organisationsform
06 – 09/2019
Einholung der kommunalrechtlichen Genehmigung (§ 108 GO, Anzeige der Gründungsabsicht), parallel: Vorbereitungen zur Gründung der KiWoG
Vorlage für die Selbstverwaltung zur Gründung der KiWoG.
Parallel zu der dargestellten Zeitschiene laufen interne Vorgänge wie z. B. die Bereitstellung der Daten zu dem bestehenden städtischen Wohnungsbestand sowie Abstimmungen mit anderen öffentlichen Trägern, wie Kommunalaufsicht und Finanzamt.
Es kann aufgrund nicht vorhersehbarer Fragestellungen z. B. durch Hinweise externer Berater/innen oder ablaufbedingter Wartezeiten zu Veränderungen im Zeitplan kommen.
Die Verwaltung wird der Selbstverwaltung in regelmäßigen Abständen zum Thema berichten.
Gerwin Stöcken
Stadtrat