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Antrag der Verwaltung - 0218/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderungssperre Nr. 86 für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 859 im Stadtteil Kiel-Südfriedhof für das Baugebiet zwischen Saarbrückenstraße, Theodor-Heuss-Ring und Winterbeker Weg (Satzung)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 7, 2019
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Mar 28, 2019
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Bereit
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 21, 2019
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Antrag
Antrag:
Die beigefügte Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Veränderungssperre Nr. 86 für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 859 im Stadtteil Kiel-Südfriedhof für das Baugebiet zwischen Saarbrückenstraße, Theodor-Heuss-Ring und Winterbeker Weg wird entsprechend dem in der Sitzung aushängenden Plan beschlossen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre Nr. 86 ist dem anliegenden Satzungstext zu entnehmen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 86
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 86 ist identisch mit dem Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 859. Der Geltungsbereich wird von der Saarbrückenstraße, dem Theodor-Heuss-Ring und dem Winterbeker Weg umgrenzt. Im Westen wird der Geltungsbereich durch die Wohnbebauung an der Andresenstraße begrenzt.
Das Plangebiet wird durch den Baukörper des plaza-Centers (künftig REWE-Center) sowie den dazugehörigen Stellplatzflächen geprägt. Der gesamte Bereich ist bis auf die nördliche Waldfläche sowie kleinere Böschungsanpflanzungen im Randbereich vollständig versiegelt.
Hintergrund: Bebauungsplan Nr. 859
Mit dem Bebauungsplan Nr. 859 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbesserte Erschließung des Gebiets und für eine Erweiterung der Verkaufsfläche eines SB-Warenhauses (plaza-Center) um 6.000 m² auf insgesamt 22.000 m² Verkaufsfläche geschaffen.
Seit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 859 im Jahr 2001 hat sich die Betriebsstruktur des damaligen plaza-SB-Warenhauses geändert bzw. weiterentwickelt. Zuletzt waren in dem Gebäudekomplex (plaza-Center) der coop-Lebensmittelvollversorger Sky XXL mit rund 10.600 m² Verkaufsfläche sowie mehrere kleinflächige Konzessionäre (Shops, Restaurant) ansässig.
Bauantrag zur Teilumnutzung
Die Vorhabenträgerin SUPERMÄRKTE NORD GmbH & Co. KG hat für das Grundstück Winterbeker Weg 44 der coop eG einen Bauantrag zur Modernisierung und Teilumnutzung innerhalb des Gebäudes des heutigen plaza-Centers gestellt. Parallel wird die betriebliche Umstrukturierung des bisherigen Sky XXL-Marktes zu einem REWE-Markt vorgenommen. Der Antrag ist am 14.11.2018 bei der Landeshauptstadt Kiel eingegangen.
Wesentliche Inhalte des Bauantrags sind:
- Reduzierung Verkaufsfläche Sky XXL / REWE um rund 3.900 m² auf ca. 6.700 m²
- Ansiedlung Decathlon (Sportbedarf) mit rund 3.000 m² Verkaufsfläche
- Ansiedlung Action Sonderpostenmarkt mit rund 900 m² Verkaufsfläche
In der Summe bleibt die aktuell bestehende Verkaufsfläche des Centers auch nach der Teilumnutzung gleich und damit wesentlich niedriger als die gemäß Bebauungsplan Nr. 859 bis dato zulässigen 22.000 m² Verkaufsfläche.
Anlass für Erlass der Veränderungssperre Nr. 86
Zur Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben hatte die kommunale Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel im Januar 2011 das „Gesamtstädtische Einzelhandelskonzept Kiel 2010“ (GEKK) in Form eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß §1 (6) Nr.11 BauGB beschlossen (Drs.-Nr. 0861/2010). Das plaza-Center am Winterbeker Weg ist gemäß Standortmodell darin als planerische Zielstellung als Sonderstandort der Kategorie A (Fachmarktstandorte, nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel) kategorisiert.
Insbesondere mit Teilen der Sport- und Freizeitartikel im beantragten Decathlon würden jedoch betrieblich selbständige Neuansiedlungen mit „sonstigen zentrenrelevanten Sortimenten“ gemäß GEKK in großem Umfang etabliert werden, die eine hohe Innenstadtaffinität aufweisen und somit in immer stärkere Konkurrenz zu den bestehenden Standorten des schützenswerten Einzelhandels in der Kieler Innenstadt und den Stadtteilzentren treten. Damit widerspricht der Bauantrag den Zielsetzungen und Aussagen des aktuellen GEKK zur Sicherung insbesondere der Einzelhandelsstruktur in der Innenstadt.
Eine gemäß des GEKK zentren- und insbesondere innenstadtverträgliche Steuerung der Sortimentsstruktur im Bereich des plaza-Centers ist nur durch eine Änderung des bereits 10 Jahre vor dem GEKK rechtswirksam gewordenen Bebauungsplans Nr. 859 in Verbindung mit einer Veränderungssperre möglich. Es besteht daher ein dringendes Planungserfordernis.
Die grundsätzliche Zielausrichtung des GEKK für das Plangebiet hin zu einem Fachmarktstandort für nicht-zentrenrelevante Sortimente soll mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 859 weiterentwickelt werden, ohne dabei in den Bestandsschutz für die bauaufsichtlich genehmigten und ausgeübten zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Nutzungen einzugreifen.
Ziele der Planung sind:
- Änderung der Art der Nutzung von einem Sondergebiet SB-Warenhaus in ein Sondergebiet Einkaufszentrum.
- Beschränkung der bisher für Warensortimente undifferenzierten, maximal zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 22.000 m² auf nicht-zentrenrelevante Sortimente inklusive maximal 10% zulässiger zentrenrelevanter Randsortimente unter Wahrung des Bestandsschutzes.
- Ausschluss betrieblicher Neuansiedlungen mit zentrenrelevanten Sortimenten.
- Bestandsschutz für bauaufsichtlich genehmigte und ausgeübte Nutzungen mit zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zuzüglich maximal 5% Erweiterungsbedarf der jeweiligen Verkaufsfläche.
Fazit
Da durch das oben beschriebene Vorhaben (Teilumnutzung) die Durchführung der auf Grundlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 859 vorgesehene Planung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde, wird zur Sicherung der Bauleitplanung gem. § 14 BauGB die Satzung über die Veränderungssperre Nr. 86 beschlossen.
Die Veränderungssperre Nr. 86 wird nach Ausfertigung der Satzung öffentlich bekanntgemacht. Sie tritt spätestens zwei Jahre nach ihrer der öffentlichen Bekanntmachung außer Kraft.
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden.
Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg erhält diese Vorlage zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlagen
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(wie Dokument)
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