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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0199/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Das „Kieler Übergangsmonitoring des Sachbereichs Übergang Schule und Beruf umfasst:

  1. die hrlichen Verbleibabfragen an:

a)      den allgemein bildenden Schulen Sekundarbereich I Gemeinschaftsschulen mit/und ohne Oberstufen

b)      den Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)  ausgewählte Bildungsgänge

  1. das Modellprojekt „Übergangsmanagement“ an den Regionalen Berufsbildungszentren
  2. die Regionale Ausbildungsbetreuung, Standort Kiel, sowie
  3. die „Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit an den Regionalen Berufsbildungszentren, die seit April 2018 den Sachbereich erweitert.

Die hier aufgeführten Arbeitsfelder decken sich weitestgehend mit den Aufgaben des Sachbereichs. Ein zusätzliches Arbeitsfeld im Sachbereich bildet das Kooperationsprojekt „Praxisklasse Schule und Betrieb mit der Leif-Eriksson Gemeinschaftsschule und dem Bildungsministerium. Die hier erhobenen Daten sind allerdings für das Übergangsmonitoring nicht relevant.

Damit besteht das Monitoring im Kern aus den Verbleibabfragen ergänzt durch Erkenntnisse der Evaluationen, Dokumentationen, Konzepte sowie Sachberichte der drei oben genannten anderen Bereiche. Dies ermöglicht eine multiperspektivische Betrachtung des Themenfeldes und tiefergehende Einblicke ins Übergangsgeschehen.

Selbstverständlich gibt es eine enge Verzahnung des Übergangsmonitorings mit der Jugendberufsagentur. Diese Verbindung ist ein wichtiger Baustein im Gefüge der „Bildungsregion Kiel“.

Im Jahr 2020 wird das zehnjährige Bestehen des Bereichs „Schule und Beruf“ begangen. Unter dem immer noch gut bekannten Begriff „Regionales Übergangsmanagement Kiel“ (RÜM) ist eine ausführliche Dokumentation geplant, die u. a. die nachfolgend skizzierten Sachverhalte im Rückblick dieser zehn Jahre noch klarer aufzeigen wird.

 

Die wichtigsten Aspekte des Übergangsmonitorings 2017/2018

Die Abfrage erfasst berufliche und schulische Übergänge von insgesamt 2477 Schülerinnen und Schülern (SuS). Die ausführlichen Ergebnisse können den Anlagen entnommen werden.

 

Allgemein bildende Schulen Gemeinschaftsschulen

  • Es wurden flächendeckend alle Anschlussperspektiven der SuS der 9. und 10. Klassen der Gemeinschaftsschulen in Kiel abgebildet. Die Zahl der Abgängerinnen und Abgänger stieg im Vergleich zum letzten Schuljahr und beträgt 981 (im Vorjahr waren es 960). Davon wurden 415 junge Menschen aus den 9. und 566 aus den 10. Klassen entlassen.
  • Anschlussperspektive nach Schulabschluss:

84 % (823) der Jugendlichen, die die allgemein bildende Schule verlassen, verfügen über eine gesicherte Anschlussperspektive. Dieses Ergebnis bleibt im Vergleich zum Vorjahr (86 %) weitgehend konstant.

  • Ohne Schulabschluss:

Der bereits im Vorjahr leicht gestiegene Anteil der SuS ohne Ersten allgemein bildenden Schulabschluss (ESA) liegt im Schuljahr 2017/2018 mit 69 SuS knapp über 7 % (im Vorjahr: 6,77).

  • Den sonderpädagogischen Abschluss „Lernen“ erreichen 53 SuS (5,40 %). Auch dieser Wert bleibt im Vergleich zu den Vorjahren weitgehend konstant. Die Entwicklung einer gelungenen Anschlussperspektive gestaltet sich für diese Gruppe der Jugendlichen sehr schwer und bedarf einer prozessualen Begleitung unter Einbindung zahlreicher am Übergang Schule-Beruf tätiger Akteure.

