Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0117/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Mietspiegel 2019
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 21, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sollen Gemeinden einen Mietspiegel erstellen. Dieser bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab, welche aus den üblichen Entgelten gebildet wird, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten 4 Jahren vereinbart wurden.
Die Landeshauptstadt Kiel erstellt seit 1992 laufend einen qualifizierten Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet wird.
Der qualifizierte Mietspiegel ist alle 2 Jahre der Marktentwicklung anzupassen (fortzuschreiben) und nach 4 Jahren neu zu erstellen. Die letzte Neuerstellung erfolgte mit dem im Juni 2017 veröffentlichten Mietspiegel 2017 (Stand Juli 2016), Drs. 0464/2017.
Bei dem Mietspiegel 2019 handelt es sich also lediglich um eine Fortschreibung.
Bei der Fortschreibung wird die Basis-Nettomiete in Abhängigkeit von der Wohnfläche angepasst. Die übrigen Wohnwertmerkmale mit ihren Zu-/Abschlägen werden nicht erneut untersucht und verändert. Während der Mietspiegel bei der Neuerstellung auf Basis einer Stichprobe zu erstellen ist, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch für die Fortschreibung zwei Alternativen vor: Es kann eine neue Stichprobe erhoben oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (VPI) zugrunde gelegt werden.
Der Mietspiegel 2019 wird nach Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (VPI) fortgeschrieben.
Darüber wurde bereits im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit informiert
(Drs. 0008/2019).
In den Mietspiegel fließen Mietwerte, die sowohl bei Neuverträgen als auch bei Mietanpassungen im Bestand vereinbart wurden. Im Mietspiegel 2017 ergab sich ein durchschnittlicher Gesamtmietwert von 6,51 €/m².
Durch die Fortschreibung nach VPI ergibt sich eine Erhöhung der durchschnittliche Gesamtmiete um gerundet 3,7 % auf 6,75 €/m².
Der Mietspiegel weist die angepasste Basis-Nettomiete, welche die Quadratmetermiete unter Berücksichtigung der Wohnungsgröße angibt, und die unveränderten, aus der vorherigen Mietspiegelerstellung übernommenen Zu- und Abschläge aus. Die prozentualen Zu- und/oder Abschläge werden für weitere Wohnwertmerkmale erhoben, bei denen die Datenauswertung nachweisliche Auswirkungen auf die Miethöhe ergeben hat. Diese sind in den Tabellen der Anlage 1 dargestellt.
Zur besseren Übersicht haben wir in der Anlage 2 die Tabellenwerte 2017 beigefügt.
Darüber hinaus sollen im Mietspiegel Spannen ausgewiesen werden, da durch die mittels der Tabellen jeweils ermittelten Mietspiegelwerte nicht alle Unterschiede zwischen den Mietverhältnissen erklärt werden können. Anhand der für den Mietspiegel 2017 erhobenen Daten betragen die Spannen unverändert +/- 15%. Die ermittelte Miete kann daher um bis zu +/- 15 % erhöht bzw. gemindert werden, sofern zusätzliche wertsteigernde bzw. wertmindernde Wohnwertmerkmale vorliegen.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach § 558 c BGB von der Gemeinde oder von jeweils einem Interessenvertreter der Vermieter und Mieter anzuerkennen.
Dem Arbeitskreis Mietspiegel, welcher sich aus Verwaltung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Vermieterverbände und des Kieler Mietervereins zusammensetzt, wurden die Ergebnisse bei einem gemeinsamen Treffen am 11.02.2019 vorgestellt. Die anwesenden Vertreter der Vermieter erklärten hierzu, dass sie die Fortschreibung nicht mittragen. Es würde eine komplette Neuerstellung bevorzugt werden.
Die Vertreter des Kieler Mieterverein e.V. können die Vorgehensweise mittragen.
Für die Gültigkeit des Mietspiegels ist daher die Anerkennung durch die Ratsversammlung erforderlich.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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206,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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263,6 kB
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