Infosystem Kommunalpolitik
Kleine Anfrage der Ratsfraktion Die FRAKTION - 0103/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Mobilität der Dieselfahrer bei Fahrverboten
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Kleine Anfrage der Ratsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Ratsfraktion Die FRAKTION
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Feb 21, 2019
|
Sachverhalt/Begründung
Vorbemerkung:
Die Stadt Kiel setzt sich intensiv mit dem drohenden Fahrverbot am Theodor-Heuss-Ring (THR) auseinander. Dabei verfolgt die Stadt derzeit die Strategie, Fahrverbote zu verhindern. Die Klägerin Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bisher alle Klageverfahren, die sie gegen andere deutsche Städte angestrengt hat, gewonnen (bzw. in einem Fall im Vergleich beendet). Da die in Kiel gemessenen Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden besonders hoch (und die Werte zuletzt gestiegen) sind, ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch der THR mit einem Fahrverbot belegt wird.
Für den Fall, dass sich die DUH erneut durchsetzt ergeben sich daher Fragen danach, wie Fahrzeughalter, die derzeit mit einem Dieselfahrzeug unterhalb der Norm Euro D6 unterwegs sind, mobil gehalten werden können.
Dazu frage ich:
- Gibt es seitens der Stadt und/oder dem MELUND* Pläne dazu, betroffenen Fahrer*innen alternative Verkehrsangebote/Ersatzverkehre anzubieten und falls ja, um was für Angebote handelt es sich dabei?
- Werden die Stadt Kiel und/oder das MELUND* die Nachrüstung von Dieselfiltern (AdBlue) unterstützen und finden dazu hinsichtlich des immensen Koordinationsaufwandes (circa dreißigtausend Fahrzeuge) bereits Gespräche mit den Kfz-Betrieben statt?
- Sofern es keine Pläne dazu gibt, alternative Verkehrsangebote anzubieten oder die Nachrüstung von Dieselfiltern zu unterstützen: Warum haben die Stadt/das MELUND* keinen Plan?
gez. Ratsherr Halle f. d. R.
* Anmerkung: Für die Erstellung der Luftreinhaltepläne ist in Schleswig-Holstein das Umweltministerium (MELUND) zuständig. Die Einhaltung der Schadstoffobergrenzen im Stadtgebiet sicherzustellen ist wiederum Aufgabe der Stadt Kiel. Hinsichtlich der Luftreinhaltung besteht daher ein intensiver Austausch zwischen Stadt und Land (siehe dazu auch Drucksache 1187/2018). Dieser Umstand wird bei der Fragestellung berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
16,3 kB
|