Ausgewählte Bildungsgänge an den RBZ

  • Die Abfrage umfasst weiterhin die ausgewählten Bildungsgänge Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein (AV-SH), Berufsfachschule Typ I (BFS I einjährig und zweijährig), Berufsintegrationsklasse Deutsch als Zweitsprache (BIK-DaZ) an allen drei RBZ.
  • Im Schuljahr 2017/2018 wurden in diesen Bildungsgängen insgesamt 1496 SuS beschult. Im Vergleich zum Vorjahr sst sich damit ein leichterckgang verzeichnen. Das Monitoring RBZ umfasst hauptsächlich einjährige Bildungsgänge, mit Ausnahme des zweijährigen BFS I. Da die SuS dieses Bildungsganges regulär in das zweite Schuljahr wechseln, werden im Weiteren ausschließlich die Anschlussperspektiven der SuS der einjährigen Bildungsgänge, also die Übergänge von insgesamt  1269 SuS betrachtet.
  • Zwei Neuerungen für die Abfrage an den RBZ
  1. Zusammenlegung der Kategorien duale und schulische Ausbildung zum Oberbegriff Ausbildung: Bis auf wenige Ausnahmen richten sich schulische Ausbildungen nach landesgesetzlichen Regelungen und führen zu anerkannten Ausbildungsberufen (wie z. B. Erzieher/in). Die schulische Ausbildung sollte deshalb als Ausbildungsform im Rahmen des Monitorings als gleichwertig betrachtet werden. Diese Veränderung wurde im Kieler Arbeitsbündnis zur Verbesserung des Übergangs Schule-Beruf am 16.01.2019 als sinnvoll erachtet.
  2. Anpassung der Abfragetabellen: In den letzten Abfragen wurden die Items dauerabwesend, nicht beschulbar/beurlaubt und sonstige Vermittlungshindernisse als eine Form der Anschlussperspektive verstanden. Letztendlich handelt es sich hier aber um Jugendliche, die keinen Anschluss hatten oder deren Verbleib nicht bekannt war. Dieser Aspekt hat immer wieder für Irritationen gesorgt, sodass es notwendig wurde, die Abfragetabellen umzustellen. Die neuen Tabellen erlauben nun, die genannten Items als eine zusätzliche Erläuterung in den beiden Bereichen unbekannter Anschluss und ohne Anschlussperspektive anzugeben. Dadurch werden verlässlichere Angaben möglich.

Duale Ausbildung nach dem Verlassen der Gemeinschaftsschule

Insgesamt entschieden sich weniger SuS für eine duale Ausbildung. Während im Schuljahr 2016/2017 gut 17 % der Jugendlichen eine duale Ausbildung als Anschlussperspektive wählten, waren es im Schuljahr 2017/2018 nur knapp 14 %.

Betrachtet man die Gruppen ESA und MSA im Einzelnen, zeigt sich folgendes Bild:

  • Die Anzahl der Jugendlichen mit einem ESA, die eine duale Ausbildung wählen, ist leicht gestiegen und liegt bei 11,5 %, während sie im Schuljahr 2016/2017 unter 10 % blieb. Von 295 SuS mit ESA nehmen 42 eine duale Ausbildung auf.
  • Bei der Gruppe der SuS mit einem MSA ist die Anzahl der Jugendlichen, die eine duale Ausbildung beginnen, im Vergleich zum Vorjahr (21,5 %) gesunken und erreicht knapp 17 %. Von 550 SuS, die den MSA erreicht haben, entscheiden sich lediglich 95 r eine duale Ausbildung.

Duale und schulische Ausbildung nach dem Verlassen ausgewählter Bildungsgänge an den Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)

