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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0195/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der befristeten Beibehaltung des seit 2015 am Falckensteiner Strand in erweiterter Form ausgewiesenen Hundestrandes wird zugestimmt.

 

  1. Dem geplanten Antrag des Amtes für Sportförderung (Inhaber der Sondernutzungsgenehmigung Meeresstrand) auf Verlängerung der Genehmigung zur Sondernutzung des Hundestrands in südlicher Richtung sowie der Anpassung der im Antrag enthaltenen zeitliche Befristung an die Befristung der Sondergenehmigung Meeresstrand (bis 31.12.2023) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Zusammenfassung

Das Amt für Sportförderung hat 2015 mit Zustimmung des Ausschusses für Schule und Sport und des Innen- und Umweltausschusses bei der zuständigen unteren Naturschutzberde der Landeshauptstadt Kiel beantragt, den bereits in der Sondernutzung Meeresstrand verankerten Bereich des Hundestrandes am Falckensteiner Strand in südliche Richtung um 57,91 m befristet bis zum 31.12.2017 zu verlängern (Drs. 0295/2015). Die Befristung wurde ausgesprochen, um zu prüfen, ob Konflikte oder Entwicklungen entstehen, die der Erweiterung widersprechen. Die Erprobungsphase ist inzwischen positiv abgeschlossen, so dass die Beibehaltung des verlängerten Hundestrandabschnitts beantragt werden kann.

 

  1. Sachverhalt

Die wenigen Strände der Landeshauptstadt Kiel (LHK) sind beliebt und werden von Kieler*innen und Besuchern der LHK rege genutzt. Dabei gilt es, die rechtlichen Vorgaben zum Umweltschutz mit den verschiedenen Nutzungsansprüchen und nschen konfliktfrei überein zu bringen. Möglicherweise bestehende Nutzungskonflikte müssen so gegeneinander abgewogen werden, dass das Gemeinwohl nicht beeinträchtigt wird, jedoch möglichst viele Nutzergruppen Ihren Wünschen entsprechend den Strand nutzen können. Im Rahmen dieser Vorgaben ist u. a. auch das Beibehalten eines Hundestrands zu sehen.  

 

Der seit 2015 für Hunde ausgewiesene Strandabschnitt am Strand Falckenstein ist der einzige in Kiel offiziell ausgewiesene Hundestrand und wird nach den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre angenommen. Auch ist der Verwaltung keine über das Normalmaß hinausgehende Beschwerdelage bzgl. des Hundestrandes bekannt. Weiterhin ergibt sich unter Becksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen keine andere räumliche Alternative, als den bestehenden Strandabschnitt beizubehalten.

Die mit Drs. 0295/2015 eingeräumte Probephase kann somit abschließend als erfolgreich angesehen werden. Aufgrund guter Erfahrungswerte in den letzten Jahren soll die Verlängerung direkt an die Sondernutzungsgenehmigung Meeresstrand (bis 31.12.2023) angepasst werden.

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 5, 2019 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Mar 14, 2019 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen