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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0185/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

1. Allgemeines

 

Die Straßenbeleuchtung der Landeshauptstadt Kiel erstreckt sich zurzeit auf einem Straßennetz von ca. 840 km. Sie umfasst 19.302 Leuchtstellen mit 20.988 Leuchten und einem Anschlusswert von ca. 1,46 Megawatt. Damit sinkt trotz Ausweitung der Beleuchtung der Anschlußwert jedes Jahr durch Effizienzgewinne leicht. Die fortlaufende Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete lässt das Straßennetz und die Zahl der Leuchtpunkte ständig wachsen. Entsprechendes gilt für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung aufgrund der Wünsche aus der Bevölkerung und der OBR nach besserer Ausleuchtung der Straßen und Wege.

Gesteuert wird die Straßenbeleuchtung von 256 Schaltstellen über einen Dämmerungsschalter, der ein Funksignal auslöst. In der Zeit von 23:00 – 05:00 Uhr wird ein Teil der Straßenbeleuchtung abgeschaltet bzw. alle neuen LED-Leuchten werden mit einer 50% Leistungsreduzierung betrieben.

Der Betrieb der Straßenbeleuchtung in der Landeshauptstadt Kiel wurde nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren 2007 an die swb Beleuchtung GmbH für 20 Jahre vergeben (Drs. 0370/2007). Der vorliegende Jahresbericht informiert über den aktuellen Sachstand und ist mit einer umfassenden Statistik hinterlegt.

 

 

2. Erneuerung der Leuchten und Masten

 

Wie dem detaillierten Bericht der swb Beleuchtung „Straßenbeleuchtung Kiel Statistik 2018“ (Anlage 1) zu entnehmen ist, hat die swb in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit erheblich in die Erneuerung von Masten und Leuchten investiert. Im Jahr 2018 wurden 246 Masten ausgetauscht worden und das Durchschnittsalter der Beleuchtungsmasten beträgt etwa 24 Jahre. Ebenfalls wurden 263 Leuchten getauscht oder neu aufgebaut. Somit beträgt das Durchschnittsalter aller Leuchten etwa 10 Jahre.

 

 

3. Erneuerung von Erdkabel

 

In den zurückliegenden Jahresberichten wurde mehrfach auf die Altersstruktur der Anlagen und die damit auch hier verstärkt auftretenden Schäden hingewiesen. Der Sanierungsbedarf für das Leitungsnetz der Straßenbeleuchtung ist wegen der Überalterung der Erdkabel relativ hoch. Die bisher erfolgten, eher geringen Investitionen der Stadt haben daher nichts am grundlegenden Sanierungerfordernis geändert.

 

Im Betriebsführungsvertrag für die Straßenbeleuchtung sind jährliche städtische Mittel in Höhe von mindestens 120.000 € festgelegt. Zusätzlich wurden Mittel in Höhe von 130.000 € zur Verfügung gestellt. Damit es in Zukunft nicht zum Ausfall der Beleuchtung in ganzen Straßenzügen kommt und steigende Unterhaltungskosten vermieden werden, müssten im Sinne eines wirtschaftlichen Handelns weitere Mittel bereitgestellt werden. Auch in diesem Jahr liegen bereits diverse Kabelstörungen im Stadtgebiet vor, deren Reparatur häufig nur provisorisch möglich ist. Die swb Beleuchtung investiert selbst gemäß dem Betriebsführungsvertrag 100.000 € zur Störungsbeseitigung von Kabelfehlern. Die Liste der durchgeführten Maßnahmen ist als Anlage 2 angefügt.

 

Für die Erneuerung von Erdkabeln und Sicherungsmaßnahmen am Kabelnetz standen im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 250.000 € zur Verfügung.

In folgenden Straßen wurden entsprechende Arbeiten durchgeführt: Johannesstraße, Kiesgrubenweg, Neufeldstraße,Graf Spee Straße und Schwarzer Weg. Darüberhinaus wurde bei Baumaßnahmen von Leitungsträgern im Stadtgebiet die Mitverlegung eines Leerrohres für die Straßenbeleuchtung veranlasst.