  • Von 1269 SuS konnten 255 (20 %) SuS eine Ausbildung aufnehmen.
  • Etwa mehr als ein Drittel (78) verteilt sich dabei auf eine schulische Ausbildung und zwei Drittel (177) auf eine duale Ausbildung.
  • Weiterhin positiv ist der Übergang der Absolventinnen und Absolventen der BFS I Oberstufe in Ausbildung: von 266 gelingt dieser Schritt 122 jungen Menschen (46 %).
  • Besonders auffällig ist, dass SuS ohne Schulabschluss, die eine Ausbildung aufnehmen, allein aus den BIK-DaZ Klassen stammen.
  • Im Bereich AV-SH gibt es hingegen keine Schülerinnen oder Schüler ohne Schulabschluss (129), denen der Übergang in eine Ausbildung gelungen ist. Von diesen 129 SuS haben 76 im Vorjahr eine Gemeinschaftsschule besucht. Zu bedenken ist hierbei allerdings, dass im AV-SH Bereich auch SuS beschult werden, die damit ihre Berufsschulpflicht erfüllen (siehe auch Absatz zur „Berufsschulpflicht“ weiter unten).

Schülerinnen und Schüler ohne Anschlussperspektive nach dem Verlassen der Gemeinschaftsschulen

Von insgesamt 981 SuS aus den 9. und 10. Klassen verlassen 16 % (158) die allgemein bildende Schule ohne Anschlussperspektive.

  • Von den Zehntklässlern verbleiben lediglich 11 % (63 Jugendliche) ohne Anschlussperspektive.
  • Stark erhöht hat sich dagegen die Anzahl der SuS ohne Anschlussperspektive aus den 9. Klassen. Es sind 95 von insgesamt 415 SuS (68 mit ESA, 19 ohne ESA und 8 mit SPL), also 23 %, die beim Verlassen der allgemein bildenden Schule über keine Anschlussperspektive verfügen. Im Schuljahr davor waren es knapp 16 % (59) SuS aus dieser Gruppe.

Berufsschulpflicht

Alle SuS, die die allgemein bildende Schule ohne Anschlussperspektive verlassen, sind berufsschulpflichtig. Sie sollen von den allgemein bildenden Schulen an das zuständige RBZ gemeldet werden. Dort werden sie im Folgeschuljahr die AV-SH Bildungsgänge besuchen. Die Überleitungsquote dieser Jugendlichen lag im Schuljahr 2017/2018 bei 73,4 %. Von den 158 Jugendlichen ohne Anschlussperspektive sind an den RBZ 116 Anmeldungen eingegangen. (Die Überleitungsquote im Schuljahr 2016/2017 lag bei 79 %).

  • Alle zur Erfüllung der Berufsschulpflicht angemeldeten 116 SuS sind, wie jedes Jahr in der Sommerzeit, bei der Suche nach einer geeigneten Anschlussperspektive unterstützt worden.
  • Es ist gelungen für 50 der 116 Jugendlichen (43 %), noch vor dem Beginn des neuen Schuljahres, eine passende Anschlussperspektive zu finden. Die restlichen 66 Jugendlichen beginnen das neue Schuljahr in den AV-SH Bildungsgängen der RBZ und werden dort im Laufe des Schuljahres von den zuständigen Coachingkräften bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive unterstützt.

 

Keine oder unbekannte Anschlussperspektive nach dem Verlassen ausgewählter Bildungsgänge der RBZ

Vorab ein Hinweis zur Einordnung der nun folgenden Zahlen: Bei der Abfrage RBZ werden die Kategorien unbekannter Anschluss und ohne Anschluss unterschieden. Beide Bereiche können durch Vermittlungshindernisse (z. B. Dauerabwesenheit) erläutert werden. Die Kategorie unbekannter Anschluss verweist auf eine Gruppe von SuS, zu denen die Lehrkräfte keinen Zugang hatten, deren Verbleib nicht geklärt werden konnte oder die vermutlich in anderen Regelsystemen untergekommen sind.

  • Insgesamt haben von 1269 SuS 313 (25 %) nach dem Schuljahr 2017/2018 keine oder eine unbekannte Anschlussperspektive. Davon entfallen auf das AV-SH 129 junge Menschen, auf die BiK-DaZ-Klassen 45 SuS, auf die BFS I (einjährig) 92 SuS und auf die BFS I (zweijährig) 47 SuS.
  • r 201 der 313 SuS ohne (bekannte) Anschlussperspektive werden von den Lehrkräften Vermittlungshindernisse als Ursache dafür angeführt. Sind die Vermittlungshindernisse zu stark, wird eine Beschulung im regulären Schulsystem erschwert oder sogar unmöglich. Die Bewältigung und der Abbau der vorliegenden Problematiken sollten hier stärker in den Fokus rücken und die Beschulung erst nach einer geglückten Stabilisierung fortgesetzt werden.

Berufsintegrationsklassen Deutsch als Zweitsprache an den RBZ

Wie in den Jahren zuvor sind ein weiteres Jahr BIK-DaZ oder der Übergang in das AV-SH die beiden bevorzugten Anschlussperspektiven in diesem Bereich. Der Übergang in eine Ausbildung bleibt r diese jungen Menschen weiterhin unwahrscheinlich. Die SuS der BIK-DaZ-Klassen betigen viel Zeit und Unterstützung, um eine Ausbildung erfolgreich absolvieren zu können.

Modellprojekt „Übergangsmanagerinnen“ an den RBZ

Die Übergangsmanagerinnen in Kiel unterstützen seit 2015 junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf und begleiten bei persönlichen, schulischen und beruflichen Anliegen und Fragen an den drei Standorten der Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) (siehe Drs. 0136/2018).

Das Angebot der Übergangsmanagerinnen erfreute sich auch im vergangenen Schuljahr wie schon in den Jahren zuvor einer starken Nachfrage. Haben im vorherigen Schuljahr bereits 271 SuS die Beratung aufgesucht, so sind es in diesem Jahr insgesamt 288 SuS.

Die Anliegen der Beratungen sind vielfältig. Die wichtigsten Themen bei den Ratsuchenden, mit jeweils 28 %, sind vor allem Fragen nach einer individuellen Anschlussperspektive bzw. die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Einen Praktikumsplatz mit Hilfe der Übergangsmanagerinnen zu finden, ist für weitere 20 % der Beratenen ein wichtiges Anliegen. Zu weiteren Beratungsinhalten zählen u. a. Fragen zur beruflichen Orientierung, Informationen zum besuchten Bildungsgang, aber auch der Wunsch nach Abbau von Vermittlungshindernissen und Unterstützung beim Umgang mit Behörden.

Durch eine intensive, individuelle Beratung und Begleitung durch die Übergangsmanagerinnen konnte nach insgesamt 949 Beratungsterminen an den drei Standorten für 88 % der beratenen Jugendlichen erfolgreich ein Anschluss gefunden, eine Anschlussperspektive angebahnt oder eine fortgeführte Betreuung gesichert werden. Obwohl im Vergleich zum letzten Schuljahr die Anzahl der SuS mit Vermittlungshemmnissen leicht gesunken ist, betrifft dies im Schuljahr 2017/2018 immer noch 54 % der beratenen Jugendlichen. Insgesamt 41 % der Jugendlichen mit Vermittlungshindernissen weisen sogar mehr als ein Hindernis auf. Vor allem die individuellen schulischen Leistungen, aber auch fehlende Life Skills (z. B. Hygiene, Pünktlichkeit, Motivation) und eine problematische Lebenslage (z. B. Brüche im familiären Beziehungsgefüge) stellen bei der Beratung und der Suche nach einer Anschlussperspektive eine Herausforderung für die Jugendlichen dar.

Im Schuljahr 2017/2018 haben 61 SuS und somit ca. 30 % mehr als im letzten Schuljahr eine Ausbildung (sowohl dual als auch schulisch) aufgenommen. Mit einem differenzierteren Blick auf die Anschlüsse aller Beratenen fällt auf, dass der überwiegende Anteil, d. h. 184 Schüler/Innen (64 %), im Übergangssystem verbleibt:

 

 

BFS I (Berufsfachschule I -  Unterstufe/Wdh./Oberstufe)

95

BFS III (Berufsfachschule III)

18

BG (Berufliches Gymnasium)

16

AV-SH (Ausbildungsvorbereitung-SH)

9

FOS (Fachoberschule)

3

BVB (Berufsvorbereitung) & Maßnahmen der Agentur für Arbeit bzw. des     Jobcenters

20

Freiwillige Dienste (FSJ, BFD, FÖJ…)

11

Arbeit

3

Sonstiges (Praktikum Studium…)

5

An weitere Institution vermittelt

4

Gesamt

284

 

Projekt „Regionale Ausbildungsbetreuung Kiel“ (RAB)

Die Landeshauptstadt Kiel kann als Träger der Regionalen Ausbildungsbetreuung mittlerweile auf fast 25 Jahre erfolgreicher Beratungsarbeit zurückblicken. Insgesamt gibt es neun Beratungsregionen innerhalb Schleswig-Holsteins. Das Projekt wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein gefördert. Die Mittel werden zu 48 % vom Land Schleswig-Holstein und zu 52 % vom Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt. Die Ausbildungsbetreuerinnen und -betreuer helfen beim Lösen von Konflikten im Ausbildungsbetrieb oder bei individuellen Problemen. Damit erhöhen bzw. verbessern sie die Chancen der Auszubildenden auf einen erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung und verhindern so in zahlreichen Fällen Ausbildungsabbrüche (Drs. 0136/2018). Für das Jahr 2018 kann der Standort Kiel 105 neue Beratungsfälle nachweisen. In der Regel werden vier bis sieben Beratungstermine von den ratsuchenden Auszubildenden wahrgenommen.

Am 08.02.2019 wurde allen neun Standorten der Bewilligungsbescheid für die Jahre 2019 und 2020 übergeben. Es wird zu diesem Angebot eine gesonderte, ausführliche Geschäftliche Mitteilung für April/Mai 2019 vorbereitet. Die Kooperation mit den RBZ und der JBA verspricht auch für die Regionale Ausbildungsbetreuung neue, erfolgversprechende Perspektiven.

 

Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit an Regionalen Berufsbildungszentren

Mit der Etablierung der Jugendsozialarbeit an den drei Regionalen Berufsbildungszentren im Sachbereich Übergang Schule und Beruf ist von Beginn an eine enge Verzahnung mit den anderen Aufgabenfeldern des Sachbereiches gelungen (vgl. Drs. 0297/2017). Die Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeiter sind inzwischen nicht nur gut an den Regionalen Berufsbildungszentren angekommen, sondern pflegen durch das dem Sachbereich zugehörige Netzwerk bereits intensive Austauschbeziehungen zu allen Kooperationspartnern. Der enge kollegiale Kontakt und die unmittelbare Nähe zu den Übergangsmanagerinnen sowie zur Regionalen Ausbildungsbetreuung und den Kolleginnen, die für das Monitoring zuständig sind,hrt außerdem dazu, dass den ratsuchenden Jugendlichen gig und bedarfsgerecht geholfen werden kann.

Alle drei RBZ sind mit jeweils zwei Planstellen (eine Jugendsozialarbeiterin/ein Jugendsozialarbeiter sowie eine Sozialpädagogin/ein Sozialpädagoge im Anerkennungsjahr) ausgestattet. Wie die Übergangsmanagerinnen sind auch die Jugendsozialpädagoginnen bzw. Jugendsozialdagogen am so genannten JBA-Tresen tätig und gut in das Kooperationsnetz der Jugendberufsagentur integriert.

Mit der Aufgliederung des Regionalen Berufsbildungszentrums 1 in zwei voneinander unabhängige Zentren wurde gleichzeitig eine zusätzliche Stelle für die Jugendsozialarbeit am RBZ am Königsweg eingerichtet, die demnächst besetzt werden soll.

 

Fazit und Ausblick

r eine erfolgreiche Unterstützung spielt neben fundierten Fachkenntnissen auch ein breit aufgestelltes Netzwerk eine wichtige Rolle. Die Zusammenarbeit innerhalb des Sachbereichs Übergang Schule und Beruf hat sich als wertvolles Fundament für eine schnelle und effektive Zusammenarbeit im Sinne der Ratsuchenden herausgestellt. Im Sachbereich sind neben den Übergangsmanagerinnen sowohl die Jugendsozialarbeiter/innen der drei RBZ in Kiel als auch die Regionale Ausbildungsbetreuung angesiedelt. Durch eine enge Zusammenarbeit können die Anliegen der jungen Menschen aus verschiedenen Richtungen betrachtet und unterstützt werden. Übergaben an die Kollegen und Kolleginnen erfolgen auf kurzem Wege, natürlich mit dem Einverständnis der Ratsuchenden. Durch die Vernetzung innerhalb des Sachbereiches ist es möglich, individuelle Absprachen und Unterstützungspläner die Jugendlichen zu besprechen und erfolgreich umzusetzen.

 

 

Insbesondere die enge Zusammenarbeit mit der Jugendberufsagentur (JBA) stützt dieses Netzwerk ausgesprochen gut. Sollten sich die Planungen für eine „zentrale Stelle JBA“ weiterhin so positiv entwickeln, wird der gesamte Sachbereich in die zukünftige Zentralstelle umziehen. Dem Ziel der direkten, nahtlosen und individuellen Unterstützungsvermittlung wird hier auf sehr praktische, lebensnahe Art und Weise Rechnung getragen.

 

 

Trotz aller Erfolge und Verbesserungsbemühungen setzen sich auch in diesem Jahr folgende Tendenzen fort:

  • Immer weniger Jugendliche beginnen nach der allgemein bildenden Schule eine Ausbildung.
  • Jungen Menschen ohne Schulabschluss sowie jungen Menschen mit Vermittlungshindernis ist der direkte Weg von der Schule in die Ausbildung erschwert.
  • Hingegen verbleiben weiterhin viele Jugendliche und junge Erwachsene im Übergangssystem.

 

Es muss weiterhin das Ziel aller gemeinsamen Bemühungen sein, junge Menschen so zu unterstützen, dass sie in der Lage sind, realistische, aber auch ihren Kompetenzen bzw. Stärken entsprechende Berufsvorstellungen zu entwickeln. Daher sollte der Leitgedanke der individuellen und praxisbezogenen Begleitung im Sinne einer passgenauen Berufswegeplanung weiterverfolgt und im Übergangssystem verankert werden.

 

Ein wichtiger Beitrag, der diesem Leitgedanken Rechnung trägt, sind klar kommunizierte und zuverlässige Verantwortlichkeiten sowie Strukturen, die ineinandergreifen und nicht isoliert voneinander agieren. Der fachliche Diskurs mit der Kreishandwerkerschaft, dem Unternehmensverbund, der Industrie- und Handelskammer sowie der Jugendberufsagentur Kiel mit ihren RBZ-Außenstellen und der zukünftigen zentralen Stelle im Neuen Rathaus sowie den allgemein bildenden Schulen sorgt für diese starke Verbundenheit innerhalb der Verantwortungsstrukturen. Ziel ist es, in einem immer höheren Maße Zuverlässigkeit zu schaffen sowohl für die jungen Menschen auf ihrer Suche nach ihrem Berufs- und Lebensweg, als auch für diejenigen, die ihnen dabei helfen.

 

Zudem müssen die jungen Menschen deutlich früher in den Blick genommen werden, bei denen sich schon in ihrer Schulzeit Problemlagen häufen und bei denen dadurch im Anschluss mit Vermittlungshemmnissen und unrealistischen Berufsvorstellungen zu rechnen ist. Sinnvoll sind deshalb alle unterstützenden Maßnahmen und Angebote, die spätestens ab der siebten Klasse einsetzen können sowie flexibel an die individuellen Bildungsbedürfnissen angepasst werden können (Übergangsmanagement ab Klasse 7, mehr Flexklassen). Im Übergangssystem sollte eine noch engere Verzahnung zwischen Arbeitgebern und jungen Menschen erfolgen (z. B. Patenmodell in den Bildungsgängen, mehr Praxisanteile in den Bildungsgängen).

Die verschiedenen Handlungsansätze werden gemeinsam mit den Akteuren im Übergangssystem und der Jugendberufsagentur weiterentwickelt, im Arbeitsbündnis Übergang Schule und Beruf gemeinsam erörtert sowie in die Aktivitäten der Bildungsregion eingebunden.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 6, 2019 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Mar 14, 2019 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen