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Interfraktioneller Antrag - 0171/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Resolution - Verbot von Wildtieren (Alternativantrag Drs. 0181/2019)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; FDP-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 21, 2019
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Antrag
Antrag:
Die Ratsversammlung beschließt folgende Resolution:
Die Ratsversammlung der Stadt Kiel begrüßt den Beschluss des Landtages Schleswig-Holstein sich für ein Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere in Zirkussen auf Bundesebene einzusetzen, Drs. 19/876 (neu).
Die Ratsversammlung der Stadt Kiel fordert im Anschluss an die Entschließung des Bundesrats (BR-Drucksache 78/16) die Bundesregierung auf, zeitnah eine Rechtsverordnung zu erlassen, die das Halten von Tieren bestimmter wild lebenden Arten in Zirkussen verbietet.
In Kiel gastieren auf kommunalen Flächen regelmäßig Zirkusse mit Wildtieren. Bei einigen wildlebenden Tierarten können die Verhaltensansprüche in einem reisenden Zirkus schon im Grundsatz nicht erfüllt werden. Es ist davon auszugehen, dass diese - selbst wenn keine schwerwiegenden Verhaltens- oder Gesundheitsstörungen sichtbar sind - erheblich leiden.
Die Ratsversammlung der Stadt Kiel hält es für geboten, die Haltung von Wildtieren insbesondere in Zirkussen zu deren Schutz einzuschränken oder gar vollständig zu unterbinden. Leider gibt es zur Zeit keine gesetzliche Grundlage, nach der Gastspiele von Zirkussen mit Wildtieren rechtssicher abgelehnt werden können.
Eine entsprechende Widmungsänderung öffentlicher Flächen würde mangels Vorliegen einer Rechtsgrundlage ohne verfassungsrechtliche Rechtfertigung in das Grundrecht der Berufsfreiheit eingreifen (vgl. Hannover, Beschluss vom 12. Januar 2017 - Az. 1 B 7215/16, VG Chemnitz, Beschluss vom 30.07.2008 - 1 L 206/08; VG Darmstadt, Beschluss vom 19.02.2013 - 3 L 89/13 DA).
Für bereits vorhandene Tiere sollte eine Übergangsfrist vorgesehen werden, allerdings nur, sofern sie keine offensichtlichen Verhaltensstörungen (wie beispielsweise Stereotypen, aggressives bzw. depressives Verhalten, Apathie, Trauern) zeigen.
Der in Art. 20 a GG geregelte Tierschutz gehört gem. Art. 74 ABS. 1 Nr. 20 GG zur konkurrierenden Gesetzgebung. Von seiner Gesetzgebungskompetenz hat der Bund durch Erlass des Tierschutzgesetzes Gebrauch gemacht, sodass den Ländern und Kommunen die Hände gebunden sind.
Vor diesem Hintergrund fordert auch die Ratsversammlung den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung durch die Bundesregierung.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 22. Januar 2015 (Drs. 0756/2014) spricht diese sich gegen die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Tierschauen aus. Eine Möglichkeit für ein kommunales Verbot besteht nicht (vgl. Hannover, Beschluss vom 12. Januar 2017 - Az. 1 B 7215/16). Mit dieser Resolution soll dem Schutz von Wildtieren auf der Ebene der rechtlichen Möglichkeiten der Stadt Kiel ein besonderer Ausdruck und eine besondere Bedeutung beigemessen werden.
Sie unterstützt damit die vom Senat der Stadt Rendsburg beschlossene Resolution für ein Zirkus-Wildtierverbot vom 14. Februar 2019.
gez. Ratsherr Andreas Arend f.d.R.
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Sven Krumbeck f.d.R.
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Ratsherr Dr. Ingmar Soll f.d.R.
FDP-Ratsfraktion