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Antrag der Verwaltung - 0136/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Einziehung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel - Teilstück De Twiel (Einziehung), - Teilstrück Feldweg in Sandberg (Einziehung, Widmung und Umstufung), - Teilstück Adolfstraße (Teileinziehung), - Parkplatz Ringstraße 21 - 25 (Widmung)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 7, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 21, 2019
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Antrag
Antrag:
- Teilstücke der Straße De Twiel (Anlage 2) und des Feldweges in Sandberg (Anlage 3) werden eingezogen.
- Die Einmündung des Feldweges in Sandberg in die Rendsburger Landstraße (Anlage 4) wird vom Geh- und Radweg zur sonstigen öffentlichen Straße (Mischfläche) aufgestuft.
- Der Widmungsverfügung (Anlage 1) (Feldweg in Sandberg (Anlage 3), Parkplatz Ringstraße 21 – 25 (Anlage 5)) wird zugestimmt
- Ein Teilstück der Adolfstraße (Anlage 6) wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) umgestuft.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zu 1.:
| Die Straße De Twiel wurde am 14.10.1988 zur Gemeindestraße gewidmet. Seit 1995 wird sie zum großen Teil vom anliegenden Jugendtreff als Spielstraße benutzt. Dieses Teilstück wird daher gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG für den öffentlichen Verkehr eingezogen, weil es keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Der Jugendtreff bleibt über den Gehweg erschlossen.
Der Ortsbeirat Ellerbek/Wellingdorf hat in der Sitzung am 07.11.2018 keine Bedenken geäußert.
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| Der Feldweg in Sandberg verläuft von der Rendsburger Landstraße 165 – 181 bis zum Wanderweg Drachensee durch eine Kleingartenanlage. Er gilt als gewidmet und ist als beschränkt öffentliche Straße (selbständiger Gehweg) eingestuft. Ein Teil der Wegeverbindung ist zugewachsen und wird nicht mehr genutzt. Es hat daher keine Verkehrsbedeutung mehr und ist somit gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG einzuziehen
Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg hat in der Sitzung am 20.11.2018 zugestimmt.
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Zu 2.: | Die Einmündung des Feldweges in Sandberg aus der Rendsburger Landstraße wurde als Grundstückszufahrt ausgebaut. Diese Teilfläche wird daher für den Kfz-Verkehr freigegeben und muss somit von der beschränkt öffentlichen Straße zur sonstigen öffentlichen Straße (Mischfläche, Kfz-Verkehr zugelassen) aufgestuft werden.
Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg hat in der Sitzung am 24.10.2017 die Umstufung befürwortet.
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Zu 3.: | Das Wegestück des Feldweges in Sandberg, das statt des weggefallenen Wegestückes genutzt wird (siehe Punkt 1), wird als Bestandteil der beschränkt öffentlichen Straße (selbst. Gehweg) Feldweg in Sandberg gewidmet.
Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg hat in der Sitzung am 20.11.2018 zugestimmt.
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| Der Parkplatz zwischen den Grundstücken Ringstraße 21 und 25 wurde im Jahr 1996 eingezogen, weil er als Stellplatzfläche für weggefallene Privatparkplätze im Rahmen des Ausbaus der Hopfenstraße benötigt wurde. Jetzt soll er wieder dem Gemeingebrauch zur Verfügung gestellt und daher zur sonstigen öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG (Parkplatz) gewidmet werden.
Der Ortsbeirat Mitte hat am 15.01.2019 keine Bedenken geäußert.
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Zu 4.: | Die Adolfstraße gilt als gewidmet und ist als Gemeindestraße eingestuft. In den Jahren 2009 bis 2012 wurde das Teilstück zwischen Schauenburgerstraße und Kieler Gelehrtenschule umgebaut. Das Teilstück zwischen dem Ende der Bebauung und der Veloroute 10 wurde zum Geh- und Radweg umgebaut. Es ist daher für den Kfz-Verkehr teileinzuziehen und von der Gemeindestraße zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) umzustufen.
Der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook hat in der Sitzung am 14.11.2018 keine Einwände vorgebracht.
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Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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561,7 kB
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