 

 

5. Erweiterung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung

 

Die Erweiterung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung erfolgte entsprechend der im Bauauschuss vorgelegten Prioritätenliste (Drs. 0027/2018 vom 001.02.2018). Eine Programmfortschreibung für 2019 ff. wurde bereits durch den Bauausschuss am 07.02.2019 (Drs. 0031/2019) beschlossen und den Ortsbeiräten zur Stellungnahme gegeben.

 

 

6. LED-Beleuchtung

 

Als der Betriebsführungsvertrag 2007 mit swb geschlossen wurde, war die rasante Entwicklung der Nutzung der LED als Straßenbeleuchtung noch nicht abzusehen. Die swb hat das vertraglich vereinbarte Programm zur Effizienzsteigerung in den Jahren 2008 bis 2011 mit dem Austauch von ca. 13.000 Leuchten auch ohne LED-Leuchten erfolgreich durchgeführt. Die Straßenbeleuchtung der Landeshauptstadt Kiel besitzt somit bereits einen hohen Standard. Ein Austausch dieser neuwertigen Straßenbeleuchtung (z. B. mit Natriumdampf-Hochdrucklampen) gegen LED-Beleuchtung ist nicht wirtschaftlich. Die verbliebenen ca. 3.000 Leuchten, die vor dem Jahr 2007 mit einer älteren Lichttechnik montiert wurden, besitzen in der Zukunft ggf. das Potenzial, auf LED zu wechseln. Durch die technische Weiterentwicklung der LED-Beleuchtungstechnik mit weltweit steigenden Stückzahlen und reduzierten Preisen erfolgt durch die Verwaltung eine Prüfung für einen möglichen Leuchtenwechsel auf eine LED-Leuchte.

 

Für alle ab dem Jahr 2016 neu aufgebauten Straßenzüge mit Straßenleuchten werden nur noch LED-Leuchten eingesetzt. Auf den Teststrecken und bei ersten Bauvorhaben hat die Landeshauptstadt Kiel mit den modernen LED-Straßenleuchten seit mehreren Jahren positive Erfahrungen gesammelt. Mit jedem Jahr wird die Lichtwirkung und Effizienz sogar noch weiter gesteigert. Zurzeit sind in der Landeshauptstadt Kiel bereits 2208 LED-Leuchten installiert, das entspricht einem Anteil von 9,7% an der Gesamtbeleuchtung.

 

Straßenzüge mit neuer LED-Beleuchtung sind neben den schon erwähnten Freileitungsumstellungen im Jahr 2016 und 2017 auch die Baumaßnahmen in der Rendsburger Landstraße, Wellseedamm und der Neubau der Straße am Schwimmbad und Weftbahnkreisel. Ferner sind auch die neuen Velorouten an der Boelckestraße, auf der Gleistrasse West (Veloroute 10) und der Fußweg am Krooger Kamp mit LED-Leuchten ausgerüstet worden.

 

Zur Reduzierung von negativen Auswirkungen der Straßenbeleuchtung (z. B. Stromkosten, Lichtsmog) wird in vielen Bereichen in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr auf „Teilnacht“ umgeschaltet. In Bereichen mit älterem Leuchtenbestand leuchtet dann in dieser Zeit nur jede zweite Leuchte. Diese Teilnachtabschaltung ist nicht mehr zeitgemaß. Daher werden die neuen LED-Anlagen der Straßenbeleuchtung in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr mit 50% reduzierter Leistung betrieben. Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung verbleibt somit auf einem hohen Niveau.

 

 

7. Störungsdienst

 

Der mit der swb geschlossene Vertrag beinhaltet auch eine Störungsbehebung. Sollten Störungen der Straßenbeleuchtungen bekannt werden, können diese direkt an die 24 Stunden besetzte Entstörungsstelle der Firma swb unter der Kieler Telefonnummer 364-4666 abgegeben werden.

Auf dem Smartphone und PC kann zusätzlich über die Internetseite der Stadt Kiel www.kiel.de oder unter der Internetadresse www.stoerung24.de die Störung bzw. das Anliegen gemeldet werden.

 

Dabei sind wir auf die Mithilfe aller Bürger und Bürgerinnen angewiesen. Für jede Meldung und Hinweis zur Störungsbeseitigung bedanken wir uns.

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 7, 2019 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Apr 2, 2019 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen