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Antrag der Verwaltung - 0153/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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Feb 28, 2019
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Mar 21, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 21, 2019
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Antrag
Antrag:
Zugestimmt wird einer Anpassung der Anlage 1 zu § 1 der Vereinbarung über die Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel nach § 44 b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zum 01.01.2019.
Die Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII
(SGB XII) entsprechen den in der Tabelle im Teil II ausgewiesenen Beträgen.
Die Anpassung der Beträge erfolgt auf der Grundlage des qualifizierten Mietspiegels 2019, der der Ratsversammlung am 21.02.2019 zum Beschluss vorliegt. (Drs.0117/2019)
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Anpassung der Anlage 1 zu § 1 der Vereinbarung über die Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel nach § 44 b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ist erforderlich geworden, da aufgrund der Neuerstellung des Kieler Mietspiegels 2019 auch die Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGBXII) entsprechend anzupassen sind.
Für die Ermittlung der neuen Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten wurden die Daten des Mietspiegels 2019 von dem beauftragten Institut auf der Basis eines schlüssigen Konzeptes ausgewertet. Die Mietobergrenzen sind in der Tabelle auf Seite 1 der Anlage für die verschiedenen Haushaltsgrößen aufgestellt.
In der Anlage 2 werden die Differenzen zu den Mietobergrenzen von 2017 nachrichtlich dargestellt. Die Neuberechnung gründet auf der 2017 erfolgten Datenauswertung zur Erstellung des schlüssigen Konzeptes.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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224,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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195,3 kB
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